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Publiziert am 11.03.2020 07:28 im Bereich Allgemein

Mit einem Sonderkredit von 10 Millionen Franken will die Regierung erneuerbare Heizsysteme fördern. Dank der zusätzlichen Mittel im Umfang von 30 Millionen Franken könnten bis 2023 rund 6000 Öl- und Gasheizungen durch klimafreundlichere Heizsysteme ersetzt werden.

Rund 4500 fossile Heizungen werden im Kanton St.Gallen jedes Jahr ersetzt. Bis zu 80 Prozent der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer entscheiden sich bis heute beim Ersatz wieder für eine Öl- oder Gasheizung. Mit zusätzlichen Fördergeldern will die Regierung den Einsatz erneuerbarer Heizsysteme wie zum Beispiel Wärmepumpen vorantreiben. Die Kampagne für den beschleunigten Ersatz fossiler Heizungen startet am 16. März 2020 und ist bis Ende 2023 begrenzt.

Wer in seinem Einfamilienhaus eine Luft-Wasser-Wärmepumpe installiert, erhält einen Beitrag von 2'800 Franken; beim Einbau einer Wärmepumpe mit Erdsonde beträgt die Unterstützung 6'000 Franken. Allein im Jahr 2023 soll die Hälfte der Öl- und Gasheizungen, die ausser Betrieb genommen werden, durch erneuerbare Heizungen ersetzt werden. Damit werden ab 2024 jedes Jahr 13 Millionen Liter Heizöl weniger verbrannt und 34'000 Tonnen CO2 eingespart.

Der Sonderkredit unterstützt zwei weitere Angebote. Bei der «Impulsberatung erneuerbar heizen» besucht eine Beraterin oder ein Berater die Kundinnen und Kunden zuhause. Die Beratungsperson klärt im Gespräch den Energiebedarf des Gebäudes und übergibt danach der Hauseigentümerin oder dem Hauseigentümer Grundlagen für den Entscheid zum Wechsel des Heizsystems. Das Förderprogramm unterstützt eine solche Beratung mit 500 Franken. Das «Anlagenzertifikat Wärmepumpen‑System‑Modul» stellt sicher, dass die Komponenten der Wärmepumpe aufeinander abgestimmt wurden und der Strom effizient genutzt wird. Die Kosten von 245 Franken je Zertifikat übernimmt das Förderprogramm.

Der Kantonsrat hat den Kredit von 10 Millionen Franken für die Jahre 2020 bis 2023 im November 2019 beschlossen. Zusätzlich kann mit Beiträgen des Bundes von voraussichtlich 20 Millionen Franken gerechnet werden. Somit ist von rund 30 Millionen Franken auszugehen, die für die Kampagne zur Verfügung stehen. Mit dem VII. Nachtrag zum Förderungsprogramm 2015 bis 2020 hat die Regierung nun die Details, wie auch die Umsetzung des Beschlusses geregelt.

Beilage zum Regierungsbeschluss 2020/137 vom 3. März 2020: VII. Nachtrag zum Förderprogramm Energie 2015 bis 2020.
Amtliche Publikationen: Massnahmen