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Publiziert am 12.05.2022 09:00 im Bereich Landwirtschaft

Zu den Ressourceneffizienz-Massnahmen zählen u.a. die schonende Bodenbearbeitung, die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Obst-, Reb- und Zuckerrübenanbau sowie der Herbizidverzicht im Ackerbau.

Die Teilnahme an einer der verschiedenen Ressourceneffizienz-Massnahmen ist freiwillig und setzt eine Grundanmeldung beim entsprechenden Programm voraus. Die Erfassung der effektiv umgesetzten REB-Massnahmen für das Beitragsjahr 2022 erfolgt vom 6. Juni bis 2. September 2022 im agriPortal (www.agate.ch --> "Kant. Datenerhebung SG"). In der Rubrik "Meine Infos" steht eine Erfassungsanleitung zur Verfügung.  

REB-Massnahmen "schonende Bodenbearbeitung", "Reduktion von Pflanzenschutzmitteln" und "Herbizidverzicht im Ackerbau"

Die Deklaration der REB-Massnahmen und Flächen darf nur erfolgen, wenn die Anforderungen eingehalten und die Aufzeichnungen korrekt geführt sind. Die detaillierten Bestimmungen zu den einzelnen REB-Massnahmen sind in der Direktzahlungsverordnung (DZV) in den Artikeln 79 bis 81 und 82d bis 82g aufgeführt. Bei der REB-Massnahme "schonende Bodenbearbeitung" werden keine Beiträge ausgerichtet für das Anlegen von:

a)    Kunstwiesen mit Mulchsaat;

b)    Gründüngungen und Zwischenkulturen;

c)    Weizen oder Triticale nach Mais.

--> Wenn diese dennoch angemeldet werden, führt dies zu einer Beitragskürzung.

Bei Fragen gibt das Landwirtschaftsamt St.Gallen gerne Auskunft.

Landwirtschaftsamt St.Gallen