Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 10.03.2020 14:24 im Bereich Allgemein
das aktuelle Logo des Kantons für die Informationen zum Coronavirus

Veranstalterinnen und Veranstalter von Anlässen müssen ihre Gäste ab sofort nicht mehr fragen, ob sie sich in den vergangenen 14 Tagen in einem «betroffenen Gebiet» gemäss Bundesamt für Gesundheit aufgehalten haben. Die Bestimmung entfällt, weil das Bundesamt auf die Bezeichnung von entsprechenden Gebieten seit gestern verzichtet.

Neue bestehe in fast allen Regionen der Welt das Risiko, sich mit dem Coronavirus anzustecken, teilt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) heute mit. Deshalb definiert es seit gestern keine «betroffenen Gebiete» mehr. Zuvor waren beispielwiese mehrere Regionen Italiens auf der Liste aufgeführt.

Diese Änderung wirkt sich auf die Weisung für Anlässe mit unter 1000 Teilnehmenden des Kantons St.Gallen aus. In dieser hatte der Kanton bisher verlangt, dass Veranstalterinnen und Veranstalter ihre Gäste fragen, ob sie sich in den vergangenen 14 Tagen in einem solchen Gebiet aufgehalten haben. Neu entfällt diese Pflicht. Bestehen bleibt hingegen die Pflicht, die Gäste auf ihre Gesundheit anzusprechen.

Die aktualisierte Weisung ist auf http://www.sg.ch/coronavirus aufgeschaltet.