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Publiziert am 09.02.2020 13:40 im Bereich Allgemein
Das Bild zeigt eine Grafik mit einem Balkendiagramm der Schlussresultate.

Die Bevölkerung des Kantons St.Gallen will nicht, dass Behördenlöhne dem fakultativen oder obligatorischen Referendum unterstellt werden können. Sie hat die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» mit 53,04 Prozent abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 38,32 Prozent. Bei den nationalen Vorlagen sagt der Kanton St.Gallen Ja zur Änderung des Strafgesetzbuches und Nein zur Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen».

Bei einem Ja zur Initiative «Behördenlöhne vors Volk» hätten die Stimmberechtigten der Gemeinden die Möglichkeit erhalten, über die Löhne ihrer gewählten Behördenmitglieder abzustimmen. Dazu zählen beispielsweise Gemeinderätinnen, Schulratspräsidenten oder auch Mitglieder von Stadtparlamenten. Heute können die Stimmberechtigten im Rahmen des Budgets zwar über den gesamten Besoldungskredit entscheiden, nicht aber über die Höhe der einzelnen Löhne. Der Kantonsrat hatte die Initiative bereits mit 84 zu 21 Stimmen ohne Gegenvorschlag abgelehnt.

Die Bevölkerung des Kantons St.Gallen ist nun dem Kantonsrat gefolgt und sagt mit 53,04 Prozent Nein zur Initiative. Sechs von acht Wahlkreisen stimmten dagegen. Von den 77 Gemeinden haben 54 Gemeinden die Initiative abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 38,32 Prozent.

Einmal Ja und einmal Nein bei nationalen Vorlagen

Gleichzeitig zur kantonalen Vorlage konnte sich die Stimmbevölkerung zu zwei nationalen Vorlagen äussern. Während die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» in 77 von 78 Gemeinden und mit 63,53 Prozent abgelehnt wurde (Stimmbeteiligung von 38,93  Prozent), sahen 55,22 Prozent der St.Galler Bevölkerung es als richtig an, das Strafgesetzbuch zu ändern und die Diskriminierung und den Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe zu setzen. Von den 78 Gemeinden stimmten 43 für die Änderung, die Stimmbeteiligung lag bei 38,97 Prozent.

Neuer nebenamtlicher Richter in St.Gallen

Schliesslich wurde Micha Herzog (parteilos) zum neuen nebenamtlichen Richter im Gerichtskreis St.Gallen gewählt. Er erhielt 18'962 Stimmen im Vergleich zu Philipp Köppel (SVP) mit 7'877 Stimmen. Vereinzelte erhielten 134 Stimmen. Das absolute Mehr betrug 13'487 Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 37,39 Prozent. Die Wahl wurde nötig, weil Robert Furrer per 31. März 2020 seinen Rücktritt als nebenamtlicher Richter des Kreisgerichtes St.Gallen erklärt hatte.