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Publiziert am 18.06.2025 15:00 im Bereich Bildungsdepartement

Aus den Bildungsratssitzungen vom 23. April und 21. Mai 2025

Aus dem Bildungsrat

Volksschule

Beurteilung 2020, Projektabschluss
Der Bildungsrat beauftragte 2017 die Universität Bern mit einer Evaluation der Beurteilungspraxis in der Volksschule St.Gallen. Basierend auf dem Evaluationsbericht sowie Vorschlägen des Amtes für Volksschule (AVS) und einer Steuergruppe wurden Anpassungen entwickelt und mit den Anspruchsgruppen abgestimmt. 2020 erliess der Bildungsrat einen Nachtrag zum Beurteilungsreglement, verschob jedoch aufgrund der Covid-19-Pandemie die Umsetzung auf das Schuljahr 2021/22.

An der Sitzung vom 21. Mai 2025 hat der Bildungsrat mit dem Projektabschluss festgehalten, dass sich die zeitgleiche Bereitstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Reglement, Handreichung), der didaktischen Grundlagen und der zur Verfügung stehenden Unterstützungsangebote gelohnt hat. Die Beurteilungsgrundsätze der Beurteilung 2020 werden umgesetzt bzw. getragen. Die Handreichung Schullaufbahn sowie die Vertiefungsangebote «Beurteilung 2020-2024» und die didaktischen Grundlagen wurden in der Praxis eingesetzt und haben zu diesem Erfolg beigetragen.

Der Bildungsrat bedankt sich bei allen Mitgliedern der Begleit- und Anspruchsgruppen für die intensive Mitwirkung während des langjährigen Prozesses. Im Wissen, dass die Beurteilung und die damit verbundene Beurteilungspraxis ein permanentes Thema in der Schule ist, werden gewisse Fragen im Zusammenhang mit der Totalrevision des Volksschulgesetzes erneut diskutiert werden.

Digitale Transformation, lokaler Umsetzungsprozess (LUP-DT)
Der Bildungsrat beauftragte 2021 das Amt für Volksschule vor dem Hintergrund der IT Bildungsoffensive (ITBO) den lokalen Umsetzungsprozess der digitalen Transformation in den Schulen vor Ort zu begleiten. Die Fremdeinschätzung ist ein Element der Prozessbegleitung und steht im direkten Zusammenhang mit den vor- und nachgelagerten Selbsteinschätzungen der Schulen. Im September 2024 nahm der Bildungsrat den Projektauftrag der Fremdeinschätzung zur Kenntnis und an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 verabschiedete er die definitive Umsetzungsplanung.

Die Durchführung der Fremdeinschätzung ist für die Regelschulen der Volksschule obligatorisch. Jeder Schuleinheit wird vom Amt für Volksschule eine Durchführung finanziert. Die Schulen führen die Fremdeinschätzung bis spätestens Ende 2028 durch. Eine Anmeldung ist möglich, sobald sich die Schule in den vier Teilbereichen Schulkultur, Unterricht, Weiterbildung, Support/Infrastruktur mindestens auf der Stufe drei des Selbsteinschätzungsrasters sieht. Sonderschulen, die Ende 2024 eine Zwischenberichterstattung eingereicht haben, können fakultativ ebenfalls von diesem Angebot einer Fremdeinschätzung Gebrauch machen.

Der Bildungsrat verfolgt mit der Fremdeinschätzung das Ziel, dass sich die Schulen in den Teilbereichen Unterricht und Schulkultur mit einer externen Einschätzung in einem standardisierten Reflexionsprozess auseinandersetzen. Der schuleigene Qualitätsentwicklungsprozess steht dabei im Zentrum.

Die Schulführung wird Mitte August 2025 über das AVS-Direkt und AVS-Online ausführlich über Inhalt und Umsetzung informiert. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Unterlagen für alle Interessierten auf der kantonalen Website zugänglich.

Der Bildungsrat hat zusätzlich einen Orientierungsrahmen LUP-DT verabschiedet, welcher den Schulen ab Juli 2025 zur Verfügung steht. Er ist eine Weiterentwicklung des Selbsteinschätzungsrasters und steht den Schulen als eine detaillierte Grundlage zur Verfügung, um ihren schulinternen Umsetzungsprozess anhand von Aspekten und Indikatoren zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

«Empfehlungen zur digitalen Transformation in der Volksschule»
Der Bildungsrat hat sich an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 mit dem Thema «Umgang mit privaten Smartphones in der Schule» befasst. Dazu hat er vorgängig auch die Meinung der Pädagogischen Kommission Volksschule (PKV) abgeholt. Die PKV ist der Auffassung, dass die Verbannung von privaten digitalen Geräten aus dem Schulalltag mittels eines kantonalen Verbots nicht zielführend sei, der Gebrauch privater Smartphones, Smartwatches und dergleichen im Unterricht und während der Pausen jedoch in der Schulordnung oder einem kommunalen Reglement geregelt werden soll.

Der Bildungsrat kommt zum Schluss, auf ein generelles Verbot zu verzichten, hält die Schulen jedoch an, verbindliche Regelungen zu treffen. Er ist der Meinung, dass bei der Umsetzung der empfohlenen Infrastruktur für den Unterricht ein Verzicht auf private, digitale Geräte möglich ist. Unterstützend werden deshalb die «Empfehlungen zur digitalen Transformation in der Volksschule neues Fenster» auf das Schuljahr 2025/26 mit einer Ziffer 3.6. «Private digitale Geräte in der Schule» ergänzt.

Den Schulträgern wird empfohlen, präventive Regelungen im kommunalen Recht zu verankern, um Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen zu schützen.

 

Mittelschulen

Neues Aufnahmeverfahren für das Gymnasium ab Frühling 2026
Im Rahmen des Projekts «Gymnasium der Zukunft» hat der Bildungsrat in erster Lesung das neue Aufnahmereglement für die Mittelschule beraten. Ziel der Reform ist es, die Aufnahmebeurteilung stärker an den schulischen Leistungen über einen längeren Zeitraum auszurichten und weniger von der Tagesform der Schülerinnen und Schüler abhängig zu machen. Neu werden daher für den Aufnahmeentscheid die Noten aus der Oberstufe in den Fächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen (Durchschnitt aus Französisch und Englisch) sowie Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) berücksichtigt. Der NMG-Durchschnitt setzt sich aus den Fächern Natur und Technik (NT) sowie Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG) zusammen. Eine Bandbreite wird künftig nicht mehr angewendet. Der Bericht der abgebenden Schule sowie deren Empfehlung entfallen. Künftig wird ausschliesslich schriftlich geprüft, wobei im Fach Deutsch der bisherige 90-minütige Aufsatz durch eine 60-minütige Textproduktion ersetzt wird. Der Entwurf des neuen Reglements wird nun in eine breite Vernehmlassung gegeben.