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Publiziert am 13.10.2025 15:00 im Bereich Bildungsdepartement

Aus den Bildungsratssitzungen vom 13. August und 10. September 2025

Aus dem Bildungsrat

Volksschule

Individuelle Weiterbildung und institutionelle Angebote und Dienstleistungen
Der Bildungsrat hat mit Beschluss vom Dezember 2023 die «Rahmenbedingungen – Angebote im Bereich Weiterbildung und damit verbundene Dienstleistungen» mit Vollzug per 1. Januar 2026 erlassen. In einem weiteren Schritt hat der Bildungsrat an seiner Sitzung im August 2025 die Berichterstattung des Amtes für Volksschule zu den Umsetzungsarbeiten zur Kenntnis genommen. Daraus resultierend hat er die inhaltliche Umsetzung für die Phase 2027 bis 2030 in Auftrag gegeben.

Die Angebotspalette wird neu strukturiert, indem das bestehende Angebot ergänzt und in zwei Schwerpunkte akzentuiert wird.

Schwerpunkt «Individuelle Weiterbildung»
Darunter fallen alle kantonalen Angebote, die Lehrpersonen der Volksschule im Kanton St.Gallen individuell wählen können. Diese Angebote sind wie bisher für die Lehrpersonen frei zugänglich und kostenlos. Die Planung und Organisation erfolgt durch das Amt für Volksschule in Zusammenarbeit mit der «Praxisgruppe Weiterbildung».

Schwerpunkt «Institutionelle Angebote und Dienstleistungen»
Dieser Schwerpunkt umfasst alle Angebote, die der Bildungsrat und/oder das Amt für Volksschule aufgrund veränderter Rahmenbedingungen für alle Schulen anbieten oder im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung stellen und finanzieren. Dazu zählen etwa Informationsveranstaltungen, Fachtagungen sowie verpflichtend oder empfohlene Weiterbildungsangebote, die sich an ganze Teams, bestimmte Funktionen oder Gruppen von Lehrpersonen richten.

Das Amt für Volksschule arbeitet, wie bisher, im Schwerpunkt «Individuelle Weiterbildung» mit Personen aus der Praxis zusammen. Die künftige «Praxisgruppe Weiterbildung» wird gemeinsam mit dem Amt für Volksschule die Ausgangslage der Kurse (Anfragen von Kursleitenden, Wünsche von Teilnehmenden, Statistik der Teilnehmerzahlen, Kursevaluationen, Angebote auf dem freien Markt, Auslastung der Kurse) beurteilen und anhand von Kriterien das Kursprogramm zusammenstellen.

Die technischen Möglichkeiten der neuen Kursverwaltungs-Lösung «TRAININGplus» ermöglichen eine zeitgemässe und effiziente Administration. Einzelne Arbeitsabläufe werden vereinfacht und Verantwortlichkeiten für bestimmte Aufgaben neu verteilt. Die «Praxisgruppe Weiterbildung» konzentriert sich künftig auf die Erarbeitung einer jährlichen Auslegeordnung und die Auswahl der Kurse im individuellen Bereich. Sie wird von administrativen Aufgaben entlastet und nimmt ihre Arbeit per 1. Januar 2026 auf.

Die technische Umsetzung erfolgt ebenfalls auf Anfang 2026, sodass die Anmeldung für das Kursangebot 2026 bereits über «TRAININGplus» abgewickelt wird. Die «Praxisgruppe Weiterbildung» beginnt ihre Tätigkeit Anfang 2026, um das individuelle Weiterbildungsangebot für 2027 vorzubereiten.

Für die individuelle Weiterbildung sowie die institutionellen Angebote und Dienstleistungen stehen gleichviel Ressourcen wie bisher zur Verfügung.

Aufsicht Sonderschulen
Mit dem Erlass des Detailkonzeptes «Pädagogische Aufsicht über die privaten Sonderschulen im Kanton St.Gallen» schuf der Bildungsrat am 19. Dezember 2018 die Grundlagen für die Aufsicht über die privaten Sonderschulen im Kanton St.Gallen.

Dieses Detailkonzept «Pädagogische Aufsicht über die privaten Sonderschulen im Kanton St.Gallen» hat sich in der praktischen Umsetzung im Zyklus 2020 bis 2023 im Grundsatz bewährt. Die Aufgabenverteilung innerhalb des Amtes für Volksschule zwischen den beiden Abteilungen Aufsicht und Schulqualität sowie der Abteilung Sonderpädagogik war klar definiert, so dass Friktionen und Doppelspurigkeiten weitestgehend vermieden werden konnten. Die Erfahrungen des ersten Aufsichtszyklus haben jedoch auch gezeigt, dass sich mit einer vertiefteren Zusammenarbeit der beiden Abteilungen und einer Bündelung der vorhandenen Ressourcen die pädagogische Aufsicht über die Sonderschulen effizienter gestalten lässt. Die pädagogische Aufsicht wurden deshalb im Jahr 2024 vorübergehend ausgesetzt und Anpassungen am Detailkonzept wurden vorgenommen. Diese präsentieren sich im Vergleich zum Detailkonzept 2018 im Wesentlichen wie folgt:

  • Die vertiefte pädagogische Aufsicht der Sonderschulen in Ergänzung zur jährlich stattfindenden Leistungs- und Systemprüfung findet neu einmal pro Drei-Jahres-Zyklus statt.
  • Sie wird gemeinsam durch die Abteilung Aufsicht und Schulqualität und die Abteilung Sonderpädagogik wahrgenommen.
  • Bewusst offen gelassen wird die Frage, ob die beiden Abteilungen jeweils gemeinsam einen Aufsichtsschwerpunkt setzen oder je einen oder mehrere separate in den Fokus nehmen. Dies erlaubt es, bei Bedarf flexibel zu agieren.

Die angepasste Aufsicht startet im Januar 2026.

Unterrichtsorganisation, Klassenbildung und Personalpool; aktualisierte Handreichung
Infolge des lll. Nachtrags zu den Weisungen zur Unterrichtsorganisation, zur Klassenbildung und zum Personalpool, dem lV. Nachtrag zum Reglement Berufsauftrag für Volksschullehrpersonen und der Anpassung der Lektionentafel durch den Bildungsrat wurde die Handreichung Unterrichtsorganisation, Klassenbildung und Personalpool neues Fenster vom 20. Mail 2020 redaktionell aktualisiert.

Keine Anpassung der Bandbreiten im Pool Regelunterricht
Die Pro-Kopf-Faktoren im Personalpool basieren auf einer durchschnittlichen Lektionenzahl (gemäss Lektionentafel des Lehrplans inkl. Klassenteilungslektionen) sowie auf den Klassengrössen. Der Personalpool dient dem Schulträger als Orientierung und stellt keine verbindliche Vorgabe dar. Da die Entscheidung über den Einsatz von Klassenteilungslektionen in der Zuständigkeit des Schulträgers liegt und sich mögliche Abweichungen durch die reduzierte Lektionentafel lediglich im Hundertstelbereich bewegen würden, wurde bewusst auf eine Anpassung der Faktoren bzw. Bandbreiten im Pool Regelunterricht verzichtet.

Somit bleiben die Richtwerte im Pool Regelunterricht unverändert:

Kindergarten:    1.04 bis 1.81       
Primarschule:    1.41 bis 1.69   
Oberstufe:         1.48 bis 1.99

Merkblatt Religionsunterricht
In Zusammenarbeit mit Vertretungen der kirchlichen Behörden und dem Verband St.Galler Volksschulträger (SGV) wurde das Merkblatt Religionsunterricht überarbeitet. Einerseits wurde der Inhalt im Hinblick auf die praktische Umsetzung überprüft und im Sinn der Verständlichkeit sowie Vollständigkeit überarbeitet. Andererseits wurde das Merkblatt um «Beispiele alternativer Unterrichtsformen» ergänzt. Die Zusammenstellung dieser alternativen Unterrichtsformen erfolgte durch die kirchlichen Vertretungen und wurde gemeinsam mit dem SGV auf ihre Umsetzbarkeit im Kontext einer ganzheitlichen Schulorganisation geprüft. Das angepasste Merkblatt Religionsunterricht ist auf der Webseite Volksschule (Unterricht>Fachbereiche>Weitere Fächer) zugänglich.

Der Bildungsrat hat gewählt

Der Bildungsrat hat für die laufende Amtsperiode 2024/28 folgende Wahlen vorgenommen:

Volksschule

Sonderschulkommission
– Catherine Mosimann, Logopädin EDK, Braunau
– Bea Zumwald, Schulische Heilpädagogin, St.Gallen
Sie ersetzen die zurückgetretenen Anne Roelli und Christian Piller.

 

Mittelschulen

Paritätische Aufnahmeprüfungskommission Untergymnasium
– Patricia Herzog, Primarlehrerin, St.Gallen
Sie ersetzt die zurückgetretene Priska Aebersold.

Kantonsschule am Brühl: Wahl als Prorektorin
– Christa Schürch, Mittelschullehrerin für Bildnerisches Gestalten (Antritt am 1. August 2025)