Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 29.11.2021 12:00 im Bereich Statistik
Wahlurne

Am 28. November kamen zwei eidgenössische Volksinitiativen sowie ein Bundesgesetz zur Abstimmung. Die Stimmberechtigten des Kantons St.Gallen haben die «Justiz»-Initiative abgelehnt sowie der «Pflege»-Initiative und dem Covid-19-Gesetz zugestimmt. Damit haben sie gleich abgestimmt wie die Stimmbevölkerung der ganzen Schweiz. Die Details dazu auf Wahlkreis- und Gemeindeebene sowie die Vergleiche mit den anderen Ostschweizer Kantonen und der Gesamtschweiz hat die Fachstelle für Statistik für Sie aufbereitet.

Die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflege-Initiative)» wurde in allen bis auf fünf Gemeinden angenommen. Ablehnende Mehrheiten gab es in Niederbüren, Oberbüren, Andwil, Hemberg und Wildhaus-Alt St.Johann.  Alle Wahlkreise stimmten zu.
Die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)» wurde in allen Gemeinden abgelehnt. Die Zustimmungsraten bewegten sich dabei in einem relativ schmalen Bereich zwischen 24,4 Prozent (Hemberg) und 36,9 Prozent (Rorschach).
Das Covid-19-Gesetz war deutlich umstrittener. Es wurde in 43 Gemeinden und sechs Wahlkreisen sowie im ganzen Kanton angenommen, in 34 Gemeinden und zwei Wahlkreisen (Rheintal und Toggenburg) abgelehnt. Die Zustimmung bewegte sich zwischen 29,0 Prozent in Hemberg und 65,8 Prozent in Gaiserwald und in der Stadt St.Gallen.

Der Kanton St.Gallen und die anderen Ostschweizer Kantone stimmten überwiegend wie die Gesamtschweiz. Einzig die Stimmberechtigten von Appenzell Innerrhoden lehnten sowohl die Pflege-Initiative als auch das Covid-19-Gesetz ab.

Die auf Karten und Grafiken abgebildeten Detailergebnisse finden Sie hier:


Die von der Fachstelle für Statistik produzierten Wahl- und Abstimmungsstatistiken unterstehen dem Statistikgesetz des Kantons St.Gallen (sGS 146.1) und dessen Qualitätskriterien.

Kontakt:

Thomas Oegerli wissenschaftlicher Mitarbeiter Fachstelle für Statistik
058 229 22 59, thomas.oegerli@sg.ch

Bitte an die Medien: der Leserschaft als Quellenort bitte «www.statistik.sg.ch» mitteilen.