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Publiziert am 15.02.2026 06:00 im Bereich Bildungsdepartement

Das Volksschulgesetz ist in die Jahre gekommen. In einem partizipativen Prozess wurden in den vergangenen drei Jahren Grundlagen für ein neues Volksschulgesetz erarbeitet. Der Gesetzesentwurf wird bald in eine breite Vernehmlassung gegeben.

Vielleicht erinnern sich einige der Editorial-Lesenden noch an Songs wie «Looking for Freedom», «Skandal im Sperrbezirk» oder «Lambada»? Oder auch an Dauerwellen und Neonjacken mit Schulterpolstern? Das waren die schrillen 80er-Jahre und genau aus jener Zeit stammt das geltende, zugegebenermassen weniger schrille Volksschulgesetz. Im Jahr 1981, in dem Botschaft und Entwurf zum geltenden Volksschulgesetz vorlagen, kam der erste PC auf den Markt – ein Schritt, der nicht nur die Technik, sondern auch das Denken über Arbeit, Bildung und Kommunikation revolutionierte. Kaum jemand stellte sich damals vor, in was für einer vernetzten und digitalisierten Welt wir heute leben. Die Gesellschaft und damit die Anforderungen an die Volksschule haben sich dadurch massgeblich verändert. Zeit also, die Volksschule im Kanton St.Gallen auf neue gesetzliche Grundlagen zu stellen.

Die Volksschule ist einerseits gefordert, sich kontinuierlich zu verbessern und dem rasanten Wandel Rechnung zu tragen. Andererseits sind Kontinuität, Verlässlichkeit und Verbindlichkeit für ein gutes Lernumfeld unabdingbar. Im Jahr 2022 zeigte die Regierung in ihrem Bericht «Perspektiven der Volksschule 2030» auf, wie die Volksschule des Kantons St.Gallen in diesem Spannungsfeld weiterentwickelt werden soll. Gestützt darauf erteilte der Kantonsrat der Regierung den Auftrag, ihm ein totalrevidiertes Volksschulgesetz vorzulegen, welches die Grundlage für die Schule der Zukunft bilden wird.

Am 2. Mai 2023 gab die Regierung mit dem Projektauftrag den Startschuss für die Arbeiten zur Totalrevision des Volksschulgesetzes. Das Projekt ist breit aufgestellt: Sowohl im Projektausschuss als auch in den drei Teilprojekten «Strukturen», «Pädagogik» und «Sonderpädagogik» arbeiten und steuern Vertreter der politischen Gemeinden, der kommunalen Volksschulträger, der Schulleitungen und der Lehrpersonen aktiv mit. Seitens Kanton sind neben dem Bildungsdepartement und dem Bildungsrat das Finanzdepartement und das Departement des Innern in die Projektorganisation einbezogen. Weitere Departemente wurden situativ beigezogen, etwa zur Klärung von Fragen rund um Spitalschulen (Gesundheitsdepartement), Asylschulen (Sicherheits- und Justizdepartement) oder Sonderschulbauten (Bau- und Umweltdepartement). In bisher insgesamt 35 Sitzungen entwickelten die Teilprojekte Vorschläge zur künftigen Regelung der verschiedenen Bereiche der Volksschule. Sie legten damit die Grundlagen für Richtungsentscheide, welche der Projektausschuss in bisher neun Sitzungen und die Regierung in fünf Workshops fällte. Ende April 2024 wurde mit Blick auf den Amtsdauerwechsel ein Zwischenbericht zum Stand der Projektarbeiten mit den entwickelten Schlüsselfragen und Leitantworten erstattet, welcher die Grundlage für die weitere Projektarbeit legte. Schlüsselfragen und Leitantworten wurden in verschiedenen Hearings mit den interessierten Kreisen einschliesslich der Fraktionen des Kantonsrates gespiegelt. Kurz: es wurde viel gearbeitet, diskutiert und um gute Lösungen gerungen. Allen Beteiligten danken wir für die konstruktive Zusammenarbeit sehr herzlich!

Nun befinden sich Botschaft und Gesetzesentwurf auf der Zielgeraden. Die Vernehmlassung dazu soll noch vor den Frühlingsferien starten. Bis zu den Sommerferien sind alle interessierten Kreise eingeladen, sich zum Entwurf für ein neue Volksschulgesetz einzubringen. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und sind gespannt auf alle Anregungen.

Nach der Vernehmlassung werden Projektausschuss und Regierung über Anpassungen an der Vorlage entscheiden, bevor im Jahr 2027 der parlamentarische Beratungsprozess stattfindet. Parallel dazu soll das Vollzugsrecht erarbeitet werden, sodass das neue Volksschulgesetz frühestens auf das Schuljahr 2028/29 in Vollzug treten kann. Auf dass es eine gute Grundlage für die zukunftsgerichtete Entwicklung der Volksschule sein möge!

Franziska Gschwend,
Generalsekretärin Bildungsdepartement