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Publiziert am 21.04.2026 09:10 im Bereich Kantonsrat
Stock Image Umzug Familie

Die vorberatende Kommission hat den Nachtrag zum Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (Digitales Meldewesen sowie Abschaffung des Heimatscheins) beraten und beantragt dem Kantonsrat Eintreten.

Seit 2018 können Wohnortswechsel im Kanton St.Gallen über die Online-Plattform e-UmzugCH gemeldet werden. Die politischen Gemeinden haben zudem elektronisch Zugriff auf das zentrale Personenstandsregister Infostar, das alle relevanten Daten zu Personenstand und Heimatgemeinde beinhaltet. Eine Hinterlegung des Heimatscheins bei der Gemeinde oder die Ausstellung eines Heimatausweises ist deshalb nicht mehr notwendig.

Mit dem Nachtrag zum Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt werden deshalb sowohl die Pflicht zur Hinterlegung als auch die Institute des Heimatscheins und des Heimatausweises aufgehoben, wodurch Bevölkerung und Gemeinden administrativ entlastet werden.

Die vorberatende Kommission hat die Vorlage unter der Leitung von Andreas Bisig, Rapperswil-Jona, beraten. Sie beantragt dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage mit gewissen Präzisierungen.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Sommersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Herbstsession 2026 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem neues Fenster unter der Geschäftsnummer 22.26.02 zu finden.