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Publiziert am 10.07.2025 11:00 im Bereich Kantonsrat
Stockimage Kita

Die vorberatende Kommission traf sich erneut für die Beratung des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung und unterbreitet dem Kantonsrat einen Antrag.

Der Kantonsrat hat in der Sommersession 2025 das Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung an die vorberatende Kommission zurückgewiesen, mit dem Auftrag, zu klären, auf welcher Staatsebene und in welcher Form die einkommensabhängigen Tarife gewährt werden sollen.

Unter dem Präsidium von Jens Jäger, Bad Ragaz, hat die vorberatende Kommission sich nochmals zur Beratung getroffen und sich mit der Tarifgestaltung auseinandergesetzt. Die Kommission unterbreitet dem Kantonsrat einen Antrag, der die Bemessungsgrundlage der Beiträge präzisiert und neben dem massgebenden Einkommen auch das Vermögen einbezieht.

Die Botschaft und der Entwurf der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche neues Fenster) oder im Ratsinformationssystem neues Fenster unter der Geschäftsnummer 22.25.02 zu finden.