Die vorberatende Kommission hat drei Vorlagen zur Anpassung des Geschäftsreglements des Kantonsrates beraten. Sie beantragt dem Kantonsrat Eintreten.
Das Präsidium des Kantonsrates setzt mit dem XXIX. Nachtrag zum Geschäftsreglement ein Motionsanliegen um, für die Beschlussfassung über eine Erhöhung des Staatssteuerfusses das Erfordernis der qualifizierten Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates rechtlich zu verankern. Mit dem XXX. Nachtrag zum Geschäftsreglement beantragt das Präsidium die Aufhebung der Amtszeitbeschränkung für die Mitgliedschaft in ständigen Kommissionen und Vertretungen des Kantonsrates. Die Staatswirtschaftliche Kommission legt einen eigenen XXXI. Nachtrag zum Geschäftsreglement vor, mit dem die Zuständigkeiten der Staatswirtschaftlichen Kommission und die Informationsrechte der Kommissionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben präziser festgehalten werden.
Unter dem Präsidium von Remo Maurer, Altstätten, hat die vorberatende Kommission die drei Vorlagen beraten. Sie beantragt dem Kantonsrat, auf alle Vorlagen einzutreten. Zudem beantragt die Kommission dem Kantonsrat, das Präsidium einzuladen, die punktuelle Schaffung von Fachbereichskommissionen zu prüfen, dem Kantonsrat Bericht zu erstatten und allenfalls Antrag auf Änderung des Geschäftsreglements zu stellen. Eine allfällige Erweiterung darf jedoch nicht zu Mehrkosten führen.
Der Kantonsrat berät die Vorlagen voraussichtlich in der Wintersession 2025 in einziger Lesung. Die Botschaft und Entwürfe des Präsidiums und der Staatswirtschaftlichen Kommission sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche neues Fenster) oder im Ratsinformationssystem neues Fenster unter den Geschäftsnummern 27.25.01 / 27.25.02 (Präsidiumsvorlagen) sowie 27.25.03 (Vorlage der Staatswirtschaftlichen Kommission) zu finden.
