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Publiziert am 23.12.2020 14:55 im Bereich Handelsregister & Notariate

Die Registersperre nach Art. 162 f. aHRegV wird mit der Revision per 1. Januar 2021 aufgehoben. Eine Eintragungssperre muss zukünftig über das Gericht als vorsorglichen Massnahme nach Art. 262 lit. c ZPO erwirkt werden.