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Publiziert am 22.02.2024 17:26 im Bereich Standortförderung

Bern – Kleine Vorhaben zur Verbesserung der Infrastruktur können neu auch mit nicht-rückzahlbaren Mitteln gefördert werden. Der Höchstbetrag liegt bei 50'000 Franken. Dies sieht das geänderte Bundesgesetz über Regionalpolitik vor. Es tritt zum 1. April in Kraft.

Am 1. April tritt das geänderte Bundesgesetz über Regionalpolitik zusammen mit seiner Verordnung in Kraft. Neu können dann ausgewählte kleine Infrastrukturvorhaben mit A-Fonds-perdu-Beiträgen bis maximal 50'000 Franken gefördert werden, informiert das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in einer Mitteilung. Bisher konnten Infrastrukturprojekte unabhängig von ihrer Grösse lediglich auf Unterstützung in Form von Darlehen zurückgreifen.

Erfahrungen hätten jedoch gezeigt, «dass diese Praxis nicht immer das richtige Instrument ist, um kleine Infrastrukturvorhaben zu unterstützen», schreibt das WBF. Hintergrund sind Projekte, die zwar für ihre Träger keinen oder nur einen marginalen direkten Geldfluss generieren, für andere wirtschaftliche Akteure in der Region aber gewinnbringend sein können. Der neue Ansatz mit der Gewährung nicht-rückzahlbarer Mittel ist im Rahmen von Pilotmassnahmen der Neuen Regionalpolitik für die Berggebiete in den vergangenen vier Jahren in 16 Kantonen erfolgreich getestet worden.

Der Maximalbetrag von 50'000 Franken soll sicherstellen, dass wirklich nur kleine Infrastrukturprojekte von der neuen Fördermöglichkeit profitieren. Zudem werden auch Projekte für Basisinfrastruktur von der A-Fonds-perdu-Förderung ausgeschlossen. Der überwiegende Teil der Infrastrukturprojekte soll wie bisher allenfalls über Darlehen gefördert werden. Ausrichtende grösserer Infrastrukturvorhaben sind zudem aufgefordert, sich Mittel aus der Privatwirtschaft oder dem Finanzausgleich zu besorgen.

(Quelle: Café Europe, ce/hs)