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Publiziert am 30.06.2025 10:46 im Bereich Kantonsrat
Kantonsräte Vogel-Bütschwil-Ganterschwil und Schuler-Mosnang in Bern

Am Donnerstag, 26. Juni 2025, fand in Bern die Vorprüfung der St.Galler Standesinitiative 24.314 «Verzicht auf die schriftliche Begründung von Urteilen ermöglichen» statt. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat der Standesinitiative ohne Gegenstimme Folge gegeben.

Die in der Aufräumsession 2024 vom Kantonsrat mit geändertem Wortlaut gutgeheissene Standesinitiative neues Fenster lädt die Bundesversammlung ein, die Schweizerische Strafprozessordnung (SR 312.0; abgekürzt StPO) dahingehend anzupassen, dass die Möglichkeiten für erst- und zweitinstanzliche Gerichte ausgeweitet werden, auf schriftliche Begründungen von Urteilen zu verzichten. Dafür sei für erst- und zweitinstanzliche Urteile einerseits zu prüfen, ob unabhängig von der ausgesprochenen Sanktion eine mündliche Urteilsbegründung im Sinn des heutigen Art. 82 StPO erfolgen könne. Anderseits sei zu prüfen, ob erst- und zweitinstanzliche Gerichte in Zukunft von einer ausführlichen schriftlichen Begründung des Urteils absehen könnten, wenn die Parteien auf eine solche verzichtet haben. Liegt ein solcher Verzicht vor, soll an die Stelle der tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen eine Zusammenfassung der Urteilsgründe mit den wesentlichen Strafzumessungsgründen treten.

Der Kantonsrat wurde an der Vorprüfung durch Kantonsrat Ruben Schuler neues Fenster, Mosnang (FDP), und Kantonsrat Christian Vogel neues Fenster, Bütschwil-Ganterschwil (SVP), vertreten (im Bild v.r.n.l).

Gemäss ihrer Medienmitteilung neues Fenster sieht die RK-S den Handlungsbedarf im Bereich der Belastung der Gerichte. Obwohl sie die von der Standesinitiative vorgeschlagenen Umsetzungsmodalitäten in Teilen nicht unterstützt, hat die Kommission der Standesinitiative ohne Gegenstimme Folge gegeben.