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Publiziert am 13.04.2024 14:00 im Bereich Bildungsdepartement

Aus den Bildungsratssitzungen vom 14. Februar und 14. März 2024

Aus dem Bildungsrat

Volksschule

Berufsauftrag

III. Nachtrag zum Reglement über den Berufsauftrag der Volksschul-Lehrpersonen; Erlass

Aufhebung der Weisungen zur Berufseinführung der Volksschul-Lehrpersonen

Der Bildungsrat hat am 13. Dezember 2023 das Reglement über den Berufsauftrag der Volksschul-Lehrpersonen angepasst. Der entsprechende Nachtrag wurde im Schulblatt vom Februar 2024 publiziert und tritt am 1. August 2024 in Vollzug.

In das Reglement wurden namentlich auch die Eckwerte zur neuen Berufseinführung aufgenommen. Sie wurden in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule St.Gallen (PHSG) erarbeitet und kommen ab 1. August 2025 zum Tragen. Auf diesen Zeitpunkt hin werden die bisherigen Weisungen zur Berufseinführung der Volksschul-Lehrpersonen aufgehoben.

Die Schulleitung verantwortet vor Ort die Berufseinführung. Sie regelt insbesondere die lokale Begleitung der berufseinsteigenden Lehrperson.

-        Alle Berufseinsteigende ab einem Arbeitspensum von 25 Prozent oder mehr besuchen ab dem zweiten Semester des ersten Berufsjahres im Umfang von 15 Stunden das verpflichtende Angebot «Fachcoaching in kontinuierlichen Gruppen zu thematischen Schwerpunkten» an der PHSG.

-        Ebenso kann die berufseinsteigende Lehrperson während zwei Jahren an einem Wahlangebot partizipieren.

Die PHSG trägt die Kosten der lokalen Unterstützung. Sie bezahlt dem Schulträger einen pauschalen Betrag von 1'200 Franken je berufseinsteigende Lehrperson. Die Schulträger melden die Berufseinsteigenden bei der PHSG an; anschliessend wird der Betrag ausbezahlt. Der Schulträger entscheidet mit der Schulleitung vor Ort über die Verwendung des Betrages.

Die PHSG wird mit einem Leistungsauftrag des Kantons beauftragt, das Angebot für die berufseinsteigenden Lehrpersonen bereitzustellen. Sie verantwortet dessen operative Umsetzung.

Die PHSG wird nun das definitive Konzept ausarbeiten, welches rechtzeitig zum Start im August 2025 vorliegen wird.

Beurteilung 2020

III. Nachtrag zum Reglement über Beurteilung, Promotion und Übertritt

Der Bildungsrat hat am 14. Februar 2024 umfassende Rückmeldungen der Anspruchsgruppen zur Beurteilung 2020 entgegengenommen und den III. Nachtrag zum Reglement über die Beurteilung verabschiedet.

Die Anpassung betrifft zum einen die Durchführung des Beurteilungsgesprächs. Dieses kann in begründeten Einzelfällen verschoben werden. Der Nachtrag wird auf Beginn des Schuljahres 2024/25 vollzogen.
Des Weiteren hat der Bildungsrat Anpassungen bei den Vollzugsmassnahmen bzw. den Umsetzungshilfen in der Beurteilung 2020 vorgenommen. Dies betrifft folgende Unterlagen bzw. Dienstleistungen:

-        Zeugnisdokumente: Abschlusszertifikat, Talentschulzeugnis und Ausweisung Deutsch als Zweitsprache auf dem Beiblatt Zeugnis.

-        Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten: Formale Anpassung ALSV-Formular (Version 2024)

-        Vorlagen Gesamteinschätzung zur Begründung eines Schullaufbahnentscheids. Instrument zur bilanzierenden Ausweisung überfachlicher Kompetenzen für den freiwilligen Einsatz in der Oberstufe

Das Amt für Volksschule wurde ergänzend beauftragt, die Handreichung Schullaufbahn zu aktualisieren. Diese steht den Schulen in einer zweiten Auflage in gedruckter Form im August 2024 zur Verfügung. Mit der Aktualisierung der Handreichung werden auch die weiteren Unterlagen aktualisiert bzw. den Schulen als Dienstleistung zur Verfügung gestellt. Das Amt für Volksschule wird zusammen mit dem Versand der Handreichung Schullaufbahn die Schulen mit einer Übersicht über die Anpassungen informieren.

Die Umsetzung des ALSV in PUPIL@SG wird auf das Schuljahr 2024/25 überarbeitet. Dies geschieht im Austausch mit den Anspruchsgruppen bzw. Praxisvertretungen. Angestrebt wird eine Verankerung in PUPIL@SG im August 2024.

Schulaufsicht, jährliche und zyklische Berichterstattung

Der Bildungsrat hat sich am 14. März 2024 über das vergangene Aufsichtsjahr informieren lassen und den Bericht über die Aufsicht im Jahr 2023 zur Kenntnis genommen. Der Bericht macht Aussagen und Angaben zu den vielfältigen Tätigkeitsgebieten der Aufsicht und gibt Auskunft zu zusätzlichen Aspekten rund um die Schulaufsicht. Der Schwerpunkt in der Berichterstattung liegt in der Aufsicht über die Regelschulen. Da mit dem Aufsichtsjahr 2023 zugleich auch der Aufsichtszyklus 2020 bis 2023 zu Ende ging, enthält der Bericht zusätzlich ein zusammenfassendes Kapitel über den gesamten Aufsichtszyklus. Ein Fazit und ein kurzer Ausblick ins Aufsichtsjahr 2024 runden die Berichterstattung ab.

Der Bericht steht als Download zur Verfügung unter www.volksschule.sg.ch (› Aus dem Amt › Berichte)

Der Bildungsrat hat gewählt

Der Bildungsrat hat folgende Ersatzwahlen vorgenommen:

 

Mittelschule

Paritätische Aufnahmeprüfungskommission Deutsch

–   Patrick Bernold, dipl. Gymnasiallehrer für Deutsch und Geschichte, Kantonsschule Wil
Er ersetzt den zurückgetretenen Christian Widmer.

Paritätische Kommission Lateinunterricht der Sekundarstufe I

–   Jessica Sager, Oberstufenlehrerin phil. I, Wittenbach
Sie ersetzt die zurückgetretene Ursula Tschan.