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Publiziert am 07.04.2020 14:43 im Bereich Allgemein
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Ab morgen Mittwoch können KMU mit Sitz im Kanton St.Gallen über die Webseite des Kantons Überbrückungskredite bis maximal 250'000 Franken beantragen. Die Regierung hat zudem entschieden, Sportvereine mit 700'000 Franken aus dem Sport-Toto-Fonds zu unterstützen. Schliesslich bietet sie Kindertagesstätten wei-tere Möglichkeiten, um die Finanzliquidität zu sichern. Die Regierung klärt mit den Gemeinden zudem, inwiefern Personen unterstützt werden können, die aufgrund der Coronakrise Sozialhilfe beanspruchen müssen.

Die Regierung ergänzt das wirtschaftliche Unterstützungsprogramm des Bundes mit einem kantonalen Unterstützungsprogramm im Umfang von 45 Millionen Franken. Dieses umfasst mehrere Elemente, wobei der Grossteil der bereitgestellten Summe für weitere Liquiditätshilfen bei Härtefällen in KMU vorgesehen ist. So können KMU mit Sitz im Kanton St.Gallen in Ergänzung zu den Bundeskrediten zusätzliche Kredite bis 250'000 Franken beantragen. Voraussetzung ist, dass das Bundesprogramm vollständig ausgeschöpft ist.

Ab morgen Mittwoch nun können Unternehmerinnen und Unternehmer die Kreditunterlagen auf der Webseite www.sg.ch/coronavirus unter «Betriebe» herunterladen. Anschliessend erfolgt der Antrag bei der Bank, dann die Kontrolle durch den Kanton und schliesslich der Bürgerschaftsvertrag durch die BG OST-SÜD Bürgschaftsgenossenschaft für KMU. Detaillierte Informationen hierzu wurden in einer separaten Medienmitteilung kommuniziert.

Finanzielle Lösung für Kindertagesstätten

Der Bundesrat hat bis zum 19. April den Präsenzunterricht verboten. Die Regierung hat daraufhin festgehalten, dass die Kinderbetreuungsangebote (Kitas) im Kanton St.Gallen offenbleiben müssen. Viele Eltern betreuen ihre Kinder seither aber privat und nicht mehr durch die Kitas. Das führt bei den Kitas zu einem deutlichen Rückgang der Anzahl betreuter Kinder. Im Durchschnitt sind es weniger als die Hälfte der gewohnten Anzahl. Die Kitas betreuen nun nur noch vorwiegend jene Kinder, deren Eltern keine Alternativen für die Betreuung organisieren können.

Dadurch gehen den Kitas Betreuungsbeiträge von Eltern verloren. Diese Einnahmeausfälle führen zu Liquiditätsengpässen bei den Kita-Betreibenden. Sie können sich deshalb auch über Unterstützungsprogramme des Bundes absichern (zum Beispiel Kredite). Falls diese Hilfe nicht zeitnah erfolgen kann oder nicht ausreichend ist, hat die Regierung entschieden, den Kitas zur Überbrückung zinslose Darlehen auszurichten. In einem ersten Schritt wird der Kanton diese Darlehen gegenüber den Kitas ausrichten. In einem zweiten Schritt ist die Übernahme dieser Darlehen durch die Gemeinden oder andere Kostenträger zu klären und allenfalls im Rahmen einer Gesetzesvorlage verbindlich festzulegen. Es ist angesichts der finanziellen Situation vieler Kitas absehbar, dass in vielen Fällen eine Rückzahlung nicht möglich sein wird.

Sozialhilfebezug wegen Corona-Krise

Wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise ist damit zu rechnen, dass sich auch Personen, die bislang mit ihren Einnahmen ihren Lebensbedarf decken konnten, an die Sozialämter der Gemeinden wenden müssen. Dies können Personen sein, die von Kurzarbeit betroffen sind und deren reduzierte Einnahmen ihr soziales Existenzminimum nicht mehr decken. Oder Personen, die im Rahmen der Coronakrise entlassen wurden und keinen Anspruch auf Arbeitslosentaggelder haben. Auch Selbständigerwerbende, die keinerlei Ersatzansprüche haben, können zum Sozialhilfebezug gezwungen sein. Nicht zuletzt kann es auch sein, dass Alleinerziehende aufgrund fehlender oder reduzierter Alimentenzahlungen ihren Lebensbedarf, trotz maximalem Alimentenbevorschussungsbetrag, nicht mehr vollständig decken können. Das Departement des Innern führt in den nächsten Wochen mit der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) Gespräche über Fragen bezüglich der späteren Rückzahlung solcher Sozialhilfe-Leistungen.

700'000 Franken für Sportvereine

Der Bundesrat hat ab dem 17. März 2020 die Durchführung von öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten, verboten. Davon betroffen sind nicht nur die regelmässig stattfindenden Vereinstrainings, sondern auch der gesamte Wettkampfbetrieb sowie verschiedene Veranstaltungen wie Turnerabende oder Sponsorenläufe. In den Kassen der Sportvereine werden dadurch zum Teil erhebliche Summen an finanziellen Mitteln fehlen. Zur Abfederung dieser Folgen unterstützt der Bundesrat den Schweizer Sport deshalb mit insgesamt 100 Millionen Franken: 50 Millionen Franken für den professionellen Sport als zinslose Darlehen und 50 Millionen Franken für den Breitensport als nichtrückzahlbare Beiträge. Diese staatliche Finanzhilfe soll Organisationen im Sportbereich vor der Zahlungsunfähigkeit bewahren.

Für den Fall, dass Sportverbänden und Vereinen die Zahlungsunfähigkeit droht, hat die Regierung flankierend zur Bundeshilfe zusätzliche kantonale Unterstützungsmassnahmen beschlossen. So stehen neu auch 700'000 Franken aus dem Sport-Toto-Fonds für zinslose Darlehen an Sportverbände und Vereine bereit. Damit will die Regierung sicherstellen, dass erstens der kurzfristige Liquiditätsbedarf von Sportvereinen gedeckt ist. Zweitens ergänzt die Regierung damit die Ausgleichsleistungen wie zum Beispiel Kurzarbeitsentschädigungen und drittens ergänzt die Regierung damit die direkte Bundeshilfe, wenn diese nicht rasch genug fliessen oder die Notlage nicht in adäquatem Mass lindern kann. Darlehensgesuche können ab dem 17. April 2020 an die Geschäftsstelle der Sport-Toto-Kommission gestellt werden. Weitere Informationen finden Interessierte auf www.igsgsv.ch.

Hilfe für Kulturschaffende ist gestartet

Der Bund hat für die Kulturbranche in einer ersten Tranche insgesamt rund 11 Millionen Franken für den Kanton St.Gallen gesprochen. Die Regierung des Kantons St.Gallen hat ihrerseits rund 7 Millionen Franken an Ausfallentschädigungen gesprochen. Beim Amt für Kultur des Kantons St.Gallen können bereits seit Montagnachmittag Anträge für Unterstützungsbeiträge online beantragt werden. Das Amt für Kultur beurteilt die Gesuche im Sinne der Verordnung Kultur des Bundes sowie der kantonalen Kulturförderstrategie 2020 bis 2027. Ebenso stützt sich das Amt auf die Prioritätenordnung des kantonalen Kulturförderungsgesetzes ab.

Um die Orientierung zu erleichtern, sind auf der Webseite www.sg.ch/coronavirus unter «Kulturschaffende» neben den Gesuchsformularen auch Übersichten und Entscheidungshilfen zu finden. Beim Kanton St.Gallen können Gesuche eingegeben werden für Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende sowie für Kulturunternehmen, ebenso für Soforthilfe für Kulturunternehmen. Diese Gesuche sind, wenn möglich, bis am Donnerstag, 30. April 2020, einzureichen oder dann bis spätestens bis am 20. Mai 2020.

Moderater Anstieg der Fallzahlen

Im Kanton St.Gallen ist die Situation derzeit stabil, der Anstieg an Corona-Erkrankungen ist moderat aber kontinuierlich. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die Massnahmen des Bundesrates greifen. Die Bevölkerung ist gut informiert und zeigt eine grosse Disziplin bei der Umsetzung der Vorgaben. Damit dies so bleibt, ist es wichtig, dass die Verhaltensregeln des Bundes auch über die Ostertage strikt eingehalten werden. Die Regierung dankt der Bevölkerung, dass sie auch während den Ostertagen zu Hause bleibt und sich an die Hygienemassnahmen halten.

Auch bei den Coronatests ist der Kanton gut aufgestellt. Zur Entlastung der Hausärztinnen und Hausärzte haben drei regionale Konsultationszentren den Betrieb aufgenommen. Sie leisten gute Arbeit und stehen künftig für weitere Testmöglichkeiten zur Verfügung. Diese sind insbesondere dann wichtig, sobald die neuen Tests zum Nachweis der Immunität zur Verfügung stehen. Derzeit ist eine kantonale Teststrategie in enger Abstimmung mit der nationalen Strategie in Erarbeitung.