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Publiziert am 03.12.2025 09:18 im Bereich Steuern

Die Arbeitsgruppe Spesenreglement der SSK kommt zum Schluss, dass ein Unternehmen auch ohne erneute Genehmigung des Spesenreglements die Kilometerentschädigung von bisher 70 Rp. auf neu 75 Rp. pro Kilometer anheben darf. Sie können beim Vorhandensein eines genehmigten Spesenreglements somit die Kilometerentschädigung im besagten Umfang erhöhen und dies wird ohne Überarbeitung des genehmigten Spesenreglements vom Kantonales Steueramt St. Gallen akzeptiert.