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Publiziert am 16.01.2020 09:35 im Bereich Allgemein
Symbolbild Münzen

Seit dem 1. Januar 2017 ist der automatische Informationsaustausch (AIA) in Kraft. Für das Jahr 2017 erhielt der Kanton St.Gallen rund 95'000 Meldungen über Finanzkonten im Ausland, für das Jahr 2018 waren es bereits rund 102'000 Meldungen. Bei den bisher geprüften Fällen des Jahres 2017 kamen hinterzogene Vermögen von 11,7 Millionen Franken zum Vorschein.

Die überwiegende Mehrheit der beim Kantonalen Steueramt eingegangenen Meldungen (2018: 102'554, 2017: 95'174) betrifft natürliche Personen, eine Minderheit (2018: 2'752, 2017: 1'908) betrifft juristische Personen. Mit Abstand am meisten Meldungen stammen aus Deutschland (2018: 45'315, 2017: 47'529). Darauf folgen Österreich, Italien, Portugal, Frankreich, Spanien und (ab 2018) das Fürstentum Liechtenstein.

Betreffend das Kalenderjahr 2018 wurden 6'834 Meldungen in das EDV-System des Kantonalen Steueramtes eingespiesen und weiterbearbeitet (2017: 4'035 Meldungen). Eine vollständige Überprüfung aller Meldungen ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich und zudem nicht sinnvoll, weil viele Finanzkonten nur sehr geringfügige Kontostände und Zahlungen aufweisen. Das Kantonale Steueramt beschränkt sich deshalb bei der Prüfung auf die bedeutenden Fälle.

Noch keine Aussagen zu Steuer-Mehreinnahmen möglich

Bis jetzt wurden 48 Nachsteuerverfahren für das Jahr 2017 eingeleitet. Diese bisher relativ geringe Anzahl ist damit zu erklären, dass das Kantonale Steueramt die Daten aus dem Jahr 2017 erst 2019 erhalten hat. Zudem erhielt das Kantonale Steueramt ab September 2019 von diversen Ländern viele Nachmeldungen, die das Jahr 2017 betreffen. Viele Meldungen sind damit noch nicht verarbeitet. Bei den 48 Nachsteuerverfahren geht es um 11,7 Millionen Franken hinterzogene Vermögen. Erledigt wurden bisher erst zwei Nachsteuerfälle. Somit können noch keine zuverlässigen Aussagen zu den Steuer-Mehreinnahmen gemacht werden.

St.Gallen profitiert vom AIA

Zweck des AIA ist, die Steuertransparenz zu erhöhen und damit die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu vermeiden. Bisher haben sich mehr als 100 Länder, darunter die Schweiz, zur Übernahme des globalen Standards über den automatischen Informations­austausch über Finanzkonten bekannt. Die Schweiz hat 2017 mit 37 Staaten/Territorien (darunter alle 28 EU-Mitgliedstaaten) den AIA vereinbart. Per 1. Januar 2018 kamen weitere 38 Staaten/Territorien hinzu, per 1. Januar 2019 nochmals 14 Staaten/Territorien.

Der AIA hat schon im Voraus Wirkung gezeigt, indem sehr viele straflose Selbstanzeigen vor dem ersten Informationsaustausch eingegangen sind. Eine massgebliche steuerliche Bereinigung hat somit bereits vor der Umsetzung des AIA stattgefunden. Wenn aufgrund des AIA Schwarzkonten entdeckt werden, hat dies nicht nur Nachsteuerverfahren zur Folge, sondern auch Steuerstrafverfahren.

Abnehmender Trend von straflosen Selbstanzeigen setzt sich fort

Gegenüber dem Jahr 2018 hat sich die Anzahl der Selbstanzeigen von 904 Fällen auf 404 Fälle im Jahr 2019 mehr als halbiert. Betragsmässig wurde mit 135 Millionen Franken seit Einführung der straflosen Selbstanzeige das zweitschwächste Resultat erzielt. Nur gerade im Jahr 2011 wurde mit 123 Millionen Franken weniger Vermögen offengelegt. Damit setzt sich der abnehmende Trend von straflosen Selbstanzeigen nach dem Spitzenwert aus dem Jahr 2017 mit 1'288 straflosen Selbstanzeigen und 523 Millionen Franken offen gelegtem Schwarzgeld fort. Dass die Anzahl der Selbstanzeigen von 404 dennoch nicht unbedeutend ist, liegt primär daran, dass die Schweiz mit weiteren Staaten wie beispielsweise Liechtenstein AIA-Abkommen abgeschlossen hat. Diese traten am
1. Januar 2018 in Kraft und die Informationen wurden erstmals im Herbst 2019 ausgetauscht.

Auffallend ist, dass im Jahr 2019 mit über 60 Prozent der Grossteil an offen gelegtem Schwarzgeld aus der Schweiz stammt. Dies ist umso erstaunlicher, als innerhalb der Schweiz nach wie vor das Bankgeheimnis gilt. Auf der anderen Seite hat sich prozentual der Anteil an hinterzogenem Vermögen aus dem Fürstentum Liechtenstein mit 33,4 Prozent weiter reduziert. Scheinbar haben viele Personen bereits die vergangenen Jahre genutzt, um ihr Schwarzgeld im Fürstentum Liechtenstein offen zu legen.