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Publiziert am 16.12.2020 13:00 im Bereich Bildungsdepartement

Aus den Bildungsratssitzungen vom 21. Oktober und 11. November 2020

Aus dem Bildungsrat

Volksschule

Anpassung Rahmenbedingungen Lehrplan Volksschule

Die Regierung hat im November die vom Bildungsrat erlassenen Anpassungen bei den Rahmenbedingungen zum Lehrplan Volksschule genehmigt. Diese treten auf das Schuljahr 2021/22 in Vollzug. Zuvor waren die verschiedenen Anspruchsgruppen im Rahmen einer Vernehmlassung zur Stellungnahme eingeladen.

Neu wird der ERG-Unterricht einzig durch die Schule erteilt. Die Aufteilung in zwei Wahlpflichtfächer, eines unterrichtet durch die Landeskirchen, wird damit aufgehoben. ERG bleibt als eigenständiges Fach in der Lektionentafel ab der 3. Primar- bis zur 3. Oberstufenklasse mit jeweils einer Wochenlektion. Im Fach ERG in der Primarschule wird neben den bisherigen Kompetenzbereichen NMG.11 (Ethik) und NMG.12 (Religionen) neu zusätzlich auch der Kompetenzbereich NMG.10 (Gemeinschaft) vermittelt.

Der Religionsunterricht erhält ab Schuljahr 2021/22 eine stärkere Lektionendotation: In der 1. Primarklasse beträgt diese 0 bis 1 Wochenlektion und ab der 2. bis zur 6. Primar­klasse sind 0 bis 2 Lektionen aufgeführt. In den drei Oberstufenjahren wird der Religionsunterricht wieder eingeführt mit 0 bis 1 Wochenlektion. Der Entscheid, ob Religionsunterricht im Rahmen des Stundenplans stattfindet oder nicht und mit welcher Dotation innerhalb des vorgegebenen Rahmens, liegt bei den Landeskirchen. Die Schulen stellen wie bisher ihre Räumlichkeiten zur Verfügung und nehmen die Lektionen im Stundenplan auf.

Folgende weiteren Anpassungen wurden beschlossen, mit Vollzug ebenfalls auf Beginn des Schuljahres 2021/22:

–    In altersdurchmischten Kleinklassen kann der Schulträger aus pädagogischen und/oder organisatorischen Gründen Abweichungen vornehmen. Eine entsprechende Anpassung muss dokumentiert und schriftlich begründet werden. Über die drei Schuljahre kann in den Fachbereichen «Sprachen», «Mathematik», «Natur, Mensch, Gesellschaft» sowie «Gestalten» pro Fachbereich bis maximal 1 Lektion abgewichen werden. In den übrigen Fachbereichen ist die Dotation über die drei Schuljahre insgesamt einzuhalten.

–    In der Sekundar- und Realschule kann die jährliche Dotation von «Wirtschaft, Arbeit, Haushalt» (WAH) angepasst werden. Die Schülerinnen und Schüler besuchen in der 2. und 3. Oberstufe insgesamt 6 Wochenlektionen WAH. Eine Anpassung der Lektionentafel muss innerhalb der Schuleinheit einheitlich gestaltet und dokumentiert werden.

–    Die jährliche Dotation von «Berufliche Orientierung» (BO) in der 1. bis 3. Oberstufen­klasse kann angepasst werden. Während der gesamten Oberstufe besuchen die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule 3 Wochenlektionen und jene der Realschule sowie der Kleinklasse 6 Wochenlektionen BO. Je Schuljahr findet die BO während mindestens einer halben Wochenlektion statt. Eine Anpassung der Lektionentafel muss innerhalb der Schuleinheit einheitlich gestaltet und dokumentiert werden.

–    Die Dotation des Wahlfachs «Textiles und Technisches Gestalten» (TTG) in der 2. Sekundarklasse wird von bisher 2 auf neu 2 bis 3 Wochenlektionen angepasst. Dadurch können Sekundar-und Realschülerinnen und -schüler das Fach TTG gemeinsam besuchen und das Angebot für die Sekundarschule wird gesichert.

–    Die Bezeichnung «Angebote der Schule/Kirchen»(ASK) wird umgewandelt in «Freifächer».

–    Die Fussnote im Fachbereich «Musik» in der 5. und 6. Primarklasse wird gestrichen. 

Weitere Informationen zur Anpassung der Rahmenbedingungen Lehrplan sowie das aktualisierte Lehrplankapitel zum Download finden sich unter volksschule.sg.ch > Unterricht > Lehrplan.

 

Projekt Lehrplan, Abschluss der Einführungsphase

Mit der Lehrplaneinführung hat der Kanton St.Gallen von 2013 bis 2020 ein Grossprojekt im Bereich der Volksschule durchgeführt. Das grundlegende Werk für den Unterricht wurde in interkantonaler Zusammenarbeit aktualisiert und in den Schulen implementiert. Ein ausführlicher Schlussbericht zum kantonalen Lehrplanprojekt, verfasst von der Projektgruppe, wurde vom Bildungsrat an seiner Oktober-Sitzung zur Kenntnis genommen und das Einführungsprojekt damit offiziell beendet.

Der Bericht gibt Auskunft über die während der sieben Projektjahre getätigten Arbeiten, zeigt die verschiedenen Zwischenauswertungen und zieht ein abschliessendes Fazit. Ergänzt wurde der Schlussbericht mit Handlungsempfehlungen der Projekt-Steuergruppe für weitere kantonale Schulentwicklungsvorhaben. Der Bildungsrat will diese Hinweise künftig als Orientierungshilfe in andere Projekte einfliessen lassen.

Der Bildungsrat ist erfreut über den Projektverlauf: Es wurde während Jahren intensiv auf allen Ebenen der Volksschule gemeinschaftlich an der Einführung und Umsetzung des neuen Lehrplans gearbeitet. Während es zu Beginn um die Erarbeitung von Rahmenbedingungen und um das Schaffen von Akzeptanz ging, widmeten sich die Arbeiten nach erfolgtem Erlass im Juni 2015 der Weiterbildung der Lehrpersonen und der effektiven Anwendung und Umsetzung im Unterricht. Der Bildungsrat bedankt sich bei allen Beteiligten für ihre Mitarbeit: insbesondere den Lehrpersonen, den Schulleitenden, den Schulbehörden, den Projektgremien und den involvierten Fachpersonen der Pädagogischen Hochschule St.Gallen.

Der Projektbericht und die Handlungsempfehlungen wurden den Schulen und den weiteren Beteiligten zugestellt. Online sind sie zu finden unter volksschule.sg.ch > Aus dem Amt > Berichte.

 

Nachtrag Reglement Berufsauftrag der Volksschul-Lehrpersonen: Pausenaufsicht

Der Bildungsrat hat einen Nachtrag zum Reglement Berufsauftrag erlassen. Dieser betrifft den Umgang mit übermässiger Beanspruchung durch Pausenaufsicht und tritt auf Beginn des zweiten Semesters, also auf 1. Februar 2021 in Kraft. Erarbeitet wurde die neue Regelung von einer Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen der Gemeinden, der Schulträger, der Schulleitenden und der Lehrerschaft sowie des Bildungsdepartements.

In einem neuen Reglements-Artikel ist festgelegt, dass bei Lehrpersonen mit einem Beschäftigungsgrad von wenigstens 42 Prozent wöchentlich eine Pausenaufsicht zu leisten ist. Diese ist im Berufsauftrag enthalten und mit jährlich 13 Stunden im Arbeitsfeld Schule anrechenbar. Für weitere Pausenaufsichten, welche die Lehrpersonen zu leisten haben, werden sie mit weiteren 13 Stunden je Schuljahr entschädigt. Die dadurch entstehende zusätzliche Arbeitszeit wird in einem Zusatzvertrag geregelt, ohne Auswirkungen auf die weiteren Arbeitsfelder.

Der Nachtrag zum Reglement ist ab Seite 323 in diesem Schulblatt abgebildet.

Hinweise zur Umsetzung sind unter volksschule.sg.ch > Rahmenbedingungen > Anstellung Lehrpersonen aufgeschaltet. Dort finden sich auch die aktualisierte Handreichung Berufsauftrag und themenspezifische FAQ.

 

Aufhebung der Weisungen zur Benützung des Internets und weiterer Informations- und Kommunikationsmedien (ICT)

Im Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung haben sich grundlegende Veränderungen im Bereich der Informations- und Kommunikationsmedien ergeben. Die Weisungen aus dem Jahr 2006 entsprechen daher nicht mehr der heutigen Sicht. Der Bildungsrat hat entschieden, dass die entsprechenden Weisungen zur Benützung des Internets und weiterer Informations- und Kommunikationsmedien (ICT) aufgehoben werden. Die pädagogischen Überlegungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung in der Volksschule sollen fortan in der Handreichung «Medien und Informatik in der Volksschule» festgehalten werden. Dazu wird die Handreichung aktualisiert und mit Hinweisen und Erläuterungen zu folgenden Inhalten ergänzt: Benützung und Filterung des Internets, Umgang mit sensiblen Daten, Persönlichkeitsschutz, Jugendmedienschutz, Benützung der Infrastruktur, Nutzung von Handys. Im Speziellen wird der Einsatz eines Inhaltsfilters in den lokalen Schulnetzen als Empfehlung bezeichnet werden.

 

Evaluation Gesamtkonzept Schulaufsicht und Schulqualität Kanton St.Gallen

Im Nachgang zum Abschluss des Aufsichtszyklus 2016 bis 2019 wurde das Gesamtkonzept Schulaufsicht und Schulqualität Kanton St. Gallen aus dem Jahr 2015 einer Evaluation unterzogen. Über 90 Prozent der Schulträger haben sich an der Umfrage beteiligt. Somit konnte dem Bildungsrat auf einer guten Datenbasis der Evaluationsbericht zur Kenntnisnahme unterbreitet werden. Der Bericht zeigt einerseits die quantitative sowie qualitative Datenauswertung auf, andererseits macht er im Kapiteln «Gesamtfazit» Hinweise auf mögliche Anpassungs- und Optimierungswünsche, sowie Schlussfolgerungen. Der gesamte Bericht ist unter www.volksschule.sg.ch (> Aus dem Amt > Berichte) zu lesen.

 

Mittelschule

Neuer Rektor für Kantonsschule am Burggraben St.Gallen gewählt

Der Bildungsrat hat den 49-jährigen Michael Lütolf zum neuen Rektor der Kantonsschule am Burggraben St.Gallen gewählt. Die Regierung hat die Wahl genehmigt. Michael Lütolf tritt sein Amt am 1. August 2021 an. Er folgt auf den zurücktretenden Marc König. Michael Lütolf ist seit 2006 als Lehrer für Biologie an der Kantonsschule am Burggraben St.Gallen tätig. Seit 2012 ist er als Prorektor für das mathematisch-naturwissenschaftliche und musische Gymnasium zuständig. Er ist verantwortlich für die Projektleitung des International Baccalaureate Diploma Programms, die mündlichen Abschlussprüfungen, die Schulstatistik und die Begabungsförderung.