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Publiziert am 17.02.2025 10:00 im Bereich Bildungsdepartement

Aus den Bildungsratssitzungen vom 18. Dezember 2024 und 15. Januar 2025

Aus dem Bildungsrat

Anpassungen Lektionentafel
Der Bildungsrat hat im Juni 2024 mit dem IV. Nachtrag zum Reglement Berufsauftrag der Gewährung einer weiteren Entlastungslektion für Klassenlehrpersonen zugestimmt. Ab dem Schuljahr 2025/26 unterrichten Klassenlehrpersonen im Vollpensum künftig 26 statt 27 Lektionen und haben somit mehr Zeit für die Aufgaben im Arbeitsfeld Schülerinnen und Schüler. Diese Entlastung der Lehrpersonen erhielt in einer Vernehmlassung seitens Schulbasis viel Zustimmung. Uneinig waren sich die Anspruchsgruppen aus der Schulpraxis jedoch bezüglich der Finanzierung dieser Entlastungslektion. Die zusätzliche Entlastungslektion verursacht den Gemeinden Zusatzkosten von rund 13,4 Millionen Franken. Im Folgenden forderten die Gemeinden eine kostenneutrale Finanzierung.

Der Bildungsrat hat im Dezember 2024 eine Anpassung der «Rahmenbedingungen Lehrplan Volksschule St.Gallen» erlassen. Er hat dabei eine Reduktion der Lektionentafel in folgenden Fachbereichen vorgenommen.

Auf der Primarstufe

-   3. Klasse Englisch mit neu 2 Lektionen (-1 Lektion)
-   4. Klasse Natur, Mensch, Gesellschaft, inklusive Ethik, Religionen und Gemeinschaft mit         neu 4 Lektionen (-1 Lektion)
-   5. Klasse Französisch mit neu 2 Lektionen (-1 Lektion)
-   6. Klasse Musik mit neu 1 Lektion (-1 Lektion)

Auf der Oberstufe

Sekundarschule
-   3. Klasse: 1 Lektion im Fach Individuelle Schwerpunkte – neu 4 Lektionen
    Lektionentafel «Wählfächer / Individuelle Schwerpunkte»:
-   2. Klasse Streichung von zwei Lektionen Arbeitsstunde – neu 0 Lektionen

Realschule
-   3. Klasse: 1 Lektion im Fach Individuelle Schwerpunkte – neu 5 Lektionen
-   3. Klasse: 1 Lektion im Fach Berufliche Orientierung – neu 1 Lektion
    Lektionentafel «Wahlfächer / Individuelle Schwerpunkte»:
-   2. Klasse Streichung einer Lektion Arbeitsstunde – neu 1 Lektion

Kleinklasse in der
3. Klasse: 1 Lektion im Fach Individuelle Schwerpunkte – neu 3 Lektionen

Auf der Oberstufe werden gesamt vier Lektionen im Bereich individuelle Schwerpunkte bzw. Wahlfächer und zusätzlich die Vorgaben betreffend Arbeitsstunden reduziert. In erster Linie wurden dort Lektionen gekürzt, wo der Kanton St.Gallen trotzdem noch innerhalb oder knapp unter der Lehrplanvorgabe bleibt.

Im Kindergarten und in der ersten und zweiten Klasse erfolgte keine Reduktion.

Diese Reduktion orientierten sich dabei einerseits an der Deutschschweizer Lehrplanvorlage des Lehrplans 21 und andererseits an der heutigen Lektionentafel, bzw. an den verschiedenen Vorschlägen, welche die Schulpraxis eingebracht hat. Die Regierung hat die Anpassungen im Januar 2025 genehmigt. Diese sind auf das Schuljahr 2025/26 umzusetzen.

www.volksschule.sg.ch (> Unterricht > Lehrplan)

Handreichung Schullaufbahn Januar 2025
Im Dezember 2020 hat der Bildungsrat den Schulen mit der Handreichung Schullaufbahn eine wichtige Grundlage und Orientierungshilfe für die Umsetzung der Beurteilung in der Volksschule zur Verfügung gestellt. Die Handreichung Schullaufbahn wurde nun vollständig überarbeitet und die zweite veränderte Auflage wurde im Dezember 2024 vom Bildungsrat erlassen.

Es ist dem Bildungsrat wichtig, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen. Die weiteren Ausführungen im Bereich der Sonderpädagogik sowie das Zusammenführen und die Komplettierung in Bezug auf die disziplinarischen Massnahmen erachtet der Bildungsrat als zielführend. Die Handreichung kann so ihrem Grundgedanken eines umfassenden Nachschlagewerkes weiterhin gerecht werden. Zielführend findet es der Bildungsrat deshalb auch, dass die Handreichung nochmals allen Lehrpersonen in gedruckter Form Ende Februar 2025 zur Verfügung gestellt wird.

Ebenso ist dem Bildungsrat die förderorientierte Ausrichtung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens (ALSV) wichtig. Darum begrüsst er die explizite Ausweisung der Förderorientierung auf dem kantonalen Formular. Der Bildungsrat diskutierte auch den Wunsch einzelner Schulträger bzw. der Oberstufe, insbesondere mit Blick auf die Berufswahl die überfachlichen Kompetenzen bilanzierend ausweisen zu können. Er prüfte dieses Anliegen und kommt zum Schluss, dass ein solches Instrument in der Volksschule nicht zur Verfügung gestellt werden soll, um die Ausrichtung des ALVS nicht zu gefährden und auch weil bereits viele verschiedene Instrumente vorliegen.

Die grundsätzliche Anpassung der kantonalen Formulare gemäss den kantonalen Guidelines zum Erscheinungsbild sowie die Ausarbeitung der Vollzugshilfe zur Gesamteinschätzung unterstützt der Bildungsrat. Sie sind mit den Anpassungen im Zeugnisformular auf Schuljahr 2025/26 in PUPIL@SG zu verankern. Im Zug der Anpassungen tritt er auf das Anliegen der Sek1 ein, dass es in PUPIL@SG auf das Schuljahr 2025/26 eine automatisierte Berechnung des Notendurchschnitts auf allen Stufen geben soll, jedoch keinen automatisierten Notenvorschlag. Der Bildungsrat befürwortet die konsequente Umsetzung der Vorgabe des Reglements über Beurteilung, Promotion und Übertritt und macht darauf aufmerksam, dass die pädagogische Haltung, dass die einzelnen Leistungen der Schülerinnen und Schüler nicht gegenseitig mathematisch objektiv verrechnet werden sollen, nach wie vor Gültigkeit hat.

Der Bildungsrat begrüsst eine Berichterstattung zum Abschluss des Projektes Beurteilung 2020 sehr. Gerade in Zusammenhang mit der Totalrevision des Volksschulgesetzes und der darin geforderten Auseinandersetzung mit der Form der Beurteilung ist es von Bedeutung, eine Dokumentation vorliegen zu haben, die aufzeigt, welche Themen in diesem Zusammenhang bearbeitet und diskutiert worden sind.

www.volksschule.sg.ch (> Unterricht > Beurteilung)

Merkblatt Feststellung einer gleichwertigen Qualifikation durch den Bildungsrat
Die Pädagogische Hochschule St.Gallen (PHSG) weitet ihre Palette an Studiengangsangeboten kontinuierlich aus. So werden u.a. Studiengänge konzipiert, welche es den Studierenden ermöglichen, mit Teilanstellungen an Schulen zu unterrichten. Damit die Anstellungsbedingungen bezüglich des Lohns einheitlich gehandhabt werden, hat der Bildungsrat bei folgenden Studiengängen eine bedingte gleichwertige Qualifikation beschlossen:
-      Studiengang für Quereinsteigende Kindergarten- und Primarstufe (Quest KGPS)
-      Studiengang für Quereinsteigende Bachelor-Masterstudium Sekundarstufe I (Quest Sek I)
-      Studiengang Masterstudium Sekundarstufe I auf der Basis eines Fachbachelors
-      Studiengang Masterstudium Sekundarstufe I und Maturitätsschulen auf Basis eines Fachmasters
Details dazu finden sich im Merkblatt Feststellung einer gleichwertigen Qualifikation durch den Bildungsrat (Ausgabe Januar 2025), welches unter www.volksschule.sg.ch (> Rahmenbedingungen > Anstellung Lehrpersonen > Lohn > Merkblatt gleichwertige Qualifikation – Januar 2025) abrufbar ist.

Der Bildungsrat hat gewählt

Der Bildungsrat hat für die laufende Amtsperiode 2024/28 folgende Ersatzwahl vorgenommen:

Mittelschulen

Paritätische Aufnahmeprüfungskommission Mathematik
– Petra Dietrich, Oberstufenlehrerin, Flums
Sie ersetzt den zurückgetretenen Christoph Heeb.