Die Wahrscheinlichkeit einer Strommangellage hat sich aufgrund verschiedener Faktoren deutlich erhöht. Da das Tierschutzrecht festlegt, dass der Halter des Tieres für dessen Wohlergehen verantwortlich ist, hat das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen St.Gallen das Merkblatt zur Strommangellage bei der Nutztierhaltung erstellt.
Das Merkblatt "Strommangellage - Nutztierhaltung" finden Sie hier neues Fenster.
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