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Publiziert am 26.10.2022 11:48 im Bereich Veterinärwesen
Nutztierhaltung

Die Wahrscheinlichkeit einer Strommangellage hat sich aufgrund verschiedener Faktoren deutlich erhöht. Da das Tierschutzrecht festlegt, dass der Halter des Tieres für dessen Wohlergehen verantwortlich ist, hat das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen St.Gallen das Merkblatt zur Strommangellage bei der Nutztierhaltung erstellt.

Das Merkblatt "Strommangellage - Nutztierhaltung" finden Sie hier.

Weitere Informationen zur aktuellen Lage in der Schweiz sowie die Sparkampagne des Bundes finden Sie auf admin.ch oder hier.