Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 03.11.2025 13:30 im Bereich Kantonsrat
Symbolbild Integration Menschen mit Behinderung

Mit drei Nachträgen zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung will die Regierung die Selbstbestimmung im Bereich Wohnen stärken und die Gleichstelllung von Menschen mit Behinderung verbessern. Die vorberatende Kommission hat die Beratung der Nachträge noch nicht abgeschlossen und wird eine weitere Sitzung durchführen.

Unter der Leitung von Kommissionspräsident Thomas Warzinek, Mels, beriet die vorberatende Kommission die Nachträge zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung in Jona. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Die vorberatende Kommission wird im Dezember 2025 eine weitere Sitzung durchführen.

Der Kantonsrat berät die Vorlage voraussichtlich in der Frühjahrssession 2026 in erster Lesung und voraussichtlich in der Sommersession 2026 in zweiter Lesung. Die Botschaft und die Entwürfe der Regierung sind im Ratsinformationssystem neues Fenster unter den Geschäftsnummern 22.25.04 / 22.25.05 / 22.25.06 zu finden.