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Publiziert am 20.02.2026 15:30 im Bereich Kantonsrat
Kantonsräte zur Vorprüfung vor Bundeshaus in Bern

Am Donnerstag, 19. Februar 2026, fand in Bern die Vorprüfung der St.Galler Standesinitiative 25.306 «Ursachen für Überlastung in der Justiz bekämpfen. Landesverweise vereinfachen» statt. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates sieht zwar einen Handlungsbedarf im Bereich des Verfahrens der Landesverweisung. Sie beantragt dem Ständerat aber, der Initiative keine Folge zu geben.

Die in der Frühjahrssession mit geändertem Wortlaut gutgeheissene Standesinitiative neues Fenster lädt die Bundesversammlung ein, bei Kriminaltouristen die notwendige Verteidigung bei Landesverweisungen zu streichen und die Landesverweisung per Strafbefehl zuzulassen sowie Art. 66a Abs. 2 StGB für alle Fallkonstellationen dahingehend anzupassen, dass das öffentliche Interesse an einer Landesverweisung im Sinne eines überwiegenden Interesses eine bedeutend höhere Gewichtung erhält.

Der Kantonsrat wurde an der Vorprüfung durch Kantonsrat Ivan Louis neues Fenster, Nesslau (SVP), Kantonsrat Michael Schöbi neues Fenster, Altstätten (Die Mitte), und Kantonsrat Ruben Schuler neues Fenster, Mosnang (FDP), vertreten (i.B.v.l.n.r).

Gemäss ihrer Medienmitteilung neues Fenster sieht die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) einen Handlungsbedarf im Bereich des Verfahrens der Landesverweisung. Da die Vernehmlassungsvorlagen zu zwei Motionen aus dem Jahr 2018 noch ausstehen, hat sie mit Stichentscheid des Präsidenten entschieden, eine Kommissionsmotion zur Vereinfachung des Verfahrens der Landesverweisung einzureichen. In Zukunft sollen Landesverweisungen durch eine geeignetere Behörde (per Strafbefehl oder durch die Migrationsbehörde) angeordnet werden können. Der weitergehenden Standesinitiative des Kantons St.Gallen gibt sie jedoch einstimmig keine Folge.