Die Regierung hat die Anpassung 19 des Richtplans erlassen. Mit der Anpassung sollen mehrere Siedlungsgebiete erweitert werden. Für die Deponierung von unverschmutztem Aushub sind bei einzelnen Standorten die Anforderungen ergänzt worden, andere Standorte müssen weiter bearbeitet werden.
Im angepassten Richtplan ist die Erweiterung des Siedlungsgebietes für verschiedene öffentliche Nutzungen ausgewiesen. Dies betrifft das neue regionale Feuerwehrdepot Pizol in den Gemeinden Mels, Sargans und Vilters-Wangs, die Erweiterung der Fussballanlage Birkenau in den Gemeinden Rebstein und Marbach, die Erweiterung der Abwasseranlage Saar der Gemeinden Mels, Sargans, Vilters-Wangs und Wartau sowie die Erweiterung des Entsorgungsplatzes Ökoville in Oberriet.
In der Gemeinde Diepoldsau wird das Siedlungsgebiet für die Erstellung einer Gemüse-rüsthalle erweitert. In der Anpassung 18 ist diese Erweiterung zurückgestellt worden, weil alternative Standorte geprüft werden mussten. Zudem sind Rechtsmittel im Rahmen des Zonenplan- und Baubewilligungsverfahrens ergriffen worden. Da kein alternativer Standort für die Realisierung einer Gemüserüsthalle gefunden wurde, wird die Erweiterung in der Anpassung 19 berücksichtigt. Falls das Vorhaben nicht realisiert werden kann, wird das Siedlungsgebiet wieder zurückgeführt.
Wirtschaftliche Entwicklung ermöglichen
Auf Antrag der Gemeinde Uznach wird die Spinnerei Uznaberg aus dem Richtplan entlassen. Die Spinnerei ist im Richtplan als zu prüfende schützenswerte Industriebaute bezeichnet. Das Areal, dessen Schutzwürdigkeit grundsätzlich gegeben ist, soll für die Ansiedlung der Streuli Pharma AG genutzt werden. Die Regierung gewichtet die wirtschaftlichen Interessen höher als das Interesse an der Erhaltung des Industriedenkmals.
Deponien bleiben unverzichtbar
Für den Standort Thurhof in der Gemeinde Oberbüren sind weitere Abklärungen im Zusammenhang mit dem Landschaftsschutzgebiet und dem angrenzenden Auenschutzgebiet nötig. Der Standort wird deshalb als Zwischenergebnis in den Richtplan aufgenommen. Für die Standorte St.Dionys in Rapperswil-Jona, Gubel in Kaltbrunn/Uznach und Hofweid in Gommiswald/Kaltbrunn wurden aufgrund der Rückmeldungen des Bundes die Anforderungen an die nachgeordnete Planung ergänzt. So sollen zum Beispiel die Auswirkungen auf die Schutzobjekte beim Standort St.Dionys möglichst gering bleiben.
Grobe Linienführung festgelegt
Mit der Richtplananpassung 19 wird auch die grobe Linienführung der Engpassbeseitigung St.Gallen festgesetzt (3. Röhre Rosenberg, Zubringer Güterbahnhof und permanente Pannenstreifenumnutzung PUN von St. Fiden bis Neudorf). Seit März 2019 liegt die Bestvariante für den Zubringer Güterbahnhof vor. Mit der Festsetzung im Richtplan kann das Projekt weiter geplant werden.
Vernehmlassungsbericht ist verfügbar
Der Richtplan steuert die räumliche Entwicklung des Kantons St.Gallen. Er wird jährlich angepasst, um aktuelle Bedürfnisse aufzunehmen. Zwischen Mai und August 2019 führte das Baudepartement eine Vernehmlassung zur Richtplan-Anpassung 19 durch. Die Ergebnisse und die Stellungnahme der Regierung sind in einem Bericht zusammengefasst. Dieser wird allen Vernehmlassungsteilnehmenden als Antwort zugestellt und im Internet veröffentlicht. Die Genehmigung durch den Bund wird im zweiten Quartal 2020 erwartet.
Sämtliche Unterlagen zur Richtplan-Anpassung 19 sind auf der Webseite des AREG veröffentlicht: www.areg.sg.ch > Kantonale Planung > Richtplanung