Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 16.10.2025 13:30 im Bereich Kantonsrat
Symbolbild

Die vorberatende Kommission begrüsst die Lockerung der Wohnsitzpflicht für haupt- und teilamtliche Kreisrichterinnen und Kreisrichter vom Gerichtskreis auf den Kanton, um dem Fachkräftemangel im juristischen Bereich entgegenzuwirken und beantragt Eintreten auf die Vorlage.

In der Aufräumsession 2024 überwies der Kantonsrat im Rahmen der jährlichen Berichterstattung der Rechtspflegekommission einen Auftrag an die Regierung, Botschaft und Entwurf für eine Anpassung des Gerichtsgesetzes vorzulegen, welche die Wohnsitzpflicht der Mitglieder der Kreisgerichte vom Gerichtskreis auf den Kanton ausdehnt. Die Regierung sieht in ihrem Entwurf eine Lockerung der Wohnsitzpflicht für haupt- und teilamtliche Kreisrichterinnen und Kreisrichter vor. Für nebenamtliche Kreisrichterinnen und Kreisrichter soll die Wohnsitzpflicht im Gerichtskreis hingegen bestehen bleiben.

Unter dem Vorsitz von Katrin Schulthess, Grabs, hat die vorberatende Kommission die Vorlage beraten. Sie hat sich mit Varianten für die Lockerung der Wohnsitzpflicht auseinandergesetzt und mögliche Folgen der Anpassungen für die Kreisrichterwahlen beraten. Die Kommission begrüsst die Lockerung der Wohnsitzpflicht und erhofft sich daraus einen erweiterten Kandidierendenpool für die bestmögliche Besetzung der Kreisgerichte.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Wintersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Frühjahrssession 2026 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf sowie der Antrag der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem neues Fenster unter der Geschäftsnummer 22.25.07 zu finden.