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Publiziert am 16.03.2020 08:20 im Bereich Allgemein

Psychiatrische Kriseninterventionen bei Kindern und Jugendlichen haben in den letzten zehn Jahren im Kanton St.Gallen stark zugenommen. Die zuständigen Organisationen sind deutlich überlastet. Die vorberatende Kommission begrüsst das neue Konzept für eine zusätzliche kinder- und jugendpsychiatrische Notfallversorgung und Krisenintervention im Kanton St.Gallen. Bereits im Sommer 2020 soll es umgesetzt werden.

Die Zunahme an psychiatrischen Notfällen bei Kindern und Jugendlichen ist schweizweit zu beobachten. Sie ist u.a. auf steigenden Leistungsdruck, veränderte Familienstrukturen oder soziale Vereinsamung zurückzuführen. Bei den meisten Notfällen handelt es sich um akute Selbstgefährdung wegen Suizidalität. Die Krisenintervention erfolgt kurzfristig, ist sehr aufwändig und übersteigt die aktuellen personellen Ressourcen der zuständigen Organisationen wie des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes (KJPD), des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Zentrums Sonnenhof Ganterschwil (KJPZ) und des Ostschweizer Kinderspitals (OKS) sowie des ebenfalls betroffenen Kantonsspitals St.Gallen (KSSG).

Ausbau ist dringend notwendig

Die vorberatende Kommission informierte sich unter dem Präsidium von Kilian Looser, Nesslau, anhand von Fallbeispielen über die aktuelle Situation und diskutierte die von der Regierung vorgeschlagene Lösung und Finanzierung eingehend. Sie anerkennt den dringenden Handlungsbedarf und spricht sich für Eintreten auf die Vorlage und eine möglichst rasche Umsetzung aus. Besonderen Wert legt sie auf die Pflege der Schnitt-stellen mit Vernetzungspartnern wie Schulpsychologischer Dienst, KESB, Kinderärzte usw.

Vorgesehen ist ein auf Krisenintervention spezialisiertes Team des KJPD. Es soll die Notfallversorgung während der regulären Arbeitszeiten sicherstellen und das KSSG und das OKS fachlich unterstützen. Hinzu kommt ein gemeinsamer, spezialisierter Pikett-dienst von KJPD und OKS. Bei Bedarf kann das zunächst zentrale Beratungsangebot auf die Regionen ausgedehnt werden. Die Nachbetreuung ist durch das bestehende Ange-bot sichergestellt. Die Leistungen der Notfallversorgung werden teilweise durch die Krankenkassen vergütet. Der zusätzliche jährliche Finanzierungsbedarf zulasten des Kantons beträgt 1,1 Millionen Franken. Zusätzlich plant das KJPZ eine selbstfinanzierte Kriseninterventionsstation.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Aprilsession in erster Lesung und spätestens in der Maisession 2020 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 34.20.09 zu finden.