Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 13.03.2020 17:29 im Bereich Allgemein
Corona

Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen werden ab sofort zu Hause Aufgaben lösen oder via Fernstudium am Unterricht teilnehmen. Das Bildungsdepartement leitet in Zusammenarbeit mit den Schulen die dazu nötigen Schritte ein, nachdem der Bundesrat heute den Präsenzunterricht bis zum 4. April 2020 verboten hat. Zudem sind alle Veranstaltungen mit über 100 Personen bis Ende April verboten.

Der Bundesrat hat heute einschneidende Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung bekanntgegeben, insbesondere auch für jene Personen, für die das Coronavirus ein hohes Gesundheitsrisiko darstellt. Die Regierung unterstützt die Entscheide des Bundesrates, ist sich aber bewusst, dass die Massnahmen einen grossen Eingriff in die Freiheit jeder und jedes Einzelnen darstellen. Es geht für die Regierung dabei um die Solidarität.

Umsetzung des Verbots des Präsenzunterrichts

So hat der Bundesrat bekannt gegeben, dass er den Präsenzunterricht auf allen Stufen bis zum 4. April 2020 aussetzt. Schulschliessungen sind eine Notmassnahme: Sie können nur pragmatisch und mit gewissen Qualitätseinbussen kompensiert werden. Grundsätzlich bleibt die Lern- und Lehrpflicht aber bestehen. Sie wird erfüllt, soweit es zumutbar ist.

Wie die neuen Vorgaben umgesetzt werden können, zeigt sich in der folgenden Übersicht:

Volksschule

In der Volksschule liegt es grundsätzlich im Ermessen der Gemeinden als verantwortliche Schulträger, inwieweit sie mit Hausaufgaben oder auf der Oberstufe mit IT-Möglichkeiten überbrückend ein gewisses Lernen der Schulkinder ermöglichen. Das Bildungsdepartement wird in Absprache mit den Gemeinden rasch möglichst Empfehlungen ausarbeiten. Zur Volksschule gehören alle öffentlichen und privaten Schulen, einschliesslich Sonderschulen.

Gemäss Bundesrat können die Kantone Betreuungsangebote vorsehen. Dies, um zu verhindern, dass Kinder von den Grosseltern oder kranken Eltern betreut werden, da für diese das Coronavirus ein erhöhtes Risiko darstellt. Zudem ist es wichtig, dass die Eltern weiterhin der Erwerberstätigkeit insbesondere in den Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie der Spitex nachkommen können.

Für die Regierung hat deshalb nun höchste Priorität, dass Eltern und Arbeitgeber schnellstmöglich wissen, wie diese Betreuungsangebote aussehen. Die Regierung wird deshalb morgen an einer ausserordentlichen Sitzung Massnahmen diskutieren.

Mittel- und Berufsfachschulen

Auch der Unterricht der Schülerinnen und Schüler an den Mittel- und den Berufsfachschulen findet bis zum 4. April 2020 nicht mehr in den Klassenzimmern statt. Trotzdem müssen die Schülerinnen und Schüler ihren Lernprozess fortsetzen. Wie die Mittel- und Berufsfachschulen diesen sicherstellen, liegt in ihrer Kompetenz. In den vergangen Tagen stand das Bildungsdepartement bereits in intensivem Kontakt mit den Schulen, um die digitalen Möglichkeiten für Fernunterricht auszuloten. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Schulen auf solchen Unterricht gut vorbereitet sind.

Bereits angesetzte Prüfungen können gemäss Bundesrat durchgeführt werden, wenn bestimmte Schutzmassnahmen getroffen werden. Das Gesundheitsdepartement wird diese Massnahmen zusammen mit dem Bildungsdepartement definieren.

Hochschulen

Präsenzunterricht an den Hochschulen verbietet der Bundesrat ebenfalls bis zum 4. April 2020. Die St.Galler Hochschulen haben in den vergangenen Tagen die nötigen Schritte getätigt, damit die Studierenden auch über digitale Kanäle an Vorlesungen teilnehmen können.

Eltern, Studierende und Lehrbetriebe werden in den kommenden Tagen zudem direkt durch die zuständigen Ämter und Institutionen über die neueste Regelung und den Empfehlungen informiert.

Einschränkungen bei Veranstaltungen

Der Bundesrat hat heute auch entschieden, dass er neu Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen ab sofort und bis zum 30. April 2020 verbietet.

Neu gilt demnach:  

Veranstaltungen über 100 Personen

Sind vom Bundesrat verboten

Veranstaltungen mit weniger als 100
Personen

Veranstaltungen unter 100 Personen dürfen durchgeführt werden, wenn folgende Präventionsmassnahmen eingehalten werden:

-        Räumliche Verhältnisse: mehr Platz bedeutet weniger Risiko.

-        Bei Sitz/Stuhlreihen: Jeder zweite Sitz muss freibleiben. Der Abstand muss auch zwischen den Sitzreihen gewährleistet sein.

-        Es darf maximal die Hälfte der baupolizeilichen/feuerpolizeilichen bewilligten Maximalpersonenzahl anwesend sein, Obergrenze bleibt bei 100 Personen (Beispiel: bau/feuerpolizeilich gestattet maximal 150, erlaubte Anzahl demnach 75)

-        Stellen Sie bei den Eingängen zu Ihrer Veranstaltung entsprechende Hinweise auf und machen Sie auch auf die Hygienemassnahmen aufmerksam. Auf der Webseite des BAG sind Vorlagen zu finden. Die Hygienemassnahmen sind: Gründlich Hände waschen, Hände schütteln vermeiden, in Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen, bei Fieber und Husten zu Hause bleiben, Abstand halten.

-        Fragen Sie bei der Eingangskontrolle bei den Teilnehmenden mit Hilfe einer einfachen Liste nach, ob die Teilnehmenden akute Symptome wie Fieber und Husten haben oder krank sind oder sich krank fühlen. Falls ja, dürfen diese nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

-        Besonders gefährdete Menschen: Es wird empfohlen, dass besonders gefährdete Personen (Personen über 65 Jahre und Personen mit schweren Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes, Herz-Bluthochdruck, Kreislauferkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen) an der Veranstaltung NICHT teilnehmen. Dies liegt aber in der Selbstverantwortung dieser Personen.

-        Achten Sie auf Folgendes: Das Coronavirus wird hauptsächlich übertragen bei engem und längerem Kontakt (mehr als 15 Minuten und Abstand weniger als 2 Meter)

-        Machen Sie Ihre Gäste – sofern möglich – im Vorfeld per E-Mail auf diese Richtlinien aufmerksam. Betroffene Gäste sollen zu Hause bleiben. Gäste mit Symptomen wie Fieber, Husten und Atembeschwerden sollen ebenfalls zu Hause bleiben.

Unter Veranstaltungen fallen auch Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe, namentlich Museen, Theater, Sportzentren, Fitnesszentren, Schwimmbäder und Wellnesszentren.

Restaurations- und Barbetriebe sowie
Diskotheken und Nachtclubs

Diese Betriebe dürfen nicht mehr als 50 Personen (inklusive Personal) aufnehmen. Sie müssen sich ebenfalls an die
Hygieneempfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit halten, insbesondere:

-          Stellen Sie bei den Eingängen entsprechende Hinweise auf und machen Sie auch auf die Hygienemassnahmen aufmerksam. Auf der Website des BAG und des Kantons (unter «Vorlage Plakate für Veranstalterinnen und Veranstalter» oder «Plakate zum Ausdrucken») sind Vorlagen zu finden.

-          Fragen Sie beim Eingang, ob die Gäste akute Symptome wie Husten und Fieber haben oder sich krank fühlen oder krank sind. Falls ja, müssen sie wieder nach Hause gehen.

-          Es wird empfohlen, dass besonders gefährdete Personen nicht teilnehmen. Dazu zählen Personen über 65 Jahre und Personen mit schweren Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen oder Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen. Dies liegt aber in der Selbstverantwortung dieser Personen. 

-          Achten Sie auf Folgendes: Das Coronavirus wird hauptsächlich bei engerem und längerem Kontakt übertragen (mehr als 15 Minuten und Abstand weniger als 2 Meter). Engere und längere Kontakte sind möglichst zu meiden.

-        Passen Sie die räumlichen Verhältnisse an. Mehr Platz bedeutet weniger Risiko.

Unter Veranstaltungen fallen auch Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe, namentlich Museen, Theater, Sportzentren, Fitnesszentren, Schwimmbäder und Wellnesszentren.

Beobachten der Massnahmen in Graubünden

Der Kanton Graubünden hat heute für das Kantonsgebiet die «ausserordentliche Lage» ausgerufen und einschneidende Massnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus verhängt. Die Regierung des Kantons St.Gallen verfolgt und analysiert die Lage im Nachbarskanton fortlaufend und würde bei Bedarf seine Massnahmen ebenfalls anpassen.

Weitere Informationen gibt es unter: www.sg.ch/coronavirus