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Publiziert am 05.09.2022 08:30 im Bereich Statistik
Wahlurne

Am nächsten Abstimmungssonntag, dem 25. September 2022, stehen eine eidgenössische Volksinitiative und drei Gesetzesänderungen auf Bundesebene zur Entscheidung an. Die Fachstelle für Statistik stellt die Resultate einiger vergleichbarer Abstimmungen zur Verfügung. Zur kantonalen Vorlage existiert keine Vergleichsvorlage.

Die einzige eidgenössische Volksinitiative, die zur Abstimmung steht, will die Haltung von Nutztieren strenger regeln. Zur «Massentierhaltungsinitiative» existieren drei vergleichbare Abstimmungen, die das Tierwohl zum Inhalt hatten. Alle wurden im Kanton St.Gallen klar abgelehnt. 28 Prozent stimmten im März 2010 der Einführung von Tierschutzanwälten zu, rund 41 Prozent im November 2018 der Einschränkung der Enthornung von Kühen und knapp 22 Prozent im Februar 2022 dem weitgehenden Verbot von Tierversuchen.


 

Die erste Referendumsvorlage beinhaltet die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Im September 2009 stimmten gut 46 Prozent der Abstimmenden aus dem Kanton St.Gallen für die Zusatzfinanzierung eines anderen Sozialwerks, der Invalidenversicherung. Auf Ebene der Gesamtschweiz erhielt diese Vorlage eine Zustimmung von 55 Prozent. Im September 2017 wurde eine Zusatzfinanzierung der AHV von den Stimmenden abgelehnt, Im Kanton St.Gallen mit 43,5 Prozent Ja-Stimmen, in der ganzen Schweiz mit knapp unter 50 Prozent.


 

In der zweiten Referendumsabstimmung zum «Bundesgesetz über die AHV (AHV 21)» wird über die langfristige Sicherung der AHV entschieden, unter anderem durch eine Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre. Im September 2016 erhielt die Volksinitiative «AHVplus: für eine starke AHV» im Kanton St.Gallen einen Ja-Stimmen-Anteil von knapp einem Drittel der Stimmen. Auch auf auf gesamtschweizerischer Ebene verfehlte die Vorlage die Stimmenmehrheit klar. Ein Jahr später wurde eine weitere Reform der AHV ebenfalls verworfen.


 

Ferner wird über die «Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (VStG)»  abgestimmt, die Zinsen auf inländische Obligationen von der Verrechnungssteuer befreien will. In den letzten Jahren gab es zwei Steuervorlagen auf Bundesebene. Im März 2018 erhielt der Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung (Verlängerung Mehrwertsteuer und direkte Bundessteuer) eine Zustimmung von mehr als 80 Prozent im Kanton St.Gallen und in der ganzen Schweiz. Die 99%-Initiative, die hohe Kapitaleinkommen stärker besteuern wollte, wurde klar abgelehnt. Sie erhielt im Kanton St.Gallen etwas mehr als 30 Prozent Ja-Stimmen, in der ganzen Schweiz ein gutes Drittel.


 

Keine Vergleichvorlage existiert zur fünften Vorlage, dem «Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit für die Arealentwicklung Wil West».

 

Kontakt:

Thomas Oegerli
thomas.oegerli@sg.ch
058 229 22 59

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