Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 21.01.2020 14:30 im Bereich Allgemein

Der Kantonsrat hiess in der Novembersession 2018 ein Standesbegehren gut, das die Aufhebung der Verjährung von schweren Straftaten fordert. Am Donnerstag, 16. Januar 2020, vertrat eine Delegation des Kantonsrates die Standesinitiative in Bern. Die Kantonsräte Christoph Gull und Sandro Hess stellten die Initiative der zuständigen Kommission des Ständerates vor.

An der Sitzung der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) vertraten zwei Mitglieder des St.Galler Kantonsrates die Standesinitiative «Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher». Die Kantonsräte Christoph Gull, Flums, und Sandro Hess, Balgach, reisten im Auftrag des Präsidiums des Kantonsrates nach Bern, um die Standesinitiative vorzustellen. 

Die Standesinitiative möchte, dass die Verjährungsfrist für lebenslange Strafen aufgehoben wird. Heute gilt eine Verjährungsfreist von 30 Jahren. Das Standesbegehren wurde in der Novembersession 2018 vom Kantonsrat gutgeheissen und anschliessend als Standesinitiative bei der Bundesversammlung eingereicht. Die RK-S hat anlässlich der Vorprüfung entschieden, dem Ständerat zu beantragen, der Initiative keine Folge zu geben. Nach dem Ständerat ist der Nationalrat an der Reihe. 

Das Standesbegehren ist im Ratsinformationssystem (www.ratsinfo.sg.ch) unter der Geschäftsnummer 41.18.03 zu finden. Die Geschäftsnummer der Standesinitiative in der Geschäftsdatenbank der Bundesversammlung lautet 19.300.