Am Montag, 12. Mai 2025, startet das kantonale Tiefbauamt mit Bauarbeiten an der Steinacherstrasse zwischen dem Landhauskreisel und der Bildwis in Tübach. Die Strasse wird verkehrsberuhigt und für den Langsamverkehr sicherer und attraktiver. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende 2025.
Ab Montag, 12. Mai 2025, nimmt das kantonale Tiefbauamt die Hauptarbeiten für die Strassenraumgestaltung Steinacherstrasse Tübach in Angriff. Vorbereitungsarbeiten finden teilweise bereits in der Vorwoche statt. Die Bauarbeiten erfolgen in zwei übergeordnete Etappen, die aufgrund der geplanten Verkehrsführung erforderlich sind.
Etappe 1 (12. Mai 2025 bis Ende Juli 2025)
Die Steinacherstrasse ist im Bereich zwischen dem Landhauskreisel und dem Knoten Kirchstrasse für den Durchgangsverkehr vollständig gesperrt. Eine grossräumige Umleitung ist entsprechend signalisiert. Für den öffentlichen Verkehr entstehen keine Einschränkungen. Die Haltestelle Tübach, Sonne wird dazu provisorisch rund 100 Meter in Richtung Häftlibach verschoben.
In dieser Etappe werden die Werkleitungen saniert und erweitert. Zudem erneuert das kantonale Tiefbauamt den kompletten Strassenoberbau und baut die Bushaltestellen barrierefrei aus. Zur Verbesserung der Sicherheit für Zufussgehende und Velofahrende wird eine Kernfahrbahn markiert.
Etappe 2 (August 2025 bis Dezember 2025)
Nach Abschluss der ersten Etappe regelt eine Lichtsignalanlage den Verkehr. Die Baustelle wandert von der Kirchstrasse bis zur Bildwis, wobei die Baustellenlänge jeweils 150 Meter beträgt. So sind die Wartezeiten möglichst gering.
Auch in dieser Phase werden die Werkleitungen saniert und erneuert. Zudem erneuert das Tiefbauamt den gesamten Strassenoberbau sowie die Strassenentwässerung. Zwischen Kirchstrasse und Häfltibach wird in Fahrtrichtung Goldach ein Gehweg ergänzt. Eine Mittelinsel sichert den neuen Fussgängerübergang zur Anbindung an den bestehenden Fuss- und Veloweg. Der neugestaltete Pförtner bei der Ortseinfahrt von Obersteinach her verdeutlicht den Dorfeingang und soll zur Verkehrsberuhigung beitragen.
Das kantonale Tiefbauamt und die beauftragten Unternehmungen setzen sich dafür ein, die Behinderungen auf ein Minimum zu beschränken und bitten die Anwohnenden und Verkehrsteilnehmenden um Verständnis.