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Publiziert am 04.03.2020 09:15 im Bereich Allgemein

2016 wurden die Parlamentsdienste weitgehend verselbständigt. Nun sollen auch Aufgaben, die vom Staatssekretär erbracht werden, an die Leitung der Parlamentsdienste übertragen werden. Dies wurde in einer einstimmig gutgeheissenen Motion gefordert, in der Botschaft des Präsidiums des Kantonsrates beantragt und von der vorberatenden Kommission einstimmig unterstützt. Dadurch werden die Parlamentsdienste weiter gestärkt und die Gewaltentrennung zwischen Parlament und Regierung konsequenter ausgestaltet. Der Wechsel im Amt des Staatsekretärs auf Beginn der Amtsdauer 2020/2024 ist der geeignete Zeitpunkt dafür.

Das geltende Kooperationsmodell – wonach die Staatskanzlei als Stabsstelle von Regierung und Kantonsrat fungiert – soll vorläufig weitergeführt werden. Dabei kommt dem Staatsekretär eine Scharnierfunktion zwischen Kantonsrat und Regierung zu. Der Leitung der Parlamentsdienste soll neu jedoch die umfassende Verantwortung für die Aufgaben übertragen werden, die den Kantonsrat und seine Organe betreffen. Dies beinhaltet unter anderem die Beratung der Kantonsratspräsidentin oder des Kantonsratspräsidenten während den Sessionen, die Mitunterzeichnung der Kantonsratserlasse und kommt auch in der Stellung als Generalsekretärin oder Generalsekretär des Parlaments zum Ausdruck.

Die Kommission befürwortet die Anträge des Präsidiums und ein zweistufiges Vorgehen. Die Revision des Geschäftsreglements des Kantonsrates erfolgt auf die Juni 2020. Ob weitere Gesetze und Erlasse anzupassen sind, soll im Bericht über die Tätigkeit des Parlamentes in zwei Jahren aufgezeigt werden.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Aprilsession. Die Botschaft und der Entwurf sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 27.20.01 zu finden.