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Publiziert am 18.03.2020 16:30 im Bereich Saxerriet
Symbolbild Coronavirus

Der Bundesrat hat am 16. März 2020, in einer ausserordentlichen Sitzung die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen.

Auch die Strafanstalt Saxerriet hält sich an die Anweisungen des Bundes. Ab sofort und bis auf weiteres gelten folgende Anweisungen zu den einzelnen Betrieben: 

  • Gärtnerei: Der Detailverkauf ist ab dem 27.April wieder für Sie geöffnet. Bitte beachten Sie die Vorsichtsmassnahmen gemäss Infoblätter vor Ort.

  • Metzgerei: Der Verkaufsladen der Metzgerei bleibt geöffnet. Bitte beachten Sie die allgemeinen Vorsichtsmassnahmen (Abstandsregel 2m, Hygienemassnahmen) gemäss Infoblatt beim Zugang zum Verkaufsladen.

  • Anlieferung: Bezüglich aktuellen Vorgaben bei Anlieferungen wenden Sie sich bitte an die betroffenen Stellen. Es gelten die allgemeinen Vorsichtsmassnahmen (Abstandsregel 2m, Hygienemassnahmen,..).

  • Führungen: Sämtliche Führungen werden vorerst und bis auf Weiteres keine durchgeführt und sind abgesagt. Anfragen für neue Führungen werden in der ausserordentlichen Lage ebenfalls nicht entgegengenommen.

Besten Dank für Ihr Verständnis.