
Amt für Volksschule
AVS-Direkt
St.Gallen, 2. Juli 2025
Ausgabe 2025-10
Geht an:
- Schulpräsidien, Schulverwaltungen, Schulleitungen der Regelschulen
- Sonderschulen
- Privatschulen

Neue Plattform informiert zu Hitze und Gesundheit
Gemeinsamer Hitzeaktionsplan
Längere und intensive Hitzewellen beeinträchtigen die Gesundheit, insbesondere von älteren Menschen, Kleinkindern, Schwangeren und Personen mit chronischen Erkrankungen. Der Kanton St.Gallen engagiert sich gemeinsam mit zahlreichen Partnern für den Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze. Der kantonale Hitzeaktionsplan hilft dabei, besonders gefährdete Personen besser zu unterstützen, das Bewusstsein für die Risiken von Hitze zu stärken und die Vorbereitung auf Hitzewellen zu verbessern. Eine neue Plattform informiert die Bevölkerung und unterstützt Fachpersonen und Entscheidungsträger rund um Hitze und Gesundheit. Auf hitzeplan-sg.ch finden sich vielfältige Informationen und Handlungsempfehlungen – von praktischen Tipps für heisse Tage bis hin zu Anregungen für strukturelle Massnahmen. Die Informationen sowie Unterlagen mit Empfehlungen für verschiedene Zielgruppen werden laufend erweitert und aktualisiert. Bereits erhältlich ist eine Broschüre neues Fenster zum Schutz von Kleinkindern sowie Empfehlungen neues Fenster und eine Checkliste neues Fenster für Schulen.

Beschulung im Einzelfall (BiE)
Am 1. August 2025 tritt der II. Nachtrag zur Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen (sGS 213.951; Sonderschulverordnung) in Vollzug. Im Rahmen einer Übergangsregelung kann der Kanton dadurch die Schulträger bei der Beschulung im Einzelfall (BiE) mit einem Pauschalbetrag von 15'000 Franken unterstützen, wenn für eine Schülerin oder einen Schüler kein Sonderschulplatz zur Verfügung steht.
Folgendes gilt es zu beachten
Ein Kantonsbeitrag kann beantragt werden, wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
· Der Schulpsychologische Dienst hat einen ausgewiesenen Sonderschulbedarf festgestellt und Beschulung in einer Sonderschule beantragt;
· Das Kind ist an einer Sonderschule angemeldet, es fehlt jedoch ein Platz (schriftliche Absage).
· Es liegt eine rechtskräftige Verfügung des Schulträgers zur Sonderschulung vor.
Bitte beachten Sie zu den Bedingungen auch das Merkblatt Kantonsbeiträge an die Beschulung im Einzelfall - Information fuer Schultraeger Mai 2025.pdf neues Fenster.
Sobald ein geeigneter Sonderschulplatz verfügbar ist, findet der Wechsel an die Sonderschule statt. In diesem Fall erfolgt keine Rückforderung der bereits geleisteten Pauschale für die BiE durch den Kanton. Falls der Eintritt während des laufenden Schuljahres stattfindet, wird gemäss Art. 39bis VSG der reguläre Schulträgerbeitrag fällig.
Was bleibt in der Verantwortung des Schulträgers?
Sonderpädagogische Massnahmen im Grundangebot für Schülerinnen und Schüler ohne ausgewiesenen Sonderschulbedarf gehören weiterhin zum gesetzlichen Auftrag des Schulträgers. Diese bleiben sowohl fachlich als auch finanziell in seiner Zuständigkeit.
Finanzierung und Abrechnung
Die Finanzierung erfolgt schuljahresweise vom 1. August bis 31. Juli.
Sonderschulplätze: Liste für Schulträger der Regelschulen
Die Planung und Steuerung im Bereich der Sonderbeschulung ist anspruchsvoll und fordert alle Beteiligten, Schulträger, die Schulpsychologischen Dienste, Sonderschulen und Kanton gleichermassen. Damit Wartelisten abgebaut werden können, sind Kanton und Sonderschulen auch auf Ihre Hilfe angewiesen, indem Sie die bestehende Lucky-Cloud-Liste betreffend Schülerinnen und Schüler, welche einen Sonderschulplatz benötigen, regelmässig bewirtschaften.
Dieses Tool wurde von der Arbeitsgruppe Sonderschulplätze vor drei Jahren erarbeitet, um eine fortlaufende Übersicht über fehlende Sonderschulplätze zu erhalten. Je aktueller diese Liste ist, desto besser kann geplant werden. Weiter ist es dank der Einträge wiederholt gelungen, betroffene Schulträger bei freien Plätzen direkt zu informieren. Wir bitten Sie, Ihre Angaben in der Liste monatlich zu überprüfen. Sollten Sie die Zugangsdaten nicht mehr verfügbar haben, hilft Ihnen die Geschäftsstelle des SGV (hellstern@sgv-sg.ch) oder die Abteilung Sonderpädagogik (sopae@sg.ch) gerne weiter.
Anstehende Datenbereinigung Konfession in PUPIL
Die Daten von Schülerinnen und Schülern werden in Zukunft über eine Schnittstelle zum Personenregister (PER) bezogen. Die neue Datengrundlage hat Auswirkungen auf gewisse Inhalte der geführten Merkmale. Da das PER unter die Harmonisierungspflicht gemäss des Registerharmonisierungsgesetztes (SR 431.02; RHG) fällt, spielen anerkannte und einheitlich angewandte Nomenklaturen eine wichtige Rolle. Dies hat Auswirkungen auf die Daten der Konfessionszugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler.
Gemäss Bundesamt für Statistik sind im Kanton St.Gallen folgende Merkmale zulässige Werte:
- Unbekannt
- Evangelisch-reformierte Kirche/Protestantische Kirche
- Römisch-katholische Kirche
- Christkatholische Kirche/Altkatholische Kirche
- Israelitische Gemeinschaft/Jüdische Glaubensgemeinschaft
Aktuell ist die Datenbasis der Konfession von Schülerinnen und Schülern in PUPIL uneinheitlich. Neben den fünf anerkannten Merkmalen wurden aus den Umsystemen von PUPIL auch andere Konfessionen migriert.
In Zukunft werden die Daten zur Konfession der Schülerinnen und Schüler direkt über die Schnittstelle zu PER bezogen. Darum ist vorgängig eine automatisierte Bereinigung der Daten innerhalb des ganzen Systems notwendig. Dabei werden die aktuellen Felder überschrieben und nur noch die fünf anerkannten Merkmale geführt. Die Daten zur Konfession sind im Rahmen der kantonalen Auswertung der Bildungsstatistik relevant.
Wenn Schulträger auf zusätzliche Informationen zur Konfession der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, müssen sie dies neu in einem eigenen Kundenfeld führen. Die vorhandenen Daten können dabei in einer Massenmutation vor dem Umschreiben mutiert werden. Eine Anleitung finden Sie unter dem angeführten Link.
Derzeit werden auch die Konfessionen der Lehrpersonen aus den HR-Systemen an PUPIL übermittelt. In den HR-Systemen können jedoch mehr als die fünf genannten Konfessionen erfasst werden. Hier gibt es keine übergeordneten Restriktionen. Da die Konfession für Lehrpersonen im System PUPIL jedoch nicht zwingend benötigt wird, wird dieses Feld im Rahmen der Datenbereinigung entfernt. In den HR-Systemen kann es weiterhin gepflegt werden.
Die grosse Datenbereinigung innerhalb des Systems PUPIL steht in der Kalenderwoche 38, ab Montag, 15. September 2025, an. Dabei werden die Daten der Schülerinnen und Schüler überschrieben und die Konfessionszugehörigkeit der Lehrpersonen aus PUPIL entfernt.
Handreichung Schullaufbahn und PUPIL
Die überarbeitete Handreichung Schullaufbahn ist in gedruckter und digitaler Ausgabe neues Fenster in allen Schulen der St.Galler Volksschule angekommen und ein häufig genutztes Nachschlagewerk rund um die Beurteilung. Die Überarbeitung bringt vereinzelt Änderungen in Zeugnisdokumenten und kantonalen Formularen wie beispielsweise dem Beiblatt Zeugnis mit sich. Bis zur Umsetzung und Freigabe dieser Änderungen im System PUPIL kann es zu Abweichungen zwischen der überarbeiteten Version der Handreichung und den bestehenden Druckausgaben in PUPIL kommen. Die aktualisierten Dokumente stehen bis Ende des 1. Semesters des Schuljahres 2025/26 im System zur Verfügung. Einblicke in sämtliche Neuerungen bei PUPIL sind über die Release Notes neues Fenster möglich.
Orientierungsrahmen zum lokalen Umsetzungsprozess der digitalen Transformation (LUP-DT)
Der Bildungsrat hat im Mai 2025 den Orientierungsrahmen LUP-DT verabschiedet. Er ist eine Weiterentwicklung des Selbsteinschätzungsrasters LUP-DT und unterstützt Schulen, sich entlang ihrer Schwerpunkte in den vier Teilbereichen (Schulkultur, Unterricht, Weiterbildung, Support/Infrastruktur) mithilfe des Kriterienkataloges zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Der Orientierungsrahmen zur digitalen Transformation an Schulen wird in Form eines optionalen Excel-Instrumentes verfügbar sein und dient dem Digital Leader als eine detailliertere Grundlage mit kantonal definierten Handlungsfeldern, Aspekten und Indikatoren, die als wichtig für einen erfolgreichen Entwicklungsprozess erachtet werden.
Vernetzungsanlass Peer-to-Peer
Save-the-Date - nächster Vernetzungsanlass am Mittwoch, 24. September 2025, nachmittags
Gemeinsam den Umsetzungsprozess der digitalen Transformation (LUP-DT) gestalten!
Am kommenden Vernetzungsanlass stehen Austausch, Inspiration und Mitgestaltung im Zentrum. Schulen können sich mit anderen Schulen über kleine und grössere Erfolgsstorys austauschen, Angebote und Hilfestellungen kennenlernen, neue Inputs erhalten sowie eigene Ideen skizzieren.
Dabei dreht sich an diesem Nachmittag alles um die drei Handlungsfelder aus dem Orientierungsrahmen, die im Rahmen der Fremdeinschätzung gespiegelt werden: Schulentwicklung, Unterrichtsgestaltung und Lernprozessbegleitung.
Weitere Informationen und die Einladung folgen im August 2025.
Ankündigung AVS-Online
Das nächste AVS-Online, das sich an Schulpräsidien und Schulleitungen der Regelschulen sowie Institutionsleitungen der Sonderschulen richtet, findet am Mittwoch, 20. August 2025, statt. Schwerpunktthema wird die Fremdeinschätzung der Lokalen Umsetzungsplanung der digitalen Transformation (LUP-DT) sein.
Den Link zur Teilnahme finden Sie im nächsten AVS-Direkt, das wir in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien versenden.
Abschluss des Online-Deutschkurses auf Niveau C1
Im vergangenen Sommer hat das Amt für Volksschule (AVS) einen Online-Deutschkurs auf dem Niveau C1 lanciert. Das Angebot richtete sich an Lehrpersonen im Bereich des Unterrichts in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) sowie an Personen ohne Lehrdiplom mit Klassenverantwortung. Einen Online-Sprachkurs hatte sowohl der Anbieter wie auch das AVS in dieser Form noch nie angeboten.
Sieben motivierte Teilnehmende aus dem Kanton St.Gallen haben sich dieser Herausforderung gestellt und den Kurs bei Aida, Bildung + Begegnung, mit grossem Engagement und Ausdauer absolviert. Während des vergangenen Semesters konnten sie ihre sprachlichen Kompetenzen gezielt ausbauen, vertiefen und auf ein professionelles Niveau heben.
Wir gratulieren allen Teilnehmenden zu diesem Erfolg und wünschen ihnen für ihre weitere Unterrichtstätigkeit viel Freude, Inspiration und weiterhin gutes Gelingen auf ihrem pädagogischen Weg. Ein Projekt mit Erfolg, so dass es auch dieses Jahr wieder durchgeführt wird.