Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 08.09.2022 14:00 im Bereich Landwirtschaft

Die Hauptzahlung der Direktzahlungen erfolgt im Kanton St.Gallen am 20. Oktober 2022. Der Abrechnungsbrief steht ab dem 14. Oktober 2022 auf dem agriPortal zur Verfügung.

Hauptzahlung der Direktzahlungen

Die Hauptzahlung erfolgt per Valuta 20. Oktober 2022. Davon abgezogen werden Rückzahlungen von Investitionskrediten an die landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft (LKG), den Beitrag für den St. Galler Bauernverband, Beiträge an die kantonale Tierseuchenkasse und andere Abtretungen. Rückmeldungen zur Abrechnung haben bis am 31. Oktober 2022 zu erfolgen.

Berücksichtigt für die Beitragsberechnung wurden die Beitragsgesuche, die Deklaration bei der Strukturdatenerhebung im Februar 2022, die Kontrollergebnisse der zuständigen Kontrollorganisation sowie die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen. Einzelne Gesuche und Kontrollresultate der folgenden Bereiche konnten noch nicht verarbeitet werden: BFF Qualität II, Vernetzung, Landschaftsqualität, Beitrag zur stickstoffreduzierten Phasenfütterung von Schweinen sowie Gesuche für präzise Applikationstechnik und Spritzeninnenreinigung.

Der Übergangsbeitrag, die Getreidezulage oder allfällige Nachzahlungen werden mit der Schlusszahlung im Dezember 2022 ausbezahlt. Die Gesuchsteller erhalten dann eine schriftliche Abrechnung über die Direktzahlungen und Einzelkulturbeiträge 2022 mit einer einsprachefähigen Verfügung. Allfällige GAöL-Beiträge werden im November 2022 direkt vom Amt für Natur, Jagd und Fischerei ausbezahlt.

Abrechnungsbrief ist im agriPortal

Die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen können ihren Abrechnungsbrief aus dem agriPortal (www.agate.ch --> "Kant. Datenerhebung SG") beziehen. Dazu ist unter "Meine Dokumente" die "Dokumentenverwaltung" zu öffnen.

Die Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen werden Mitte Oktober per E-Mail über die Hauptzahlung informiert.

Bei Fragen gibt Ihnen das Landwirtschaftsamt gerne Auskunft.

Landwirtschaftsamt St.Gallen