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Publiziert am 02.03.2020 16:03 im Bereich Allgemein
Coronavirus

Zwei Mitarbeitende des Grand Hotels Bad Ragaz befinden sich derzeit in Quarantäne. Diese ist als Vorsichtsmassnahme angeordnet worden. Die Personen zeigen bislang keine Symptome. Im Kanton St.Gallen gibt es aktuell keinen bestätigten Fall von Personen, die sich mit dem Corona-Virus angesteckt haben.

Die zwei Personen sind in Quarantäne, weil sie engen Kontakt zu einer Person hatten, bei der im Nachgang das Corona-Virus nachgewiesen wurde. Quarantäne bedeutet, dass die betroffenen Personen während der Inkubationszeit von 14 Tagen keinen engen Kontakt zu weiteren Personen haben dürfen. Mit diesem Schritt kann eine allfällige Übertragung des Virus eingedämmt werden. Quarantäne wird als Vorsichtsmassnahme – wie im aktuellen Fall – bei Personen verhängt, die derzeit keine Symptome einer Erkrankung zeigen. Insgesamt wurden bis jetzt im Kanton St.Gallen 93 Verdachtsfälle geprüft. Alle Fälle waren negativ. Aktuell sind keine Analysen am Laufen.

Risikogruppen schützen

In der aktuellen Phase ist es besonders wichtig, Risikogruppen zu schützen. Dazu zählen ältere Personen ab 60 Jahre, die an einer chronischen Erkrankung leiden. Eine Massnahme zum Schutz von Risikogruppen ist das Meiden von Besuchen und engen Kontakt mit denselben. Der Schutz der Risikogruppen erfolgt auch über die allgemeinen Verhaltensmassnahmen. Die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlenen Hygienemassnahmen sind darum von der ganzen Bevölkerung zwingend umzusetzen.

Dazu zählen:

  • Händeschütteln vermeiden.

  • Gründlich Hände waschen.

  • Ins Taschentuch oder in die Armbeuge husten und niesen.

  • Papiertaschentuch nach Gebrauch in einem geschlossenen Abfalleimer entsorgen.

  • Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben.

  • Nur nach telefonischer Anmeldung Arztpraxis oder Notfallstation aufsuchen.


Nicht zur Risikogruppe zählen Kinder und Babys.

Bei Veranstaltungen Weisungen beachten

Wer im Kanton St.Gallen eine Veranstaltung mit unter 1000 Personen durchführt, muss die Weisungen des Gesundheitsdepartementes beachten. Veranstalterinnen und Veranstalter müssen sicherstellen, dass keine Gäste in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet gemäss BAG waren oder in einem Risikogebiet wohnhaft sind.

Dies kann erreicht werden, indem:

  • Die Gäste im Vorfeld per E-Mail auf diese Weisung aufmerksam gemacht werden. Betroffene Gäste sollen zuhause bleiben. Gäste mit Symptomen wie Fieber, Husten und Atembeschwerden sollen ebenfalls zuhause bleiben.

  • Die Veranstalter bei den Eingängen zu Ihrer Veranstaltung entsprechend gut sichtbare Hinweise aufstellen.

  • Die Veranstalter bei der Eingangskontrolle bei den Gästen nachfragen, ob Sie in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet gemäss BAG waren. Falls ja, sollen Sie wieder nachhause gehen.

  • Die Veranstalter bei der Eingangskontrolle die Gäste fragen, ob sie Symptome wie Fieber, Husten und Atembeschwerden zeigen. Falls ja, sollen sie wieder nachhause gehen.

  • Die Veranstalter beim Einsatz einer Gästeliste darauf eine entsprechende Frage platzieren, die mit "ja" oder "nein" beantwortet werden kann.


Als Veranstaltung zählen zum Beispiel Konzerte, Kongresse, Theater, Zirkus, Partys, Sportveranstaltungen, Gottesdienste, Fasnacht, Demonstrationen, Quartier/Dorffeste, Firmenjubiläen oder Tage der offenen Türe. Nicht darunter fallen beispielsweise der normale Schul- und Ausbildungsbetrieb, der Arbeitsplatz, Bahnhöfe, der öffentliche Verkehr, Einkaufszentren, Restaurants und Bars, Märkte sowie der normale Museumsbetrieb.

Aktuelle Informationen online

Der Kanton St.Gallen informiert die Bevölkerung über die Website www.sg.ch/coronavirus, über die Social-Media-Kanäle des Kantons sowie über die App AlertSwiss. Auf der Website sind die meistgestellten Fragen beantwortet und die wichtigsten Telefonnummern aufgelistet.