
Newsletter für Personen aus der Ukraine im Kanton St.Gallen
26. August - 1. September 2022
Ukrainische Autos in der Schweiz: Was müssen Sie wissen?

Grüezi mitenand! Viele Ukrainerinnen und Ukrainer sind mit dem eigenen Fahrzeug in die Schweiz gekommen und nutzen hier weiterhin das Auto. Deshalb informieren wir Sie diese Woche darüber, ob Sie Ihr eigenes Auto anmelden müssen, wann Sie einen ukrainischen Führerschein in einen schweizerischen umtauschen müssen und ob Sie eine Autoversicherung und eine Benutzungserlaubnis für die Autobahn benötigen. Ausserdem erfahren Sie, wo Sie parken können und wie man das Parken bezahlt und wie hoch die Bussgelder für Autofahrer, Radfahrer und Fussgänger bei Verkehrsverstössen sind. Auch in dieser Ausgabe gibt es Ratschläge der Kantonspolizei zur Fahrkultur in der Schweiz.
Gerne würden wir ein Feedback von Ihnen erhalten und Ihre Meinung zu unserem Newsletter erfahren. Wir bitten Sie, an der Umfrage teilzunehmen und uns mitzuteilen, welche Themen Ihnen gefallen haben und worüber Sie mehr erfahren möchten. Die Umfrage finden Sie unter diesem Link: https://forms.gle/bH9VTwa5vvqKRnwh7.
Wenn Ihnen dieser Newsletter gefällt, empfehlen Sie ihn doch Ihren Freunden weiter. Unter diesem Link können Sie sich anmelden: sg.ch/ukraineinfo.
Ich wünsche Ihnen eine gute Woche!
Mit freundlichen Grüssen, Alina Mosendz-Manser

Benutzung unverzollter Fahrzeuge in der Schweiz
Bisher konnten in der Ukraine wohnhafte Personen ihre ukrainischen Fahrzeuge in der Schweiz während sechs Monaten ohne Zollformalitäten verwenden. Verwenden Personen mit Schutzstatus S ihre ausländisch immatrikulierten Fahrzeuge länger als 6 Monate in der Schweiz, ist eine Zollbewilligung 15.30 für eine Dauer von zwei Jahren ab Datum der Einreise in das Zollgebiet zu beantragen. Die Zollbewilligung 15.30 wird bei den besetzten Zollstellen während der Öffnungszeiten ausgestellt.
Die Verwendung des Fahrzeugs in der Schweiz ist nur für den eigenen Gebrauch erlaubt. Das Fahrzeug darf nicht von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz verwendet werden. Bei einer definitiven Rückkehr in die Ukraine sind keine Formalitäten erforderlich.
Fahrzeug Registrieren in Kantons St.Gallen: Neulösung | sg.ch
Versicherung der Fahrzeuge
Ukrainische Motorfahrzeuge benötigen grundsätzlich eine in der Schweiz gültige Internationale Versicherungskarte (ehemals «Grüne Karte»), um in die Schweiz einreisen zu können. Eine Grenzversicherung, die in einem EWR-Staat abgeschlossen wurde, ist in der Schweiz ebenfalls gültig. Ausnahmsweise und vorübergehend kann der Versicherungsnachweis auch auf einem elektronischen Gerät in Form eines PDF vorgewiesen werden.
Liegt keine gültige Internationale Versicherungskarte vor, können die ukrainischen Fahrer eine neue «Grüne Karte» bei ihrer ukrainischen Versicherung besorgen oder bei einer Dienststelle des Zolls eine Grenzversicherung abschliessen.
Umtausch Ukrainischer Führerausweis

Grundsätzlich dürfen gültige ukrainische Führerausweise 12 Monate ab Einreisedatum weiterverwendet werden. Digitale Ukrainische Führerausweise werden ebenfalls anerkannt. Ausgenommen sind berufsmässige Fahrten mit den Kategorien BPT, D, D1 sowie C und C1. Bei diesen Führerausweiskategorien ist ein Umtausch vor der ersten Fahrt durchzuführen.
Führerscheinumtausch: Gültige Führerscheine, sowohl elektronisch als auch mit Karte, können nach erfolgreicher Probefahrt mit einem Sachverständigen unter den Bedingungen der Strassenverkehrsbehörde umgetauscht werden. Sollte der ukrainische Führerausweis in kyrillischer Schrift vorliegen, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Sämtliche ukrainischen Führerausweise, welche seit dem 24.02.2022 abgelaufen sind, dürfen (bis zum 05.04.2023 oder solange die Weisung gültig ist) weiterhin verwendet und auch umgetauscht werden. Vor dem 24.02.2022 abgelaufene ukrainische Führerausweise werden für Fahrten in der Schweiz nicht anerkannt. Personen, welche im Besitz eines abgelaufenen ukrainischen Führerausweises sind (Ablaufdatum vor 24.02.2022), müssen diesen gemäss Verkehrszulassungsverordnung vor der ersten Fahrt in einen CH-Führerausweis umtauschen. Die anschliessende Kontrollfahrtkarte wird auf 2 Monate befristet.
Für den Umtausch des ukrainischen Führerausweises benötigt das Strassenverkehrsamt folgende Dokumente: Ausländerausweis mit Schutzstatus «S», Gesuchsformular Umtausch ausländischer Führerausweis, Ukrainischer Führerausweis.
Vignettenpflicht

Jedes Fahrzeug (egal ob in der Schweiz oder im Ausland immatrikuliert) muss eine jährliche Autobahnmaut bezahlen, wenn es die Schweizer Autobahnen benützt. Diese Gebühr von CHF 40.- wird in Form der sogenannten Autobahnvignette erhoben, einem Aufkleber auf der Windschutzscheibe. Im Falle der Beförderung ukrainischer Flüchtlinge oder der Beförderung nichtkommerzieller Hilfsgüter für die Ukraine entfällt diese Verpflichtung jedoch mindestens bis zum 30. November 2022. Danach können diese Bestimmungen aktualisiert werden.
Informationen zu Preisen und Vignettenkauf finden Sie hier: Vignette (Autobahngebühren) (admin.ch).
Parken

Das Parken in der Schweiz ist viel stärker reguliert als in der Ukraine. Daher können Sie Ihr Auto nur an ausgewiesenen Stellen parken. Diese sind entlang der Strasse mit blauen oder weissen Markierungen (nicht gelb!) gekennzeichnet, auf grossen eingezäunten Parkplätzen oder in Parkhäusern. In der Nähe der Parkplätze befindet sich immer ein Schild, das darüber informiert, wie lange und zu welchen Zeiten Sie Ihr Auto parken können. Die überwiegende Mehrheit der Parkplätze ist kostenpflichtig: In der Nähe befindet sich eine Parkuhr, an der Sie das Parken für eine bestimmte Anzahl von Stunden bezahlen und eine Quittung an der Windschutzscheibe hinterlassen können. Sie können das Parken auch über die App «Parkingpay» bezahlen (Download-Links unten). Auf eingezäunten Parkplätzen ziehen Sie bei der Einfahrt an der Schranke ein Ticket und bei der Rückkehr bezahlen Sie das Parken mit diesem Ticket am Automaten. Das Ticket benötigen Sie dann zum Öffnen der Schranke bei der Ausfahrt.
Auf blau markierten Parkplätzen darf man tagsüber während einer Stunde sowie nachts und am Sonntag gratis parken. Dafür muss eine blaue Parkscheibe mit der Ankunftszeit an der Windschutzscheibe hinterlegt werden.
Bei Verstoß gegen die Parkordnung oder Nichtbezahlung eines Parkplatzes wird ein Bussgeld verhängt. Wenn Sie unerlaubt auf einem Privatgrundstück geparkt haben, kann die Polizei Ihr Auto kostenpflichtig abschleppen lassen.
Obligatorisches beim Autofahren:
- Fahrzeugausweis und Führerschein immer dabeihaben
- Pannendreieck mitführen obligatorisch
- Es wird empfohlen, auch Warnweste und Erste-Hilfe-Koffer an Board zu haben
- Abblendlicht immer obligatorisch (auch in den Sommermonaten)
- Vignette auf Autobahnen Pflicht (Ukrainische Autos sind von dieser Verpflichtung bis zum 30.11.22 ausgenommen)

Fahrradfahren: Welche Regeln muss ich kennen?

Die Veloinfrastruktur ist in der Schweiz gut ausgebaut. Allgemeine Verkehrsregeln müssen beachtet werden. Für Kinder unter 12 Jahren besteht beim Fahrradfahren Helmpflicht. Auch für Erwachsene werden Helme empfohlen (wurde kein Helm getragen, kann die Versicherung bei einem Unfall Regressforderungen stellen). Kinder bis 12 Jahre dürfen auf dem Trottoir fahren, wenn es keinen Veloweg gibt.. Tagsüber ist ein Fahrradlicht empfehlenswert, im Dunkeln Pflicht (vorne und hinten). Nebeneinanderfahren ist verboten und das Mobiltelefon darf während dem Velofahren nicht bedient werden. Ebenso wie beim Autofahren ist dem Radfahrer das Fahren unter Alkoholeinfluss (> 0.5 Promille) untersagt; man kann gebüsst werden.
Auch beim Fahren von Elektrorollern, E-Trottinetten und anderen privaten Elektrofahrzeugen gibt es Regeln. Beim Fahren auf dem Bürgersteig haben Fussgänger immer Vorfahrt. Hier erfahren Sie mehr: Vorschriften für elektrische Trendfahrzeuge (admin.ch).
Geldbussen

Die Härte der Strafe und somit die Höhe der Busse hängt von der Art des Verstosses ab. Kleinere Delikte werden mit Ordnungsbussen bestraft. Ordnungsbussen sind anonym und müssen innert 30 Tagen bezahlt werden. Sie können an der Windschutzscheibe befestigt werden oder kommen per Post, je nach Zulassungsort in der Schweiz. Sie können das Bussgeld bei der Post oder per Online-Banking bezahlen. Wird die Ordnungsbusse verweigert, so wird ein ordentliches Strafverfahren eingeleitet. Bei grösseren Verstössen wird das Administrativverfahren angewandt. Hier wird über den Entzug des Führerausweises entschieden. Wiederholungstäter werden härter bestraft. Bei ukrainischen Führerausweisen werden diese nicht physisch beschlagnahmt, sondern auf dem Gebiet der Schweiz entwertet. Auch Fussgängerinnen und Fussgänger können gebüsst werden, zum Beispiel, wenn sie die Strasse bei Rot überqueren.
Höchstgeschwindigkeiten
Auf der Autobahn gelten allgemein 120 km/h, auf Autostrassen 100 km/h, auf Haupt- und Nebenstrassen ausserhalb von Ortschaften 80 km/h und innerhalb von Ortschaften 50 km/h. Es können jedoch auch tiefere Geschwindigkeiten signalisiert werden. In Wohngebieten und in der Nähe von Schulen gilt häufig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Für Fahranfänger gelten die gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Anders als in der Ukraine, wo die Fahrerinnen und Fahrer in den ersten zwei Jahren am Steuer nicht schneller als 70 km/h fahren dürfen. Hier können Sie sich mit dem Bussgeldsystem für Geschwindigkeitsüberschreitungen vertraut machen: Tempolimit und Geschwindigkeitsüberschreitungen
An Fussgängerstreifen (ohne Ampel) haben Fussgängerinnen und Fussgänger immer Vortritt. Die Autos müssen anhalten, sobald eine Person die Absicht zeigt, dass sie die Strasse überqueren möchte. Auch in Begegnungszonen haben Passanten immer Vortritt.
Alkohol am Steuer
Es gilt höchstens 0.5 Promille am Steuer. Für Neulenker gilt 0.0. Ein Missachten wird gebüsst. Von 0.5 bis 0.79 Promille: CHF 600 bis 800 CHF Busse, ab 0.80 Promille: Führerausweisentzug für mindestens drei Monate und Busse abhängig von den finanziellen Verhältnissen, ab 1.6 Promille: Zusätzlich zu Führerausweisentzug und Busse muss eine obligatorische Fahreignungsprüfung absolviert werden.
Weitere Verstösse beim Autofahren:
- Bei Rot über die Ampel fahren: CHF 250
- Mobiltelefon am Steuer bei eingeschaltetem Motor: CHF 100
- Fahren ohne Licht: CHF 40
- Fahren ohne Sicherheitsgurte: CHF 60
- Unnötiges Vorwärmen des Motors eines stillstehenden Autos: CHF 60
- Unterlassene Erste-Hilfe-Leistung bei Unfall: hohe Busse bis zu Gefängnisstrafe
Fahrkultur: Tipps der Kantonspolizei St.Gallen

- Im Strassenverkehr verhält man sich freundlich, korrekt und rücksichtsvoll. Man fährt geduldig, rechtmässig, sicher und trotzdem dynamisch.
- Bei Kindern drosselt man das Tempo. Will ein Kind an einem Fussgängerstreifen die Strasse überqueren, hält man das Auto bis zum Stillstand an. Man wartet, bis das Kind den Fussgängerstreifen komplett überquert hat.
- Rettungswagen haben immer Vortritt.
- Bei einem Unfall leistet man erste Hilfe (unterlassene Hilfeleistung wird hart bestraft).
- Öffentlichen Verkehrsmitteln gibt man den Vortritt, das Überholen von blinkenden Bussen ist nicht erlaubt.
- Bei einem verursachten Sachschaden kümmert man sich um diesen, ohne sich unerlaubt zu entfernen.
- Wer nicht mehr zu 100% fahrfähig ist, lässt sein Auto stehen. Dies kann auch bei Müdigkeit oder der Einnahme von Medikamenten der Fall sein
- Aus Rücksicht zur Umwelt wird unnötiges Aufheulen des Motors vermieden, dies wird auch gebüsst.
“Toleranz”: Von der geflüchteten Ukrainerin zur Nachbarin und Arbeitskollegin

Eine Veranstaltung des St.Galler Regierungspräsidenten Fredy Fässler und dem Trägerverein Integrationsprojekte St.Gallen (TISG) widmet sich dem Thema der Integration und Teilhabe von geflüchteten Ukrainerinnen. Das Treffen findet am 31. August in Kirchberg statt. Auf dem Programm steht ein Vortrag von Prof. Dr. Ulrich Schmid, Osteuropaexperte an der HSG, über die Ursachen des Krieges in der Ukraine. Geplant ist auch ein Gespräch mit ukrainischen Frauen, die in die Schweiz geflüchtet sind. Die Veranstaltung findet in deutscher Sprache statt. Jeder, der Deutsch spricht und mitdiskutieren möchte, ist willkommen.
Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben
Das Sicherheits- und Justizdepartement hebt das Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe (200 m) ab Mittwoch, 24. August 2022 auf. Die Regengüsse und die kühleren Temperaturen der letzten Tage lassen diese Aufhebung zu. Im Wald und in Waldesnähe darf wieder Feuer gemacht werden. Dennoch wird die Bevölkerung dazu aufgerufen, weiterhin vorsichtig zu sein und die Feuerstellen beim Verlassen komplett zu löschen, um die Brandgefahr zu minimieren. Zudem können die Gemeinden auf ihrem Gemeindegebiet weiterhin Feuerverbote erlassen.
.jpg)
Meinungsumfrage
.jpg)
Bitte füllen Sie eine kurze Umfrage zu unserem Newsletter aus. Uns interessiert, ob Sie mit Format und Inhalt des Newsletters zufrieden sind und welche Themen Sie sich für zukünftige Ausgaben wünschen. Es gibt nur 7 Fragen im Fragebogen, also wird es nicht viel Zeit in Anspruch nehmen.
Footer
Mailvorschau Desktop
Mailvorschau Mobile
Testmail senden
Damit das Testmail versendet werden kann, wird die Newsletter-Seite automatisch aktiviert!
Bitte warten Sie nach dem Klicken auf den Button, bis sich dieses Fenster automatisch schliesst.