Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 15.01.2024 09:30 im Bereich Bauen
Symbolbild

Die Regierung möchte den Steinbruch Starkenbach in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft im vollständigen Besitz des Kantons auslagern. Die Gründung soll auf den 1. Januar 2025 erfolgen. Zudem beantragt die Regierung dem Kantonsrat, der Aktiengesellschaft 3 Millionen Franken Aktienkapital zur Verfügung zu stellen. Die Regierung hat eine entsprechende Botschaft an den Kantonsrat verabschiedet.

Nach Abschluss eines aufwändigen Bewilligungsverfahrens im letzten Sommer kann im neuen Abbaugebiet «Starkenbach II» im Obertoggenburg in den nächsten 60 Jahren weiter Hartgestein abgebaut werden. Seit September läuft ein reduzierter Übergangsbetrieb. Damit sich der heute defizitäre Betrieb am Markt neu ausrichten kann, hat die Regierung Alternativen geprüft, um den Gesteinsabbau nach privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten auszulagern.

Die Regierung ist zum Schluss gekommen, dass die Auslagerung in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft im vollständigen Besitz des Kantons den besten Weg darstellt. Die Auslagerung ermöglicht eine agile, unternehmerische und nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen funktionierende Betriebsführung. Der Steinbruchbetrieb kann Investitionen nach unternehmerischen Gesichtspunkten planen und über den Kreditmarkt finanzieren. Zudem wird das Risiko einer Querfinanzierung durch den Kanton minimiert. Wettbewerbsverzerrungen sind damit ausgeschlossen. Die Regierung erwartet durch die Auslagerung einen effizienteren Mitteleinsatz.

Strategische Führung bleibt beim Kanton

Mit dieser Lösung liegt die strategische Führung des Steinbruchs Starkenbach, insbesondere für die später geplante Rekultivierung mit unverschmutztem Aushubmaterial, weiterhin beim Kanton. Die Regierung stellt so sicher, dass der Steinbruch Starkenbach langfristig ein verlässlicher Lieferant verschiedener Gesteinssorten für die Bauwirtschaft und Private bleiben wird.

Der Kantonsrat berät die Botschaft voraussichtlich im Verlauf des ersten Semesters 2024. Die Botschaft der Regierung ist auf der Webseite des Kantonsrates im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 37.23.02 zu finden.

Die Botschaft an den Kantonsrat sieht vor, dass die Gründung der Aktiengesellschaft für den Betrieb des Steinbruch Starkenbach auf den 1. Januar 2025 erfolgen soll. Die Regierung beantragt dem Kantonsrat, der neu zu gründenden Aktiengesellschaft 3.0 Mio. Franken Aktienkapital zur Verfügung zu stellen. Mit dem Entscheid des Kantonsrates wird Mitte 2024 gerechnet.

Gesteinsabbau in Starkenbach von nationalem Interesse

Hartgestein bleibt ein gesuchter Rohstoff für den Tiefbau. Die Anzahl der Hartgestein-Steinbrüche in der Schweiz ist konstant, deren Erweiterungspotenzial jedoch beschränkt. Demgegenüber erwartet die Regierung eine konstante Nachfrage. Dies, obwohl vermehrt Schotter und Strassenbeläge rezykliert werden. Die jährliche Nachfrage nach Hartgestein liegt gesamtschweizerisch brutto bei rund 2 Millionen Tonnen. Der Steinbruch Starkenbach wird in Zukunft bis zu 100'000 Tonnen Hartgestein pro Jahr liefern können. Dieses Produktionsvolumen deckt nur einen kleinen Teil der jährlichen Nachfrage ab, ist aber dennoch von nationalem Interesse.