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Publiziert am 27.02.2020 08:26 im Bereich Allgemein
Regierung zeichnet den Weg in die Spitalzukunft

Die Regierung hat die Strategie «4plus5» der St.Galler Spitalverbunde in mehreren Kernpunkten angepasst. So sollen die Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) durch die niedergelassene Ärzteschaft geplant und geführt werden. Über die Ausgestaltung des Spitals Walenstadt soll die Politik zudem erst 2024 endgültig entscheiden, da zuerst Fragen in Bezug auf die Eingaben der Kantone Graubünden und Glarus zu klären sind. Der Standort Wattwil wiederum soll zu einem Kompetenzzentrum für spezialisierte Pflege werden und das GNZ ergänzen. Von der Notwendigkeit der Strategie «4plus5» ist die Regierung aufgrund der Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit weiterhin überzeugt.

Viele Spitäler in der Schweiz stehen vor grossen finanziellen Herausforderungen, so auch die St.Galler Spitalverbunde. Mit der Weiterentwicklung der Spitalstrategie will die Regierung darauf reagieren. Würden die derzeitigen Strukturen nicht angepasst, drohen jährlich hohe Verluste im zweistelligen Millionenbereich. Diese Fehlbeträge müsste der Kanton durch Bezüge aus dem Eigenkapital, durch Leistungskürzungen in anderen Staatsaufgaben oder durch Steuereinnahmen auffangen. Die Regierung des Kantons St.Gallen hat deshalb 2018 ein Projekt zur Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde initiiert. Damit will die Regierung sicherstellen, dass die Patientinnen und Patienten auch in Zukunft auf eine hohe medizinische Qualität zählen und die Spitalverbunde mit unternehmerischer Sicherheit rechnen können.

Im Oktober 2019 hatte die Regierung aufgezeigt, wie sie dieses Ziel erreichen will. Sie schlug mit der Strategie «4plus5» vor, das stationäre Angebot an den vier Mehrspartenspitälern Grabs, Uznach, Wil und St.Gallen zu konzentrieren. Gleichzeitig soll die Bevölkerung mit den Gesundheits- und Notfallzentren Altstätten, Wattwil, Flawil, Rorschach und Walenstadt weiterhin an 365 Tagen im Jahr während 24 Stunden eine Anlaufstelle in Notfallsituationen haben. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 20. Dezember 2019. Es haben sich über hundert Parteien, Gemeinden, Kantone, Spitäler, Ärzte-Gruppierungen, Berufsverbände und Organisationen sowie Privatpersonen geäussert.

Regierung passt Botschaft in mehreren Kernpunkten an

Die Rückmeldungen der Vernehmlassungsadressaten sind kontrovers ausgefallen. Die detaillierte Auswertung der Vernehmlassung ist auf der Website spitalzukunft.sg.ch einsehbar. Eine grosse Mehrheit der Antwortenden geht mit der Regierung einig, dass aufgrund der medizinischen Entwicklung und der schlechten finanziellen Prognosewerte dringend gehandelt werden muss. Die Vorschläge, wie diese Handlungen aussehen sollen, stehen jedoch teilweise im Widerspruch zueinander.

Die Vernehmlassungsergebnisse haben die Regierung im Grundsatz bestärkt, dass aus gesamtkantonaler Sicht die Strategie «4plus5» zielführend ist und die nachhaltige Weiterentwicklung der stationären Gesundheitsversorgung garantiert. Die Regierung nimmt jedoch mit der nun vorliegenden Botschaft mehrere Kritikpunkte aus der Vernehmlassung auf. Diese sind:

Weniger Vorgaben bei Gesundheits- und Notfallzentren

Die Regierung hält am Aufbau der wohnortnahen Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) grundsätzlich fest. Eine uniforme Ausgestaltung – wie sie in der Vernehmlassung kritisiert wurde – ist jedoch auch aus Sicht der Regierung nicht zielführend. Sie ist überzeugt, dass es GNZ mit regionenspezifischen Ausrichtungen benötigt. Am Notfallbetrieb hält sie fest, wobei das definitive Angebot betreffend Betriebszeiten und allfälligem Bettenangebot primär mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte festgelegt werden soll und subsidiär ergänzt wird mit den Spitalverbunden. Die GNZ sollen durch Private, primär durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, betrieben werden. Für den Fall, dass keine privaten Leistungserbringer die Leistungsaufträge für die GNZ wahrnehmen wollen oder können, beauftragt der Kanton die Spitalverbunde, ein angemessenes Angebot bereitzustellen. 

Sonderstellung Spitalstandorte Walenstadt und Wattwil

Für den Standort Walenstadt will die Regierung weitere Abklärungen treffen. Eine interkantonale Zusammenarbeit könnte sich – im Unterschied zu den anderen Standorten – auf die Entwicklung des Standortes Walenstadt auswirken, weil die Kantone Glarus und Graubünden sowie deren Kantonsspitäler unter anderem den Weiterbetrieb des Spitalstandortes Walenstadt angeregt haben. Diese Abklärungen will die Regierung innerhalb von drei Jahren nach dem Vollzugsbeginn der vorliegenden Strategie (voraussichtlich bis 2024) abschliessen. Dieser Zeitplan ist mit Blick auf das Gesamtprojekt möglich, weil das Spital Walenstadt in seiner aktuellen Form ohnehin bis 2027 fortgeführt wird. Danach wird die Regierung dem Kantonsrat Bericht erstatten und gegebenenfalls Antrag stellen, den Standort Walenstadt mit einem stationären Angebot weiterzuführen. Falls die interkantonalen Gespräche und die Gespräche mit den Gemeinden der Region hingegen nicht die gewünschten Resultate brächten, würde die Regierung in Walenstadt wie geplant ein GNZ errichten.

Für den Standort Wattwil wiederum will die Regierung in Kombination mit einem GNZ ein Kompetenzzentrum für spezialisierte und hochspezialisierte Pflege errichten. Dieses Zentrum soll unter der Trägerschaft der Solviva AG agieren. Mit den vorgesehenen Leistungen kann eine Nische besetzt und ein zukunftsfähiges, attraktives Angebot für ein grosses, überregionales Einzugsgebiet geschaffen werden. Zudem soll das etablierte Angebot der Alkoholkurzzeittherapie weitergeführt werden. Daneben würden Personen mit abgeschlossener Behandlung im Akutspital, aber keiner ausreichenden pflegerischen Betreuung zu Hause oder noch fehlendem Pflegeplatz im Alters- und Pflegeheim mit «Passerellenbetten» eine wohnortnahe Übergangslösung erhalten. Mit diesen Massnahmen werden Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Toggenburg erhalten.

Einschränkungen der ambulanten Tätigkeit der Spitalverbunde

Aufgrund der Rückmeldungen vor allem der Ärzteschaft präzisiert die Regierung die Anforderungen an die ambulante Tätigkeit der Spitalverbunde. Dabei unterscheidet sie zwischen ambulanter Tätigkeit in den zukünftigen GNZ und sonstiger ambulanter Tätigkeit. Generell gilt, dass die Spitalverbunde nur subsidiär zur niedergelassenen Ärzteschaft tätig sein dürfen. Bezüglich den GNZ bedeutet dies, dass die Spitalverbunde diese in Kooperation mit weiteren Leistungserbringern nur betreiben, soweit dieses Angebot nicht hinreichend durch private Leistungserbringer aufgebaut und sichergestellt wird. Weiter dürfen die Spitalverbunde ambulante Leistungen ausserhalb der Spitalinfrastruktur und der GNZ nur anbieten, soweit eine bedarfsgerechte Versorgung nicht hinreichend durch private Leistungserbringer sichergestellt wird.

Interkantonale Zusammenarbeit

Die Regierung trägt der politischen Forderung nach einer verstärkten interkantonalen Spitalplanung Rechnung. Sie unterzeichnet mit den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden und Glarus eine Absichtserklärung zur gemeinsamen Spitalplanung. Es können auch weitere benachbarte Kantone einbezogen werden. Das Ziel ist es, mittelfristig – dort wo geografisch sinnvoll – gleichlautende Spitallisten auszuarbeiten, die auf einer kantonsübergreifenden Versorgungsregion aufbauen. Dabei sollen Überkapazitäten abgebaut und eine Mengenausweitung vermieden werden. Die Regierung ist gleichzeitig dezidiert der Überzeugung, dass die Prozesse zur interkantonalen Zusammenarbeit und zur Weiterentwicklung der Spitalstrategie parallel vorangetrieben werden müssen. Eine interkantonale Zusammenarbeit ändert nichts an der Notwendigkeit der Strukturanpassungen bei den St.Galler Spitalverbunden. Im Gegenteil geht die Regierung davon aus, dass die Strukturanpassung in St.Gallen die zukunftsfähige interkantonale Zusammenarbeit unterstützt.

Aktualisierte und zusätzliche Finanzdaten 

Im Rahmen der Vernehmlassung wurde vielerorts die Publikation von zusätzlichen Datengrundlagen gefordert. Die Regierung kommt diesen Forderungen nach, indem der Verwaltungsrat der Spitalverbunde Finanzergebnisse auf Standortebene veröffentlicht hat und die Regierung die neusten Finanzentwicklungen in die Botschaft integriert. Die Aktualisierung der Finanzdaten zeigt auf, dass der finanzielle Handlungsbedarf unverändert gross ist. Neben der Spitalregion Fürstenland Toggenburg benötigt neu auch die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland einen Kapitalzuschuss des Kantons, um einen minimalen Eigenkapitalbestand zu erhalten. Die standortbezogenen Ergebnisse der vergangenen drei Jahre zeigen zudem, dass die Spitalstandorte Flawil, Wattwil, Altstätten, Rorschach und Walenstadt defizitär betrieben wurden. Die in der Vernehmlassung vielfach erwähnte Aussage, wonach Regionalspitäler tiefere Kosten aufweisen als das Kantonsspital, trifft nicht zu.

Angepasste Finanzierung: Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL), Darlehen und Tarife

Die Regierung hat aufgrund der Vernehmlassungsrückmeldungen den Kantonsratsbeschluss über die Gewährung von Beiträgen für die Notfallversorgung (GWL) sowie den Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte angepasst: Je Standort und regionalen Begebenheiten können nun unterschiedlich hohe Beiträge auch an private Leistungserbringer ausgerichtet werden, wenn diese den Betrieb der GNZ sicherstellen. Zudem wurde in der Vernehmlassung gefordert, dass der Kanton ergänzende Informationen zu möglichen Darlehen kommuniziert. Die Regierung kommt diesem Anliegen nach, indem sie den Darlehensbedarf aller Spitalverbunde bis 2030 darstellt und Ausführungen zu den Darlehensvoraussetzungen macht. Hinsichtlich der in der Vernehmlassung kritisierten ambulanten Tarifsituation muss der Ausgang der laufenden Tarifverfahren abgewartet werden.

Personal und Ausbildung

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende sorgen sich um das Personal und die Ausbildungsplätze der Spitalverbunde. Die Regierung ist sich bewusst, dass die anstehenden Personalverschiebungen regional grosse Auswirkungen auf die Mitarbeitenden der Spitalverbunde haben können. Gemäss Botschaft reduziert sich der Personalbedarf aller Spitalverbunde im Jahr 2028 gegenüber heute um 65 Stellen. Um Berufsausstiege, den Verlust von Fachwissen oder Arbeitgeberwechsel zu vermeiden, braucht es nach Ansicht der Regierung erhebliche Anstrengungen der Spitalverbunde – auch im Bereich der Kommunikation. Die Regierung ist zudem bestrebt, während der Weiterentwicklung der Spitalstrategie und nach Abschluss das heutige Ausbildungsvolumen möglichst sicherzustellen.

Anpassung Organisationsstruktur der Spitalverbunde

Verschiedentlich wurde gefordert, die Organisationsstruktur der Spitalverbunde zu reformieren. Im Vordergrund steht dabei die Zusammenlegung der vier Spitalverbunde. Die Regierung befürwortet eine Anpassung der Organisationsstruktur. Allerdings ist sie der Auffassung, dass hierfür vertiefte und zeitintensive Abklärungen notwendig sind und die Frage der Organisationsstruktur in einer zweiten Phase bis 2024 angegangen werden soll. Es ist zu beachten, dass die Neuausrichtung der St. Galler Spitalstrategie von den Spitalverbunden unabhängig von der Organisationsstruktur auch betriebliche Einsparungen im Umfang von 19 Millionen Franken je Jahr umfasst. 

Kritikpunkte ohne Berücksichtigung in der Botschaft

Nicht alle Kritikpunkte aus der Vernehmlassung hat die Regierung in der nun vorliegenden Botschaft berücksichtigt. Diese sind:

Prüfung weiterer Varianten

Ein Teil der Vernehmlassungsteilnehmenden kritisiert die Arbeiten, die im Rahmen der Prüfung von Alternativkonzepten durchgeführt wurden. Sie verlangen deshalb die Prüfung von weiteren Varianten. Die Regierung teilt diese Auffassung nicht: Im Rahmen des Teilprojekts 4 hat sie eine breite Palette an Alternativkonzepten eingehend geprüft und sich auch mit den Vernehmlassungsteilnehmenden eingebrachten Vorschlägen differenziert auseinandergesetzt. Für die Beurteilung der Alternativen hat die Regierung konsequent eine Gesamtsicht über alle Spitalverbunde eingenommen, um eine kohärente kantonale Spitalstrategie zu definieren. Dies führt dazu, dass man in der Gesamtsicht zu anderen Schlussfolgerungen kommen kann wie in der Betrachtung eines einzelnen Standorts.

Ebenso lehnt die Regierung die mit der regionalen Versorgungssituation und Erreichbarkeit begründeten Forderungen nach der Fortführung verschiedener Spitalstandorte ab («MedPlus»-Spitäler). Mit fünf «MedPlus»-Spitälern wäre mit prognostizierten strukturellen Defiziten von 60 bis 70 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen. Auch aus medizinisch-versorgungstechnischer Sicht überzeugt der Vorschlag von fünf «MedPlus»-Spitälern nicht, da diese den veränderten Rahmenbedingungen wie beispielsweise der medizinischen und technologischen Entwicklung, der zunehmenden Spezialisierung, der Fachkräfteknappheit, der neuen regulatorischen Vorgaben oder dem Trend zur ambulanten Behandlung nicht genügend Rechnung tragen.

Wahl und Anzahl Spitalstandorte

In der Vernehmlassung wurde unter anderem vorgeschlagen, anstatt des Standortes Wil auf den Standort Wattwil zu setzen. Die Regierung verfolgt diesen Vorschlag nicht weiter, weil der Standort Wattwil die nötigen Fallzahlen für eine Sicherstellung der medizinischen Qualität nicht erreichen würde und dieser ein zu kleines Einzugsgebiet für ein betriebswirtschaftlich nachhaltiges Ergebnis hätte. Eine Schliessung von Wil anstelle von Wattwil würde keine wesentliche Verschiebung der Patientenströme nach Wattwil auslösen. Die Patientinnen und Patienten aus Wil würden primär in Richtung Kantonsspital oder in ausserkantonale Spitäler gehen. Für die stationäre Versorgung erachtet die Regierung die Erhöhung der Anfahrtszeit um durchschnittlich zehn Minuten im Privatfahrzeug als zumutbar. Für die Regierung lässt sich eine etwas längere Anfahrtszeit durch die nachhaltige Sicherung der medizinischen Qualität und der Wirtschaftlichkeit rechtfertigen.

Die Versorgungssicherheit im Notfall wird zudem durch die unverändert fortgeführten Rettungsorganisationen sowie den ärztlichen Notfalldienst, der bei Bedarf durch die Spitalverbunde unterstützt wird, sichergestellt. Die wohnortnahe ambulante Versorgung ist zudem durch die niedergelassenen Leistungserbringer und die GNZ gegeben. 

Grundlagen Qualität

Für einen Teil der Vernehmlassungsteilnehmenden ist der nicht ausreichende oder nicht ausreichend differenzierte Einbezug von Qualitätsaspekten ein weiterer Kritikpunkt an der Vernehmlassungsvorlage. Die Regierung sieht in der Qualität das zentrale Element einer sicheren Gesundheitsversorgung. Sie anerkennt zudem die Vielschichtigkeit der Qualitätsaspekte in der stationären Versorgung. Wissenschaftlich breit abgestützt ist der Zusammenhang zwischen einer besseren Versorgungsqualität und höheren Fallzahlen. Die Regierung sieht im Erreichen eines ausreichenden Fallvolumens deshalb den massgeblichen Hebel für die nachhaltige Sicherung der Qualität. 

Verkauf Spitalstandorte

In Bezug auf die von den Vernehmlassungsadressaten teils geforderte und teils ebenso klar abgelehnte nochmalige Prüfung des Verkaufs von Spitalstandorten an private Leistungsanbieter nimmt die Regierung eine zweigeteilte Position ein: Einerseits lehnt sie den Verkauf von Spitalstandorten (darunter Flawil) an einen privaten Spitalbetreiber ab, unabhängig davon, ob dieser Leistungen der Grund- oder Spezialversorgung anbieten würde. Durch einen Verkauf würde keine Bereinigung der Spitalstrukturen erfolgen, sondern Überkapazitäten blieben erhalten oder würden gar zusätzlich geschaffen. Auf der anderen Seite zeigt sich die Regierung offen, Spitalimmobilien an private Anbieter zu verkaufen, die Leistungen der vor- und nachgelagerten Versorgungsstufen (zum Beispiel spezialisierte Langzeitpflege) anbieten. Auch hier gilt: Es dürfen keine Überkapazitäten entstehen in Bereichen, die durch die öffentliche Hand mitfinanziert werden.

Rückabwicklung Übertragung Immobilien Spitalverbunde

Verschiedentlich wurde die Rückübertragung der Spitalimmobilien an den Kanton gefordert. Aus Sicht der Regierung ist diese Forderung nicht zielführend: Eine Rückübertragung der Immobilien löst das grundlegende Problem nicht, wonach die Spitalverbunde seit Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 ihre Investitionen selber zu finanzieren haben. Wären die Immobilien nicht im Besitz der Spitalverbunde, müssten die Spitalverbunde dem Kanton eine jährliche Nutzungsentschädigung leisten, die vom Wert der genutzten Immobilien abhängt. Die geplanten oder bereits realisierten Bauprojekte führten zu einer markanten Erhöhung der Nutzungsentschädigung und damit ebenfalls zu höheren finanziellen Belastungen der Spitalverbunde. Würde die Nutzungsentschädigung seitens Kanton bewusst zu tief angesetzt werden, entspräche dies einer verdeckten Subvention und würde für den Kanton – ausgehend von den heutigen Eigentumsverhältnissen bei den Spitalimmobilien – einer Umwandlung von Baudarlehen in Eigenkapital oder dem Verzicht auf Verzinsung gewährter Darlehen gleichkommen. 

Transformationsplanung

Die Regierung hält an der skizzierten Transformationsplanung in zeitlicher Hinsicht fest. Sie hat das Kantonsspital jedoch angewiesen, Massnahmen und Überlegungen zur Sicherstellung der Kapazitäten nach der Umwandlung der Spitalstandorte Rorschach und Flawil im Detail darzulegen und entsprechende Konzepte auszuarbeiten. 

Anpassung der Investitionsplanung und Immobilienvorhaben

Das geplante Investitionsvolumen für den Zeitraum 2019 bis 2037 von gegen 2 Milliarden Franken wird teils als zu hoch erachtet. Verbreitet kritisiert werden die notwendigen Investitionen und Kapazitätserweiterungen an den Standorten Wil und Grabs. Die Regierung hält zum heutigen Zeitpunkt jedoch an diesen Zahlen fest: Sie zeigen die in den nächsten Jahren zu erwartenden Investitionen für Bauvorhaben sowie für Mobilien, medizintechnische Geräte und IT. Gleichzeitig handelt es sich bei den aufgeführten Werten um Planzahlen aus heutiger Sicht und somit um Grössenordnungen. Selbstredend muss im Zeitpunkt der konkreten Planung der einzelnen Vorhaben der effektiv notwendige Investitionsumfang auf die dannzumal geltenden Rahmenbedingungen abgestimmt und entsprechend kritisch überprüft werden.

Anpassung Finanzmodell und Prämissen

Die von der Regierung für die Prognose der finanziellen Situation verwendeten Annahmen wurden in einem Teil der Vernehmlassungsrückmeldungen als viel zu pessimistisch kritisiert. Die Regierung hält fest, dass im Rahmen des Strategieprozesses bereits verschiedentlich aktualisiertes Datenmaterial in die Berechnung des Finanzmodells eingeflossen ist. Keine dieser Aktualisierungen hat zu einer Revision der Einschätzung der längerfristigen finanziellen Situation der Spitalverbunde geführt. Alle heute und in jüngster Vergangenheit verfügbaren Informationen über die zukünftige Entwicklung der Unternehmensergebnisse der Spitalverbunde führen bei Einhaltung der Zielvorgabe einer EBITDA-Marge von 10 Prozent zu einem prognostizierten strukturellen Defizit in der Höhe von jährlich rund 60 bis 70 Millionen Franken. Auch eine etwas optimistischere Annahme von einzelnen (Ziel-)Parametern verändert die Sachlage nur unwesentlich und ist aus Sicht der Regierung deshalb nicht zielführend.

Die Entwicklung der Patientenströme nach Aufhebung von fünf Spitalstandorten wurde zudem als unrealistisch bezeichnet. Die Regierung räumt ein, dass eine präzise Prognose dieser Patientenströme nicht möglich ist. Zudem kann das Prognosemodell exogene Faktoren wie zukünftige Angebotsanpassungen bei Konkurrenzspitälern nicht auffangen, obwohl diese unter Umständen einen erheblichen Einfluss auf die effektiven Fallverschiebungen haben können. Die Regierung erachtet den von ihr verwendeten Ansatz trotzdem als sehr plausibel, weil sich die zukünftigen Patientenströme in der Grundversorgung an den heute bereits bestehenden Patientenströmen in der Grundversorgung orientieren. Der Vorteil dieser Methode besteht darin, dass sie berechenbar ist und auf effektiven Daten beruht. Alternativ berechenbare Ansätze wurden geprüft, jedoch als weniger gut befunden. Dabei hat die Regierung auch festgestellt, dass die prozentualen Abweichungen zwischen den einzelnen Prognosevarianten überschaubar waren. Die Regierung hält deshalb an ihrer Methodik fest.

Weitere Sanierungsbeiträge gefordert

Mit der Strategie «4plus5» verbessert sich der EBITDA der vier Spitalverbunde um 3,2 Prozentpunkte oder rund 40 Millionen Franken pro Jahr. Dazu kommen betriebliche Optimierungen der Spitalverbunde von 19 Millionen Franken pro Jahr und eine Erhöhung der kantonalen Beiträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen und die Aufrechterhaltung der Notfallversorgung von rund 20 Millionen Franken pro Jahr. Zusammen können die Spitalverbunde eine EBITDA-Marge von 10 Prozent erreichen, was für einen nachhaltigen Betrieb erforderlich ist.

Damit die Spitalverbunde einen ausreichenden Eigenkapitalanteil von 25 Prozent der Bilanzsumme erreichen, sind für die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland sowie für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg zusätzlich einmalige Sanierungsbeiträge von insgesamt 88 Millionen Franken erforderlich. Die Regierung beantragt dem Kantonsrat deshalb, für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg eine Bareinlage von 10 Millionen Franken. Zudem will die Regierung Darlehen des Kantons an die Spitalregion Fürstenland Toggenburg von 46 Millionen Franken in Eigenkapital umwandeln. Gleiches sieht sie bei der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland vor: Hier handelt es sich um Darlehen in der Höhe von 32 Millionen Franken, die in Eigenkapital umgewandelt werden sollen.

Der Kanton weist in seiner Bilanz Beteiligungs- und Darlehenspositionen an den Spitalverbunden im Umfang von 560 Millionen Franken aus. Die Werthaltigkeit dieser Positionen wäre bei einer fehlenden oder ungenügenden Strukturanpassung gefährdet, was die Erfolgsrechnung direkt belasten würde.

Fazit der Regierung

Die Regierung ist überzeugt, dass die nun vorliegende Strategie «4plus5» sowohl in Bezug der Versorgungsqualität und Versorgungssicherheit als auch in betriebswirtschaftlich-finanzieller Hinsicht die beste Lösung für eine zukunftsfähige Versorgungs- und Betriebsstruktur der St.Galler Spitalverbunde darstellt. Sie ermöglicht den Spitalverbunden, sich den veränderten medizinischen und regulatorischen Rahmenbedingungen anzupassen. Gleichzeitig führt die Strategie «4plus5» zu einer deutlichen Reduktion des strukturellen Defizits, was angesichts der sich abzeichnenden Millionendefizite zwingend ist.

Würden die derzeitigen Strukturen nicht angepasst, drohen jährlich hohe Verluste im zweistelligen Millionenbereich. Diese Fehlbeträge müsste der Kanton durch Bezüge aus dem Eigenkapital, durch Leistungskürzungen in anderen Staatsaufgaben oder durch Steuereinnahmen auffangen.

Die Regierung hat die Botschaft zur Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde nun an den Kantonsrat überwiesen. Dieser berät die Vorlage voraussichtlich in der Aprilsession und in zweiter Lesung in der Sondersession im Mai. Die Bevölkerung wird voraussichtlich im Herbst/Winter 2020 über die dafür notwendigen Gesetzesbeschlüsse abstimmen.