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Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
29.04.2024 09:30 Einzelrichterin ll F Forderung
30.04.2024 14:15 Einzelrichter llI F Forderung aus Arbeitsrecht
30.04.2024 09:00 Einzelrichter llI G Forderung aus Arbeitsrecht
01.05.2024 09:00 Einzelrichterin III G ST.2023.172-LSU
Strafsache betreffend einfacher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, eine Person mit der rechten Faust gegen dessen linke Gesichtshälfte geschlagen zu haben. Dadurch soll das Opfer eine Fraktur im Unterkieferknochen erlitten sowie einen Eckzahn verloren haben. Die Staatsanwaltschaft fordert aufgrund von Vorstrafen eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten sowie eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 90.00.
03.05.2024 14:15 Einzelrichter III G ST.2023.72-LSU
Strafsache betreffend Übertretung des Bundesgesetzes über den Datenschutz (Einsprache gegen Strafbefehl). Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten vor, eine Mitarbeiterumfrage durchgeführt zu haben und dabei gemäss Art. 34 Abs. 1 lit. a des Bundesgesetzes über den Datenschutz verstossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Busse von CHF 450.00.
07.05.2024 08:30 Einzelrichter lll G ST.2023.153-MJU
Strafsache betreffend einfache Körperverletzung – Einsprache gegen Strafbefehl
Die Beschuldigte soll einer anderen Frau die Faust ins Gesicht geschlagen haben. Dadurch erlitt diese eine Kontusion an Jochbein und Oberkiefer links. – Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 150.00 und eine Busse von CHF 600.00. 
07.05.2024 14:00 Kreisgericht lll G ST.2023.193-MJU
Strafsache betreffend gewerbsmässigen Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung und mehrfacher Hausfriedensbruch
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen April und September 2023 im Raum der Stadt St.Gallen mehr als 40 Einbruch- bzw. Einschleichdiebstähle in Gewerbeliegenschaften begangen zu haben. Das Deliktsgut soll einen Wert von gesamthaft mehr als 100'000 Franken aufweisen. Zudem soll sich der entstandene Sachschaden auf knapp 40'000 Franken belaufen. Die Staatsanwaltschaft beantragt unter Widerruf des bedingten Vollzugs einer Reststrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 4 Monaten. 
13.05.2024 08:30 Einzelrichter llI G Forderung aus Arbeitsrecht
14.05.2024 13:30 Einzelrichter III F ST.2023.160-SKE
Strafsache betreffend mehrfache Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte sowie mehrfache Beschimpfung (Einsprache gegen Strafbefehl). 2 Vorfälle im Zusammenhang mit der polizeilichen Durchsetzung eines Hausverbots. Bedingte Geldstrafe sowie Verbindungsbusse.
14.05.2024 14:15 Einzelrichter III G ST.2024.18-LSU
Strafsache betreffend Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung, Betrug und Urkundenfälschung (Einsprache gegen Strafbefehl). Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH seinen Pflichten nicht nachgekommen zu sein und so seine Überschuldung herbeigeführt zu haben. Weiter wird ihm vorgeworfen im März 2020 als selbiger Geschäftsführer dieser GmbH, die COVID-19-Kreditvereinbarung unterschrieben und einen Kredit von CHF 35'000.00 beantragt zu haben. Anstatt diesen Kredit für die laufenden Liquiditätsbedürfnisse seines Unternehmens zu verwenden, soll er bereits bei der Unterzeichnung beabsichtigt haben, das Geld für private Zwecke zu nutzen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je CHF 60.- und eine Busse von CHF 1'400.00.
15.05.2024 09:00 Einzelrichterin III F ST.2023.183-LSU
Strafsache betreffend Tätlichkeiten und Beschimpfung (Einsprache gegen Strafbefehl). Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, in seiner Wohnung eine andere Person als "Schlampe und Nutte" beschimpft und diese im Verlauf des Streits tätlich angegriffen zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 150.00 unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren sowie eine Busse von CHF 800.00.
15. und 16.05.2024 08:00 Kreisgericht lll G ST.2023.151-MJU
Strafsache betreffend versuchte vorsätzliche Tötung etc.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten in der Hauptsache vor, im September 2022 ihrem damaligen Lebenspartner bei einer Auseinandersetzung mit einem Rüstmesser in die Brust gestochen zu haben. Der Lebenspartner habe dadurch Weichteilverletzungen erlitten. Die Beschuldigte habe mit ihrem Verhalten den Tod des Lebenspartners zumindest in Kauf genommen. Nach dem Zustechen sei die Beschuldigte zur Wohnungstüre gerannt und habe den Wohnungsschlüssel behändigt. Der Lebenspartner habe deshalb die Wohnung nicht via die Türe verlassen können. Als die Beschuldigte mit dem Messer in der Hand erneut auf ihn zugekommen sei, habe sich der Lebenspartner ins Badezimmer zurückgezogen und sei von dort aus rund drei Metern Höhe aus dem Fenster gesprungen. Dabei habe er sich einen Bruch des Sprunggelenks zugezogen. Die Beschuldigte soll den Lebenspartner weiter während mehrerer Wochen beherbergt haben im Wissen, dass er nicht zum Aufenthalt in der Schweiz berechtigt gewesen sei. Schliesslich soll sie ihn im Juni 2023 bei einem Aufeinandertreffen mit dem Handrücken ins Gesicht geschlagen haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragt, die Beschuldigte sei der versuchten vorsätzlichen Tötung, der Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts und der Tätlichkeiten schuldig zu sprechen. Sie sei deshalb zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren, einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse zu verurteilen. Zudem sei eine ambulante Behandlung nach Art. 63 StGB anzuordnen und sie sei für zehn Jahre aus der Schweiz zu verweisen. 
16.05.2024 13:30 Einzelrichter III F ST.2023.188-SKE
Strafsache betreffend einfache Körperverletzung (Einsprache gegen Strafbefehl). Der Beschul-digte soll seine Ehefrau (erneut) geschlagen haben. Antrag StA: Unbedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen sowie Verlängerung einer früheren Probezeit.
17.05.2024 08:00 Einzelrichter lll A ST.2023.196-MJU
Strafsache betreffend Beschimpfung und mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes (Einsprache gegen Strafbefehl)
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, eine andere Person im Januar 2023 im direkten Gespräch als Hure bezeichnet zu haben. Zudem soll der Beschuldigte mehrfach Marihuana und gelegentlich auch Kokain konsumiert haben. Er soll deshalb der Beschimpfung sowie der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von fünf Tagessätzen und zu einer Busse verurteilt werden.
17.05.2024 09:00 Einzelrichter III F ST.2023.192-SKE
Strafsache betreffend grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Einsprache gegen Strafbefehl). Nichtgewährung des Vortrittsrechts beim Linksabbiegen mit Unfallfolge. Bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen sowie Verbindungsbusse. 
17.05.2024 14:00 Einzelrichter lll F ST.2024.38-MJU
Strafsache betreffend räuberische Erpressung, Nötigung, unrechtmässige Aneignung, einfache Körperverletzung, mehrfaches Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfache Beschimpfung, Hinderung einer Amtshandlung, geringfügiger Diebstahl und mehrfache Übertretungen des Betäubungsmittelgesetzes; Anklage im abgekürzten Verfahren
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, alkoholische Getränke entwendet und in der Folge das Verkaufspersonal mit einem Messer bedroht zu haben. Weiter soll der Beschuldigte rund 600 Gramm Marihuana in der Absicht besessen haben, es zu verkaufen. Bei einer Polizeikontrolle soll er die Beamten beschimpft und sich gegen die Amtshandlungen gewehrt haben. Auch soll er beabsichtigt haben, ein gefundenes Mobiltelefon zu behalten. Sodann soll er die Eigentü-merin des Mobiltelefons und drei weitere Frauen mit einem Messer, welches an einer Schnur befestigt gewesen und im Kreis gedreht worden sei, bedroht haben. Dabei soll er im Austausch für das gefundene Mobiltelefon die Bezahlung von Fr. 100.00 verlangt haben. Der Urteilsvorschlag sieht eine unbedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten, eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je Fr. 30.00 und eine Busse von Fr. 600.00 vor. 
21.05.2024 09:00 Einzelrichterin II F Forderung
21.05.2024 14:00 Einzelrichter lll G ST.2024.46-MJU
Strafsache betreffend qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln; Anklage im abgekürzten Verfahren
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, bei einer Fahrt 2019 sein Auto in Gossau innerorts bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h rasant auf ein Tempo von 105 km/h beschleunigt zu haben. Der Urteilsvorschlag sieht eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren vor. 
22.05.2024 08:30 Einzelrichter lll F ST.2023.145-MJU
Strafsache betreffend mehrfache üble Nachrede, mehrfache Drohung
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, auf Facebook mindestens vier Posts in einer öffentlichen Facebookgruppe geschaltet zu haben. In diesen Posts sowie in zugehörigen Kommentaren und Direktnachrichten mit anderen Nutzern soll der Beschuldigte den Privatkläger des Betrugs bezichtigt, private Informationen wie die Adresse von ihm genannt, andere Nutzer gegen den Privatkläger aufgehetzt und Drohungen gegen ihn ausgesprochen haben. – Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je CHF 50.00 und eine Busse von CHF 700.00.
27.05.2024 14:00 Einzelrichterin III F Mietzinserhöhung
28.05.2024 09:00 Einzelrichterin III F ST.2024.21-LSU
Strafsache betreffend mehrfache Pornografie. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, mehrfach pornografisches Bild und Videomaterial, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigen, beschaffen, konsumiert und verbreitet zu haben. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren sowie einen Landesverweis von 5 Jahren.
29.05.2024 13:30 Kreisgericht III G ST.2023.185-LSU
Strafsache betreffend mehrfacher Freiheitsberaubung, Entführung, etc. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, seine damalige Lebensgefährtin bezüglich des Abbruchs der Schwangerschaft unter Druck gesetzt zu haben. Zudem soll er sie mehrmals im Auto eingesperrt und ihr mittels diverser Chatnachrichten gedroht haben. Bei einem Treffen in der Wohnung der Frau soll er ihr nach diversen Diskussionen und Streitereien das Mobiltelefon entwendet und sie während 10 Minuten im Schlafzimmer eingesperrt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert aufgrund von Vorstrafen eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten, eine Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 180.00 sowie eine Busse von CHF 1'000.00.
30. und
31.05.2024  
08:00 Kreisgericht lll G ST.2023.63/64-MJU
Strafsache betreffend gewerbsmässiger bzw. mehrfachen Betrug, mehrfache Veruntreuung respektive Gehilfenschaft dazu, etc.
Gemäss der Anklage soll A als Verwalter einer Stockwerkeigentümergemeinschaft eine Bargeldkasse geführt haben. Dabei habe er Bargeldeinzahlungen von seiner Ehefrau B im Betrag von rund Fr. 10'000.00 in die Kasse verbucht und quittiert, obwohl gar keine Zahlungen eingegangen seien. Tatsächlich soll A die rund Fr. 10'000.00 für private Zwecke von B und ihm selber verwendet haben. Auch soll B A Spesenentschädigungen von insgesamt Fr. 6'000.00 bezahlt haben, obwohl sie darauf keinen Anspruch gehabt habe. Für private Zwecke habe A der Kasse weitere knapp Fr. 20'000.00 entnommen. Insgesamt soll A in den Jahren 2016-2018 aus der Kasse der Stockwerkeigentümergemeinschaft ca. Fr. 36'000.00 für private Zwecke verwendet haben. Um den Differenzbetrag in der Kasse auszugleichen und die Bargeldentnahmen zu vertuschen, habe B schliesslich durch eine von ihr kontrollierte Firma Rechnungen für angebliche Reparaturarbeiten in den Liegenschaften der Stockwerkeigentümergemeinschaft gestellt. A habe damit die Buchhaltung ausgleichen können. B habe Bescheid gewusst, wie A vorgegangen sei.
Nachdem Mitglieder der Stockwerkeigentümerschaft wegen der von ihnen vermuteten unzulässigen Bargeldentnahmen aus der Kasse durch A Strafanzeige erstattet hatten, soll B eine E-Mail an mehrere Anzeigeerstatterinnen und -erstatter gesendet haben. In ihrer Nachricht soll sie eine Gegenanzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede und falschen Behauptungen in Aussicht gestellt haben, falls die Strafanzeige nicht innert zwei Tagen zurückgezogen werde. Es sei nicht zu einem Rückzug der Strafanzeige gekommen.
A hat gemäss der Anklage weiter im Juli und August 2017 Arbeitslosengelder bezogen. Gegenüber der Arbeitslosenkasse soll er dabei wahrheitswidrig Ferienabwesenheiten verschwiegen haben. Er habe somit die unrechtsmässige Auszahlung von Arbeitslosentaggeldern von ca. Fr. 6'600.00 erwirkt.
B wird ferner vorgeworfen, sie habe sich vom 1. Dezember 2015 bis am 31. Dezember 2016 von der GmbH ihrer Tochter zu einem fingierten Lohn anstellen lassen und dabei vertuscht, dass sie tatsächlich eine arbeitgeberähnliche Stellung eingenommen habe. Mit diesem Vorgehen habe sie sich nach der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengelder erschlichen. Während ihrer Arbeitslosigkeit zwischen Juli 2017 und Januar 2018 habe sie zudem Miteinnahmen nicht deklariert, weshalb ihr zu hohe Arbeitslosentaggelder ausbezahlt worden seien.
B soll schliesslich als Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer Firma für einen Mitarbeiter im Jahr 2019 keine Sozialversicherungsabgaben bezahlt und die Abzüge von insgesamt Fr. 438.00 anderweitig verwendet haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragt, A sei der mehrfachen Veruntreuung, der mehrfachen Urkundenfälschung und des mehrfachen Betrugs schuldig zu sprechen. Betreffend B verlangt sie Schuldsprüche wegen mehrfacher Urkundenfälschung, der Gehilfenschaft zur Veruntreuung, gewerbsmässigem Betrug, eines Vergehens gegen das Bundesgesetz über AHV/IV/EO und ALV sowie wegen versuchter Nötigung. A soll zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse verurteilt werden. Für B beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen sowie eine Busse. Bei beiden Beschuldigten sei der Vollzug der Freiheits- und der Geldstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren aufzuschieben. Sie sollen zudem je eine Ersatzforderung von mehreren zehntausend Franken leisten müssen und sie seien je für fünf Jahre des Landes zu verweisen.
10.06.2024 14:00 Kreisgericht II F Forderung
11.06.2024 08:00 Kreisgericht lll G ST.2023.159-LSU
Strafsache betreffend versuchter schwerer Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, dem Opfer nach einem zunächst verbalen Streit, der in eine tätliche Auseinandersetzung ausartete, mehrmals mit dem Fuss gegen dessen Kopf getreten zu haben, nachdem es zu Boden gegangen war. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten.
13.06.2024 13:30 Kreisgericht III G ST.2024.78
Strafsache betreffend Vergewaltigung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, gegen den Willen des mutmasslichen Opfers bei diesem den Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren.

Die Öffentlichkeit ist von dieser Verhandlung ausgeschlossen. Akkreditierte GerichtsberichterstatterInnen sind zugelassen.
24. und
25.06.2024
08:30 Einzelrichter llI G Forderung aus Arbeitsrecht
13.08.2024 08:30 Einzelrichter lll G ST.2023.42-45-MJU
Strafsache betreffend Betrug
Das Strafverfahren richtet sich gegen vier Personen. Diese sollen den Bau eines Mehrfamilienhauses im Bündnerland geplant und realisiert haben. Beim Verkauf der Stockwerkeigentumseinheiten sei den Käufern zugesichert worden, dass das Bauprojekt nach dem Minergie-Standard zertifiziert werde. Die Zusicherung sei erfolgt, obwohl die Beschuldigten gewusst hätten, dass aufgrund der effektiven Bauausführung keine definitive Minergie-Zertifizierung möglich sei. Die Täuschung sei in der Absicht erfolgt, die Käufer zum Verkaufsabschluss zu bewegen und einen höheren Kaufpreis zu erzielen. Drei Käufer von Stockwerkeigentumseinheiten treten im Verfahren als Strafkläger auf. Die Staatsanwaltschaft beantragt für die Beschuldigten bedingte Freiheitsstrafen von 8 bzw. 10 Monaten, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. 
15.08.2024 14:00 Jugendgericht lll G SJ.2023.5-MJU
Jugendstrafsache betreffend versuchter Raub, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch etc.

Die Öffentlichkeit und die Medien sind von dieser Verhandlung ausgeschlossen.
23.08.2024 09:00 Einzelrichter llI F Forderung aus Arbeitsrecht
23.08.2024 13:00 Einzelrichter llI F Forderung aus Arbeitsrecht
26.09.2024 08:00 Kreisgericht III G ST.2023.154+155-LSU
Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten unter anderem vor, einen Raubüberfall auf eine Coop-Tankstelle begangen zu haben. Zu diesem Zweck sollen sie ihr Fahrzeug mit gestohlenen Kontrollschildern versehen haben. Die Coop-Tankstelle sollen sie vermummt und mit Handschuhen bekleidet gemeinsam betreten haben. Der Beschuldigte 1 soll ein Brecheisen und der Beschuldigte 2 ein Kunststoff-Imitat einer Pistole mit sich geführt haben. Damit haben sie gemäss Anklageschrift die Shop Angestellte bedroht und gezwungen, den Geldbehälter aus der Kasse in ihre Tasche zu leeren. Ein weiterer gleichartiger Versuch am Folgetag auf einen anderen Tankstellenshop soll ihnen missglückt sein. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Beschuldigten 1 eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie eine Busse von CHF 200.00 und für den Beschuldigten 2, dem weitere Delikte vorgeworfen werden, eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 sowie eine Busse von CHF 500.00.

Zuständigkeit:
I = 1. Abteilung, II = 2. Abteilung, III = 3. Abteilung

Verhandlungsort:
A = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 201
B = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 202
C = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 214
D = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 316
F = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 324
G = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 325
H = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 322
I = Kantonsgerichtssaal, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen

Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.