Die vorberatende Kommission hat die Vorlage zur Umsetzung der Motion 42.23.05 «Kein Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen» beraten. Sie beantragt Eintreten auf den IX. Nachtrag zum Strassengesetz mit gewissen Präzisierungen.
In der Herbstsession 2023 hiess der Kantonsrat die Motion 42.23.05 «Kein Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen» gut. Mit dem nun vorliegenden IX. Nachtrag zum Strassengesetz wird gemäss dem Wortlaut der Motion definiert, dass Kantonsstrassen und Gemeindestrassen erster Klasse im Kanton St.Gallen als verkehrsorientierte Strassen gelten. Zudem wird festgehalten, dass auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich die bundesrechtlich festgesetzte allgemeine Höchstgeschwindigkeit signalisiert wird. Abweichende Höchstgeschwindigkeiten dürfen nur in Ausnahmefällen signalisiert werden, soweit nachgewiesen ist, dass der damit verfolgte Zweck nicht mit anderen Massnahmen erreicht werden kann.
Die vorberatende Kommission hat die Vorlage unter der Leitung von Claudia Martin, Gossau, beraten. Sie beantragt Eintreten auf die Vorlage. Die Mehrheit der Kommission teilt die Einschätzung der Regierung, dass die kantonalen Gesetzesbestimmungen lediglich als eine Art «Auslegungshilfe» bei der Anwendung des detaillierten und abschliessenden Bundesrechts dienen, nicht. Die Kommission beantragt entsprechend gewisse Präzisierungen im neuen Art. 11bis des Strassengesetzes, der die Signalisation der Höchstgeschwindigkeit auf verkehrsorientierten Strassen regelt.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Frühjahrssession in erster Lesung und voraussichtlich in der Sommersession 2026 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite des Kantonsrates (Geschäftssuche neues Fenster) oder im Ratsinformationssystem neues Fenster unter der Geschäftsnummer 22.25.09 zu finden.
