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Publiziert am 05.03.2020 08:55 im Bereich Allgemein

Die vorberatende Kommission befasste sich mit der Gesetzgebungsvorlage im Bereich der Finanz- und Familienpolitik, die fünf Gesetzesnachträge sowie ein neues Gesetz beinhaltet. Sie beantragt dem Kantonsrat, auf alle Gesetzesvorlagen der Sammelvorlage einzutreten. Im Zentrum stehen Anpassungen der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie die Förderung der Kinderbetreuung.

Im Projekt «Strukturierter Dialog (NFA-Effekte/Gemeinden)» haben sich der Kanton St.Gallen und die St.Galler Gemeinden darauf verständigt, die sich abzeichnenden Mindererträge aus dem Systemwechsel beim Bundesfinanzausgleich gemeinsam zu tragen. Es wurde eine jährliche Gemeindebeteiligung von 24 Millionen Franken vereinbart. Zusätzlich sollen gemäss Kantonsratsbeschluss über die Gesetzesinitiative «Familien stärken und finanziell entlasten» (29.18.01) die Gemeinden zu 50 Prozent die Beiträge von 5 Millionen Franken für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung finanzieren, womit sich der Betrag auf 26,5 Millionen Franken erhöht. Um die Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton an die strukturellen Veränderungen anzupassen, wurden fünf Massnahmen erarbeitet, die in der Sammelvorlage Niederschlag finden.

Unter dem Präsidium von Michael Götte, Tübach, beriet die Kommission die Vorlagen. Sie begrüsst die im Rahmen des Strukturierten Dialogs mit den Gemeinden ausgehandelten Massnahmen zur Finanzierung der erwarteten Mindererträge. Sie setzte sich mit den einzelnen Gesetzesvorlagen auseinander und beantragt dem Kantonsrat, auf alle Vorlagen einzutreten.

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung fördern

Der Bericht 40.18.04 «Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Kanton St.Gallen» zeigte auf, dass die Eltern knapp zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten tragen, die Gemeinden hingegen etwas weniger als einen Drittel. Mit der Schaffung eines Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung sollen Kantonsbeiträge für institutionelle und regelmässige familien- und schulergänzende Kinderbetreuungsangebote an die Gemeinden ausgerichtet werden. Vorausgesetzt wird, dass ein entsprechendes Angebot auf dem Gebiet der Gemeinde besteht oder die Gemeinde ein solches fördert sowie die Kantonsbeiträge vollständig zur Senkung der Kinderbetreuungskosten der Eltern eingesetzt werden. Die Gemeinden entscheiden selbst, wie sie dies erreichen wollen. Die Kantonsbeiträge richten sich nach einem Verteilschlüssel, der dem Gemeindeanteil am Total der Kinder von null bis zwölf Jahren entspricht.

Die Kommission begrüsst die Schaffung der gesetzlichen Grundlage, um Kinderbetreuungsangebote zu fördern. Diskutiert wurde, dass im gewählten System Gemeinden mit wenig Betreuungsstrukturen mehr von den Kantonsbeiträgen profitieren als Gemeinden mit ausgebautem Angebot. Ein Antrag, den Verteilschlüssel der Kantonsbeiträge nach den in der Gemeinde anfallenden Vollkosten für die ausserfamiliäre und schulergänzende Kinderbetreuung zu berechnen, wurde abgelehnt.

Abrechnung der Pflegeleistungen für Menschen mit Behinderung regeln

Für jüngere Menschen mit Behinderung, die auf Pflegeleistungen angewiesen sind, gibt es wenig spezifische Angebote. Deshalb werden sie häufig in Einrichtungen für Betagte betreut. Das würde dazu führen, dass die Gemeinden, wie bei den Betagten, für die Restfinanzierung zuständig wären. Neu soll in solchen Fällen der Kanton die Pflegerestkosten tragen. Es wird aufgrund der korrekten Abgrenzung der in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung erbrachten Pflegeleistungen mit Kostenverschiebungen zu den Krankenversicherern gerechnet. Die Kommission begrüsste diese Anpassung und legte Wert darauf, dass den Betroffenen kein finanzieller Nachteil erwachsen darf. Die Frage eines Prämienanstiegs durch die Krankenversicherer wurde diskutiert, aber als wenig wahrscheinlich eingeschätzt.

Mitfinanzierung der kantonalen Lehrmittel

Neu sollen die Schulträger 50 Prozent der Kosten für die Lehrmittel mit einem kantonalen Status tragen. Auch Rolle und Funktion des kantonalen Lehrmittelverlags sollen überprüft werden, wobei dieser ab 1. Januar 2021 auf eigene Rechnung auf Vollkostenbasis als Profit Center innerhalb der kantonalen Verwaltung geführt werden soll. Bis anhin haben die Schulträger sich nicht finanziell an den Lehrmitteln mit kantonalem Status beteiligt, was bereits in anderen Kantonen üblich ist. Die Kommission beriet die Ausgestaltung des Profit Centers und hielt fest, dass der Kanton für die Lehrmittel mit kantonalem Status zuständig bleibt.

Weitere Anpassungen

Ebenfalls Gegenstand der Sammelvorlage ist die Einführung einer Gemeindepauschale für Sonderschulinternate, mit der sich die Gemeinden an den Kosten der internen Sonderschulung beteiligen. Eine Minderheit der Kommission kritisierte, dass die Erhöhung der Pauschale Platzierungen riskieren und zum Politikum in den Gemeinden werden könnte. Neu werden auch die Ausstände der obligatorischen Krankenversicherungen, die bis anhin vom Kanton getragen wurden, auf die Gemeinden überwälzt. Auch sollen die Durchführungskosten der stationären Pflegeleistungen vollständig an die Gemeinden übertragen werden.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Aprilsession in erster Lesung und voraussichtlich in der Junisession 2020 in zweiter Lesung. Die Botschaft und Entwürfe der Regierung sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 22.19.12 / 22.19.13 / 22.19.14 / 22.19.15 / 22.19.16 / 22.19.17 zu finden.