Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 30.10.2025 09:40 im Bereich Gemeinden
Digitalisierung

Mit dem elektronischen Geschäftsverkehr (eGVT) werden seit 1. Oktober 2025 Pfandrechtsgeschäfte digital zwischen Banken und Grundbuchämtern abgewickelt. Dieses Verfahren vereinfacht administrative Prozesse, reduziert den Postversand und stärkt die Zusammenarbeit mit den Banken. Dies ist ein nächster Schritt in die digitalen Prozesse für die St.Galler Grundbuchämter.

Als nächstes Anwendungsfeld werden Pfandrechtsgeschäfte zwischen Banken und den Grundbuchämtern elektronisch abgewickelt. Damit wird ein weiterer Grundstein für die künftige digitale Prozessführung in den St.Galler Grundbuchämtern gelegt.

Bislang mussten Banken ihre Pfandrechtsgeschäfte in Papierform per Post an die zuständigen Grundbuchämter senden. Mit dem Beschluss der Regierung und den St.Galler Gemeinden über die Einführung des strategischen Services Grundbuch SG wurde «eGovernment St.Gallen digital.» neues Fenster beauftragt, die Grundlagen zur Einführung des elektronischen Geschäftsverkehrs (eGVT) zu erarbeiten und umzusetzen. Neu werden diese Verträge direkt via Plattform TERRAVIS eingereicht und digital durch das Grundbuchamt verarbeitet.

Der Nutzen zeigt sich insbesondere für die Banken. Sie profitieren vom Wegfall des Postversands, was Zeit spart und den administrativen Aufwand reduziert. Die Grundbuchämter können auf das separate Bestätigungsschreiben verzichten, das bisher nach Eingang der Dokumente erstellt werden musste. So werden die Abläufe effizienter gestaltet, ohne dass die Rechtssicherheit oder Verlässlichkeit des Prozesses beeinträchtigt wird. Die Zusammenarbeit mit den Banken verstärkt sich.

eGVT schafft damit die Basis für weitere digitale Anwendungen im Grundbuchwesen und trägt dazu bei, die Verwaltung zukunftsfähig, ressourcenschonend und serviceorientiert auszurichten.