Amt für Volksschule
Info-Bulletin AVS
Geht an
- Schulpräsidien, Schulverwaltungen, Schulleitungen der Regelschulen
- Sonderschulen
- Privatschulen
- Diverse Interessierte
Von Weihnachten und dem Jahreswechsel
Nur noch wenige Tage trennen uns von Weihnachten und vom Jahreswechsel. Für viele von uns ist es die Zeit, inne zu halten und Ruhe einkehren zu lassen. Wir halten Rückschau auf die Arbeit, auf Begegnungen, auf unerwartet oder überraschend Eingetretenes und - was nicht vergessen werden darf - auch auf die persönliche Fürsorge. Ich hoffe, dass Sie mit Ihrem persönlichen Rückblick überwiegend positive Wahrnehmungen und Erlebnisse verbinden.
Als Leiter des Amtes für Volksschule blicke ich auf vielfältige Herausforderungen in den letzten Monaten zurück, die wir angegangen sind und erfolgreich gemeistert haben. Es ist mir in diesem Zusammenhang ein Anliegen, Ihnen für Ihr Mittragen, Ihre Unterstützung und Mitarbeit bei den Lösungsfindungen herzlich zu danken.
Ja, es gibt weiterhin Pendentes und nicht abgeschlossene Projekte, die in den nächsten Wochen und Monaten unserer weiteren Bearbeitung harren. Und das Tagesgeschäft wird wohl auch im kommenden Jahr nicht nur routinemässig ablaufen. Die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Ihnen aber stimmt mich zuversichtlich, dass wir auch in Zukunft gemeinsam gute Lösungen für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie für alle an der Schule Beteiligten finden werden.
In diesem Sinn wünsche ich Ihnen einen stimmungsvollen Jahresschluss, ein besinnliches Weihnachtsfest, genussvolle Momente mit Ihren Liebsten und den nötigen Abstand zum Alltag. Im neuen Jahr sollen Sie Gesundheit und Zufriedenheit begleiten..
Amt für Volksschule
Alexander Kummer, Leiter
In eigener Sache
Betreuungsangebot in der Volksschule
Der Kantonsrat hat in der Novembersession 2022 den XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz erlassen, mit dem die Regierung den Motionsauftrag 42.19.37 «Flächendeckende Betreuungsangebote für Kinder im Volksschulalter» erfüllt. Damit werden die Schulträger verpflichtet, von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr bedarfsgerecht eine schulergänzende Betreuung anzubieten, soweit nicht bereits die politische Gemeinde diese Aufgabe erfüllt. Die Angebotspflicht beschlägt die Kindergarten- und Primarschulstufe und gilt während der Schulwochen sowie während acht Wochen der Schulferien. Die Ausgestaltung des Angebots liegt in der Verantwortung der Schulträger. Es besteht die Möglichkeit, ein Angebot regional auszugestalten oder die schulergänzende Betreuung einem Privaten zu übertragen. Die Schulträger müssen ein Qualitätskonzept erstellen – als eigenständiges Konzept oder als Teil des allgemeinen Qualitätskonzepts des Schulträgers – und können von den Eltern Beiträge an die Kosten verlangen. Der Vollzugsbeginn wurde auf den 12. August 2024, dem Unterrichtsbeginn im Schuljahr 2024/25, festgelegt.
Ab Mitte Januar 2023 stehen den Schulträgern auf der Homepage des Amtes für Volksschule Empfehlungen zur schulergänzenden Betreuung zur Verfügung. Die Empfehlungen werden durch das Amt für Volksschule in Zusammenarbeit mit dem Verband St. Galler Volksschulträger (SGV) und der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) herausgegeben.
Ebenfalls in der Novembersession hat der Kantonsrat zwei weitere Nachträge zum Volksschulgesetz erlassen. Mit dem XXVI. Nachtrag wird der Anspruch auf bezahlte Stillzeit verankert, mit dem XXVII. Nachtrag der Beginn der Amtsdauer der Rekursstellen Volksschule neu auf den 1. September festgelegt.
Standortbestimmung Lokaler Umsetzungsprozess der digitalen Transformation (LUP-DT)
Gerne erlauben wir uns den Hinweis an die Schulführung, die Standortbestimmung LUP-DT bis Ende Januar 2023 auszufüllen.
Die Fragen beziehen sich auf den Selbsteinschätzungsraster (Planungs- und Informationsleitfaden, Seiten 10 und 11, oder «interaktive Selbsteinschätzung LUP-DT»). Die Erstellung der Standortbestimmung und somit die Selbsteinschätzung des Ist-Zustandes steht in der Verantwortung des Schulträgers, kann je nach Verteilung der Digital-Leadership-Aufgaben aber auch an die Schulleitung oder den pädagogischen ICT-Support delegiert werden. Die Standortbestimmung dient der einzelnen Schule als Orientierungshilfe für den Umsetzungsprozess und dem Bildungsrat als Referenzrahmen, um die Schule im Umsetzungsprozess ideal begleiten und den Entwicklungsprozess dokumentieren zu können.
- Die Standortbestimmung wird pro Schuleinheit vorgenommen.
- Die Schuleinheiten erhalten bei Einreichung der Online-Befragung ihre Ergebnisse als PDF zugestellt.
- Eine Zusammenfassung pro Schulträger wird nach Einreichung aller Schuleinheiten dem Schulträger
zugestellt.
Treueprämien - Änderungen
Art. 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Lohn der Volksschul-Lehrpersonen (sGS 213.51; abgekürzt LLG) verweist betreffend Treueprämien auf die sachgemässe Anwendung der Vorschriften für das Staatspersonal. Aufgrund von Art. 114 Abs. 3 PersV erhalten Mitarbeitende eine anteilmässige Auszahlung der Treueprämie, wenn sie nach mehr als zehn Jahren wegen a) Alter oder Invalidität, b) Tod, c) unverschuldeter Arbeitgeberkündigung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.
Im Rahmen des Haushaltsgleichgewichtes 2022plus hat die Regierung in ihrer Botschaft vom 28. September 2021 vorgeschlagen, auf die Ausrichtung einer Treueprämie in diesen besonderen Fällen zu verzichten. Diesem Vorschlag ist der Kantonsrat in seinem Beschluss über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus vom 30. November 2021 gefolgt. Der XIV. Nachtrag zur Personalverordnung Abs. 3 von Art. 114 PersG wird per 1. Januar 2023 aufgehoben.
Personalpool, Pool Sonderpädagogik: Sozialindex für die Jahre 2023 und 2024
Im Rahmen des Personalpools werden die für den Regelunterricht zur Verfügung stehenden Lektionen mittels Pro-Kopf-Faktoren berechnet. Für den Richtwert des Pools Sonderpädagogik sind neben dem Pro-Kopf-Faktor auch die Organisationsform des Schulträgers und der Sozialindex massgebend. Die Fachstelle für Statistik des Volkswirtschaftsdepartementes hat aufgrund der aktuellen zur Verfügung stehenden Daten den Sozialindex für die Jahre 2023 und 2024 berechnet. Der aktualisierte Sozialindex für die Jahre 2023 und 2024 steht ab 1. Februar 2023 unter folgendem Link zur Verfügung:
Lehrmittelfinanzierung 2023
Die Sammelbotschaft Haushaltsgleichgewicht 2022plus wurde in der Novembersession dem Kantonsrat zugeleitet. Für den XXVIII. Nachtrag des Volksschulgesetzes wurde die vorberatende Kommission bestellt. Im Februar und Juni 2023 finden folglich die ersten und zweiten Lesungen statt. Sofern der Nachtrag verabschiedet wird, tritt die Gesetzesänderung rückwirkend auf den 1. Januar 2023 in Vollzug. Unter Vorbehalt des Entscheides im Kantonsrat ist davon auszugehen, dass neu die Finanzierung der Lehrmittel zu 100% durch die Gemeinden auf den 1. Januar 2023 erfolgt. Aus zeitlichen Gründen ändert auf das Jahr 2023 somit zwar die Finanzierung, nicht aber der Mechanismus der Lehrmittelsteuerung und -versorgung. Die Gemeinden selbst werden im Verlauf des Jahres 2023 die neuen Vorgaben und Regeln festlegen. Diese gelten dann ab dem 1. Januar 2024. Fürs 2023 bedeutet dies, dass die aktuell bestehenden Vorgaben durch den Kanton bestehen bleiben bis die neue Lösung der Lehrmittelsteuerung erarbeitet ist. Neu sind folglich die Gemeinden für die Lehrmittelsteuerung zuständig. Konsequenterweise erfolgt auch die Kommunikation durch die Gemeinden.
Der Verband St.Galler Volksschulträger hat im Rahmen der Infos aus dem SGV-Vorstand vom 24. November 2022 unter Punkt 7b bereits dazu informiert. In den folgenden Abschnitten erhalten Sie ergänzend einige Informationen zu den anstehenden Schulbestellungen und Ausnahmen der Finanzierung.
Die Abläufe der jährlichen Schulbestellungen im Lehrmittelverlag St.Gallen bleiben für 2023 gleich wie dieses Jahr. Neu wird ein optimierter Online-Shop die Benutzerfreundlichkeit steigern und die bisherige Bestelltabelle im Excel-Format ersetzen. Die Lehrmittelverantwortlichen der Primar- und Oberstufenschulen werden im Februar 2023 mit den Unterlagen und Informationen bedient.
Zu der gänzlichen Finanzierung durch die Gemeinden bestehen folgende Ausnahmen und Spezialitäten:
- Zeugnismaterialien und Mappen werden weiterhin durch den Kanton finanziert.
- Die Lernfördersysteme «Lernlupe» und «Lernpass plus» werden ab dem Schuljahr 2023/24 gänzlich durch den Kanton finanziert.
- Das Lehrmittel «St.Gallerland» wird zu 100% durch den Kanton finanziert.
- Das Lernprogramm «typewriter» für den Erwerb des geläufigen Tastaturschreibens wird bis Ende Schuljahr 2022/23, durch den Kanton finanziert, zur Verfügung gestellt. Mögliche Anschlusslösungen werden aktuell durch den Verband der St.Galler Volksschulträger geprüft.
Informationen zur Lehrmittelbestellung werden anfangs Februar 2023 auf der Startseite von www.lehrmittelverlag.ch zu finden sein. Anliegen und offene Fragen beantwortet das Team des Lehrmittelverlages gerne (058 228 76 80 oder info@lehrmittelverlag.ch).
Für neue Lehrmittelverantwortliche werden folgende Einführungskurse empfohlen:
Kurs Nr. 130.1 Mi. 15. Februar 2023 (Sargans, 13.30 – 16.30 Uhr)
Kurs Nr. 130.2 Mo. 20. Februar 2023 (online, 17.30 – 19.30 Uhr)
Kurs Nr. 130.3 Mi. 22. Februar 2023 (Gossau, 13.30 – 16.30 Uhr)
Informationen finden Sie im Weiterbildungsprogramm 2023 oder online unter www.wbs.sg (> Veranstaltungen).
HSK-Unterricht Italienisch
In den Medien wurde über den HSK-Unterricht Italienisch berichtet. Die HSK-Kurse Italienisch im Kanton St.Gallen wurden zum Teil vom Kulturverein Lingua e Cultura Italiana (LCI) koordiniert und finanziert. Der Verein hatte Liquidationsprobleme und wurde anfangs Oktober 2022 aufgelöst. Nach den Herbstferien wurde darum der HSK-Unterricht Italienisch eingestellt.
Damit die HSK-Kurse mit möglichst wenig Unterbruch weitergeführt werden können, hat sich ein Teil der Eltern bereit erklärt, die Kurse mitzufinanzieren. Aktuell werden die HSK-Kurse an einigen Standorten wieder durchgeführt. Wird bei Ihrem Schulträger ein HSK-Kurs Italienisch wieder aufgenommen, bitten wir Sie, nach Möglichkeit wie bis anhin den HSK-Unterricht der Vereine oder Konsulate in den Räumlichkeiten der Schule stattfinden zu lassen.
Angebote
Schulleitungstreffen - Fachaustausch
Die beiden Themen der anstehenden «Schulleitungstreffen – Fachaustausch» im Januar und Februar 2023 sind der Lokale Umsetzungsprozess der digitalen Transformation und die Beurteilung. Ziel ist es, durch den Austausch Planungssicherheit und Umsetzungsinputs zu erhalten.
Unter wbs.sg.ch (> Veranstaltungen) finden Sie alle Daten für dieses freiwillige Angebot. Wir bitten die Schulleitenden, sich bis Ende Dezember 2022 für die einzelnen Schulleitungstreffen anzumelden. Es steht ihnen grundsätzlich offen, in welcher Region Sie teilnehmen möchten; die Themen sind identisch.
Coaching für Lehrpersonen ohne Lehrdiplom
In den Schulen unterrichten Lehrpersonen ohne Lehrdiplom. Das Angebot «Coaching für Lehrpersonen ohne Lehrdiplom» ist ein niederschwelliges Angebot, bei welchem Lehrpersonen ohne Lehrdiplom eine Beratung erhalten und präventiv wie auch problemlösungsorientiert Themen angesprochen werden können. Das Angebot ist auf max. zehn Stunden beschränkt und durch das Amt für Volksschule finanziert. Das Angebot «Coaching für Lehrpersonen ohne Lehrdiplom» soll nebst einer niederschwelligen Hilfestellung für die Lehrperson auch eine Entlastung für die Schulen darstellen.
Unterstützungsangebote - Wichtige Daten auf einen Blick
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Gesundheitsvorsorge, Abteilung ZEPRA (Prävention und Gesundheitsförderung), ist ein Flyer «Schule und Gesundheit: Unterstützungsangebote Ukraine» entstanden.
Diese Zusammenstellung fasst wichtige Webseiten zusammen, welche für die Schulen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine hilfreich sein könnten (siehe PDF).
E-Fiches: Informationsblätter der Stiftung Schweizer Zentrum für Heil-und Sonderpädagogik (SZH)
Die lateinische Konferenz der Sonder-und Heilpädagogik (CLPS) der Conférence intercantonale de l'instruction publique de la suisse romande et du tessin (CIIP) hat das SZH im Jahr 2013 damit beauftragt, Informationsblätter (e-fiches) für die Begleitung von Kindern mit verschiedenen Störungen und Beeinträchtigungen in Regelklassen zu erarbeiten. Ziel war es, dem Informationsbedarf von Regelklassen-Lehrpersonen, welche Lernende mit Beeinträchtigungen begleiten, entgegenzukommen. Die e-fiches sind in der Romandie beliebt und werden intensiv verwendet. Zwischenzeitlich wurden die Informationsblätter auch auf Deutsch übersetzt.
Diese Übersetzungen liegen für folgende Beeinträchtigungen vor und können auf dem Schweizerischen Dokumentenserver Bildung (edudoc) heruntergeladen werden:
- Dyspraxie
- Dysphasie
- Dyskalkulie
- Hochbegabung
- Aufmerksamkeitsdefizitstörung
- Autismus-Spektrum-Störung
- Kognitive Beeinträchtigungen
- Visuelle Beeinträchtigungen
Neuer Newsletter zur IT-Bildungsoffensive
Fünf Schwerpunkte, 23 Teilprojekte, von der Volksschule bis zur HSG: Die IT-Bildungsoffensive des Kantons St.Gallen (ITBO) ist ein umfangreiches Vorhaben. Umso anspruchsvoller, hier auf dem Laufenden zu bleiben. Der neue ITBO-Newsletter schafft Abhilfe. In regelmässigen Abständen informiert er Sie kompakt und übersichtlich über Fortschritte in sämtlichen Schwerpunkten sowie über Highlights und Events im ITBO-Umfeld. Jetzt anmelden über den angefügten Link.
Mehr Informationen finden Sie auch unter www.itbo.sg.ch
Literatur aus erster Hand: Persönliche Begegnungen mit Autorinnen und Autoren als ideale Leseförderung
Lesungen sind eines der wirkungsvollsten Instrumente der Leseförderung. Sie ermöglichen den lustvollen Zugang zur Literatur, zu Themen sowie zum Buch selbst. Begegnungen mit Autorinnen und Autoren tragen positiv zur Entwicklung der Lesekompetenz bei. Und vor allem: Der direkte Kontakt mit den professionell Schreibenden beeindruckt und wirkt sich positiv auf das Leseverhalten aus – das zeigen auch die steigenden Ausleihzahlen in der (Schul-)Bibliothek im Anschluss an eine Lesung.
Das erfolgreiche Ostschweizer Format «Literatur aus erster Hand» setzt genau hier an und bringt über die Kulturvermittlungsplattform kklick.ch jährlich verschiedenste Autorinnen und Autoren an die Schulen in der Ostschweiz und damit die Literatur auf direktem Weg zu den jungen Leserinnen und Lesern aller Altersstufen. 2023 finden die Lesungen und Werkstätten vom 1. Mai bis 2. Juni statt. Im Anhang lesen Sie mehr zum Projekt und wie Sie «Literatur aus erster Hand» auch Ihren Schulklassen ermöglichen können.
«Bewegungsfreundliche Schule» - Verlosung
Das kantonale Programm «Kinder im Gleichgewicht» verlost wiederum einen fünfteiligen Kurs (schulinterne Weiterbildung), bei dem das Schulteam auf dem Weg zu einem bewegten Schulalltag der Kinder nachhaltig unterstützt wird. Durch eigenes Erleben erfahren die Lehrpersonen, wie der Unterricht durch Bewegungs- und Entspannungspausen sowie mit bewegtem Lernen einfach und lustvoll angereichert werden kann. Mitmachen können Schulen der Unter-, Mittel- oder Oberstufe im Kanton St.Gallen.
Die fünf Weiterbildungstermine von je zwei Stunden werden mit der Kursleitung festgelegt. Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2023.
Veranstaltungen
14. Jugendtag 2023
Ein informatives und abwechslungsreiches Programm mit interaktiven Workshops sowie lehrreichen, spielerischen Parcours erwartet die Oberstufenschülerinnen und -schüler (1. und 2. Klasse) und ihre Lehrpersonen am 14. Jugendtag vom Donnerstag, 30. März 2023, im Athletik Zentrum St.Gallen. Aus sechs Themen können die Lehrpersonen den zu ihrem Unterricht passenden Workshop auswählen. Zu vier anderen Themen absolvieren die Klassen einen Parcours mit Wettbewerb.
Workshops:
- Rauchen und Dampfen
- Jugend und Geld
- Ernährung / Essstörungen
- Im Netz: Das Leben in der digitalen Welt
- Alkohol
- Bewegung
Jede Klasse wird von ihrer Lehrperson begleitet, die zur Unterstützung der Workshop-Leitung und zur Betreuung im Parcours eingesetzt wird. Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt, Anmeldeschluss ist der 31. Januar 2023.
Jugendsportcamp Ski und Snowboard
Die Jugendsportcamps des Amtes für Sport bieten jungen Sportlerinnen und Sportlern die Gelegenheit, während der Schulferien eine erlebnisreiche Woche zu verbringen. Nebenden sportlichen Aktivitäten steht das Gruppenerlebnis, die Begegnung mit anderen Jugendlichen und der respektvolle Umgang miteinander im Vordergrund.
Vom Montag, 26. bis Samstag, 31. Dezember 2022, findet das Jugendsportcamp Ski/Snowboard in den Flumserbergen statt. Berücksichtigt werden Jugendliche mit den Jahrgängen 2006 bis 2011 und bereits vorhandenen Kenntnissen im Skifahren oder Snowboarden.
School Dance Award 2023
Der School Dance Award ist ein vom Amt für Sport im 2-Jahres-Rhythmus durchgeführter Tanzwettbewerb für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe l sowie der Sekundarstufe ll und neu auch der Primarstufe.
Mitteilungen der Pädagogischen Hochschule St.Gallen
Weiterbildungsprogramm 2023 online
Das Weiterbildungsprogramm 2023 ist online – es beinhaltet vielfältige Angebote, um Lehr- und Betreuungspersonen aller Stufen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Schulleitende, Behördenmitglieder und Fachpersonen in Bildung und Schulentwicklung im Umgang mit den Anforderungen des Berufsalltags und neuen gesellschaftlichen Entwicklungen zu unterstützen.
Das passende Angebot ist nicht dabei? Bringen Sie Ihre Bedürfnisse ein, unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.
Bestellungen für gedruckte Exemplare unseres Leporellos nehmen wir gerne entgegen: PHSG, Institut Weiterbildung & Beratung, T 071 858 71 50, weiterbildung@phsg.ch.
Info-Anlässe Master of Arts Early Childhood Studies
Der Masterstudiengang «Early Childhood Studies» qualifiziert zur Expertise im Bereich der frühkindlichen Bildung von jungen Kindern bis zum Alter von zehn Jahren. Tragende Elemente des Studiums sind Module in Bildungswissenschaften, Forschung und Praxis. Einblick in das Studium, das im Oktober 2023 startet, geben folgende Anlässe:
• Info- Anlass 25. Januar 2023, 18.30 – 19.30 Uhr, Rorschach
• Info-Anlass 22. Februar 2023, 18.30 – 19.30 Uhr, St.Gallen
• Schnupper-Halbtag 15. April 2023, 09.00 – 12.30 Uhr, Rorschach
Aufbau von Tagesstrukturen in der (Schul-)Gemeinde
Schulergänzende Tagesstrukturen gehören zunehmend zu einem festen Angebot in Gemeinden. Um lokal passende Strukturen zu schaffen, benötigen kommunale Entscheidungsträger Projektideen und konkrete Betreuungskonzepte. Expertinnen der PHSG begleiten (Schul-)Gemeinden auf dem Weg zu einem qualitativ guten Betreuungsangebot.
Neben der IST-Analyse der rechtlichen Bedingungen, Richtlinien und Empfehlungen von Bund, Kanton und kibesuisse ist auch eine Bedarfs- oder Situationsanalyse in einer Gemeinde vorgesehen. Darauf aufbauend werden mehrere mögliche Bausteine (Module, Kostenstruktur, Infrastruktur, Personal, Trägerschaft etc.) skizziert, welche zu einem Modell für schulergänzende Tagesstrukturen passend für die jeweilige Gemeinde zusammengesetzt werden können.
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