Amt für Volksschule
AVS-Direkt
Geht an:
- Schulpräsidien, Schulverwaltungen, Schulleitungen der Regelschulen
- Sonderschulen
- Privatschulen
- weitere Interessierte
St.Gallen, 17. Dezember 2025
Ausgabe 2025-17
Sehr geehrte Damen und Herren
Zum Jahresabschluss informieren wir Sie nochmals über Neuerungen oder Termine und Angebote. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse am AVS-Direkt. Auch im kommenden Jahr werden wir Sie wieder über diesen Kanal mit Informationen etc. bedienen.
Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein glückliches, erfolgreiches, neues Jahr - voller schöner Begegnungen und inspirierender Momente.
Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit im 2026.
Alexander Kummer
Leiter Amt für Volksschule
- Entlastungspaket 2026
- Löhne Volksschul-Lehrpersonen 2026
- Entlöhnung nach Ausbildungsabschluss
- Kinderbetreuungsgesetz
- Finanzstatistik 2024
- Lokaler Umsetzungsprozess der digitalen Transformation (LUP-DT)
- AVS-Online, 14. Januar 2026
- Schulleitungstreffen-Fachaustausch
- Kurse für Stellvertretungen
- Schulbestellungen
Allgemeine Informationen
Entlastungspaket 2026
Der Kantonsrat hat in der Wintersession 2025 im Rahmen der Budgetdebatte die Massnahmen des Entlastungspakets der Regierung diskutiert. Das Entlastungspaket wurde im Grundsatz verabschiedet, jedoch mit einigen Änderungen aufgrund von Anträgen der Finanzkommission. Im Folgenden listen wir nochmals die Massnahmen auf, welche die Volksschule betreffen.
Reduktion Lektionen an Sonderschulen
Ab dem 1. August 2026 werden die Wochenlektionen an den anerkannten privaten Sonderschulen um eine Lektion reduziert. Von dieser Massnahme sind alle Klassen betroffen. Es obliegt der Institution selbst zu entscheiden, wie und welche Lektion reduziert werden soll. Die Leistungsvereinbarungen zwischen Bildungsdepartement und Sonderschulen werden entsprechend angepasst.
Erhöhung Schulträgerbeitrag für Sonderschule
An den Beschulungskosten in einer Sonderschule beteiligen sich die Schulträger mit einem jährlichen Schulträgerbeitrag. Aktuell beträgt dieser je Schuljahr und je Schülerin oder Schüler 40'000 Franken. Aufgrund der Entwicklung der durchschnittlichen Kosten für eine Sonderschulplatzierung hat das Bildungsdepartement den Antrag gestellt, dass dieser für das Jahr 2026 auf 42'000 Franken erhöht wird. Ursprünglich war geplant, dass basierend auf Art. 39bis Abs. 3 Volksschulgesetz (sGS 213.1; VSG) eine jährliche Überprüfung und somit eine stufenweise Erhöhung erfolgen wird. Der Kantonsrat hat nun entschieden, dass der Schulträgerbeitrag ab 1. August 2026 neu 42'000 Franken beträgt. Eine stufenweise Erhöhung erfolgt aber nicht. Damit ist der Schulträgerbeitrag bis 2028 auf 42'000 Franken festgelegt.
Finanzierung von medizinischen Leistungen in den Sonderschulen
Die gesetzliche Grundlage für die Finanzierung von medizinischen Leistungen an Sonderschulen soll kantonal vereinheitlicht werden. Dies betrifft insbesondere die Stiftung Kronbühl, deren Schülerinnen und Schüler teilweise einen intensiven medizinischen Pflegebedarf haben, der sowohl tagsüber wie auch in der Nacht medizinische Überwachung erfordert. Dies soll neu analog der Pflegefinanzierung erfolgen. Damit verbunden ist die Aufnahme der Stiftung Kronbühl auf die Pflegeheim-Liste. So sollen medizinische und pflegerische Leistungen (beispielsweise Grundpflege, Mobilisation, ärztliche Leistungen, Medikamente usw.) über das Krankenversicherungsgesetz abgerechnet werden.
Die Möglichkeit für Anträge um Kostenbeiträge an Kurse/Weiterbildungen von Dritten ausserhalb der eigenen kantonalen Angebote fällt weg
Die Kostenbeiträge für den Besuch regulärer Kurse (Einzelkurse) von Schule und Weiterbildung Schweiz (swch), anderen Kantonen, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen, der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik (HfH), der Hochschule für Logopädie Ostschweiz wie auch für die Langzeitweiterbildung an der Pädagogischen Hochschule St.Gallen (PHSG) werden ab 2026 gestrichen. Die im gedruckten Weiterbildungsprogramm publizierten Informationen dazu sind somit hinfällig.
Gebühren für die Schulaufsicht
Der Kantonsrat hat die vorgesehene Einführung einer Gebührenpflicht für die Schulaufsicht auf Antrag der Finanzkommission verworfen. Somit bleibt die Aufsichtstätigkeit durch die Abteilung Aufsicht und Schulqualität wie bis anhin kostenlos.
Tarifanpassungen für Beratungen und Schulungen des Beratungsdienstes Schule ab 1. Januar 2026
Die Ansätze waren seit längerer Zeit unverändert und werden nun moderat erhöht. Damit bewegen sie sich auf einem marktgerechten Niveau, wie es auch bei Beratungsstellen für Schulen in anderen Kantonen üblich ist. Die Anpassung trägt den aktuellen Rahmenbedingungen Rechnung und stellt sicher, dass die Leistungen des Beratungsdienstes zeitgemäss positioniert bleiben.
Die kostenlosen, niederschwelligen Beratungen für Lehrpersonen im Zweierkontrakt bis max. fünf Stunden bleiben von dieser Anpassung unberührt.
Tarifanpassungen für Beratungen
Die Tarife für Beratungen werden um Fr. 50.– pro Stunde erhöht:
- 1-3 Personen Fr. 150.–/h, bisher Fr. 100.–/h
- 3-8 Personen Fr. 210.–/h, bisher Fr. 160.–/h
- Ab 8 Personen Fr. 250.–/h, bisher Fr. 200.–/h
Erhöhung der Tarife bei Projektbegleitung und Schulungen inkl. Verrechnung Vorbereitungszeit
Der Pauschalbetrag für Schulungen, Workshops, Moderationen und Projektberatungen wird auf Fr. 1'200.– (aktuell Fr. 700.– Fr.) für einen halben Tag und Fr. 2'000.– (aktuell Fr. 1'200.–) für einen ganzen Tag erhöht. Diese Pauschale umfasst die persönliche Vor- und Nachbereitung sowie die Anreise der mandatsführenden Person.
Künftig werden auch Vorgespräche zur Auftragsklärung und Nachbereitungen nach dem neuen Beratungstarif abgerechnet.
- Bis zu 3 Personen: Fr. 150.–, bisher Fr. 100.–
- Ab 4 Personen: Fr. 210.–, bisher Fr. 160.–
- Ab 8 Personen: Fr. 250.–, bisher Fr. 200.–
Löhne der Volksschul-Lehrpersonen 2026
Die Regierung hat an der Sitzung vom 9. Dezember 2025 unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Staatspersonals beschlossen, den Volksschul-Lehrpersonen ab 1. Januar 2026 ebenfalls keinen Teuerungsausgleich zu gewähren (Entscheid des Kantonsrates in der Wintersession).
Beachten Sie zusätzlich die Neuregelung bezüglich der Geburtszulage: Der Kantonsrat hat am 3. Dezember 2025 mit dem IV. Nachtrag zum Personalgesetz (22.25.11) beschlossen, die Ausrichtung der Geburtszulage zu streichen. Das Gesetz über den Lohn der Volksschul-Lehrpersonen verweist bezüglich der Geburtszulage auf die sachgemässe Anwendung der Vorschriften des Staatspersonals (Art. 4 Bst. c LLG). Die Änderung des Personalgesetzes bezüglich der Geburtszulage hat somit direkte Auswirkungen auf die Volksschul-Lehrpersonen. Der Vollzug dieser Änderung (IV. Nachtrag des Personalgesetzes) ist ab 1. März 2026 vorgesehen. Stichtag für den Erhalt der Geburtszulage ist der Zeitpunkt der Geburt. Erfolgt diese nach dem 28. Februar 2026, besteht kein Anspruch auf eine Geburtszulage mehr. Sie finden einen entsprechenden Hinweis auch auf Seite 6 der SGV-Lohntabellen.
Entlöhnung der Volksschul-Lehrpersonen nach Ausbildungsabschluss
«Veränderte Ausgangslagen erfordern angepasste Vorgehen». War früher die Lehrerinnen- und Lehrerbildung kompakt und nur in wenigen Studiengangsformen möglich, so stehen heute für die Erreichung eines Lehrdiploms mannigfaltige Angebote, Formen und Studiengänge an der Pädagogischen Hochschule St.Gallen (PHSG) zur Verfügung. Die modular aufgebauten Studiengänge bringen es mit sich, dass eine Lehrerpersonenausbildung Wochen oder gar Monate vor der eigentlichen Diplomüberreichung als erfüllt und abgeschlossen gilt.
Die PHSG stellt jeweils eine entsprechende Studiengangsabschlussbestätigung aus (siehe Beilage). Darin wird bestätigt, dass die betroffene Person ihr Studium mit allen erforderlichen Auflagen erfolgreich erfüllt hat und an der bevorstehenden Feier (Datum) das Lehrdiplom überreicht bekommt.
Die heutige Situation bringt es mit sich, dass viele dieser Personen bereits aktiv im Schuldienst stehen und unterrichten, auch wenn sie das eigentliche Lehrdiplom noch nicht ausgehändigt bekommen haben. Die gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass mit dem Vorliegen des Lehrdiploms auch die Entlöhnung zu 100 Prozent zusteht.
Es hat sich in letzter Zeit gezeigt, dass in der Auslegung der gesetzlichen Grundlagen einige Unklarheiten entstanden sind und Personen in der Zeit zwischen Abschlussbestätigung und Diplomüberreichung nur zu 85 Prozent entlöhnt worden sind. Gerne orientieren wir Sie im Sinn einer Präzisierung, dass eine Entlöhnung zu 100 Prozent bereits ab Vorliegen des erwähnten Bestätigungsschreibens der PHSG angezeigt ist.
Wir danken für die Kenntnisnahme und eine entsprechende Umsetzung.
Kinderbetreuungsgesetz
Der Kanton möchte den politischen Gemeinden, den Erziehungsberechtigten und den Betreuungseinrichtungen ein modernes, einheitliches und subjektorientiertes Förder- und Finanzierungssystem zur Verfügung stellen. Dafür ist eine Totalrevision des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (sGS 221.1; abgekürzt KiBG) erforderlich. Der Kantonsrat hat die Revision des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung in der Wintersession 2025 in zweiter Lesung verabschiedet. Gegen diesen Beschluss des Kantonsrats wurde jedoch das Ratsreferendum ergriffen. Die Notwendigkeit der Volksabstimmung führt im Projekt zu einer entsprechenden Verzögerung. Der Zeitplan für die Volksabstimmung und die weiteren Arbeiten wurde noch nicht festgelegt.
Finanzstatistik der Volksschulträger 2024
Die Fachstelle für Statistik (FfS) hat die aktualisierten Nettoaufwandsdaten der Volksschulträger aus der Finanzstatistik (FISTA) 2024 veröffentlicht. Die Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
Lokaler Umsetzungsprozess der digitalen Transformation (LUP-DT) – Fremdeinschätzung
In der kantonalen Expertengruppe, bestehend aus Pädagogischen ICT-Supporterinnen und -Supportern (PICTS), Schulleitungen und dem Amt für Volksschule (AVS), wurde eine Schwerpunktsetzung zentraler Themen rund um die Digitalisierung in der Schule vorgenommen. Diese Themenfelder sollen im kommenden Jahr 2026 durch das AVS aufgegriffen und im Rahmen der Prozessbegleitung LUP-DT angegangen werden. Dazu gehören der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Unterricht sowie die Einbindung und Unterstützung der Elternarbeit im digitalen Kontext.
Im Verlauf des nächsten Quartals wird die kantonale Website gezielt mit Informationen und Tipps für Eltern zur Begleitung ihrer Kinder im digitalen Alltag erweitert. Zudem ist neben den bisherigen Filmen zur Kultur der Digitalität neues Fenster und Künstlichen Intelligenz neues Fenster ein weiterer, dritter Kurzfilm geplant, der den «Kulturwandel» an Schulen aufgreifen soll. Im Zentrum steht die Frage, wie sich der Kulturwandel konkret an Schulen zeigt und was das für die Schulen bedeutet. Der Film richtet sich an Schulleitungen und Teams, steht öffentlich zur Verfügung und soll als Impuls zur gemeinsamen Diskussion (z.B. in einer Teamsitzung) dienen.
Termine
AVS-Online vom 14. Januar 2026**
** für Schulpräsidien und Schulleitungen der Regelschulen sowie Institutionsleitungen der Sonderschulen
Gerne stellen wir Ihnen bereits jetzt den Link für das AVS-Online vom Mittwoch, 14. Januar 2026, 08.30 bis 09.30 Uhr zu. Ihre Teilnahme freut uns.
Damit starten wir in das Jahr 2026 mit laufenden Geschäften und Projekten und ergänzen die Ausführungen. Sollten Sie Interesse haben, das AVS-Online zu besuchen, aber zum Zeitpunkt der Durchführung verhindert sein, tragen Sie sich bitte hier neues Fenster ein. Wir werden Ihnen den Link im Nachgang per E-Mail zustellen.
Jetzt an der Besprechung teilnehmen
neues FensterBesprechungs-ID: 349 871 382 301 00
Passcode: xY9qX6As
Künftige Daten AVS-Online:
· Mittwoch, 29. April 2026, 08.30 - 09.30 Uhr
· Mittwoch, 19. August 2026, 08.30 - 09.30 Uhr
· Mittwoch, 28. Oktober 2026, 08.30 - 09.30 Uhr
Schulleitungstreffen-Fachaustausch 2026 - jetzt anmelden
Im Februar 2026 sind wiederum fünf Fachaustauschtreffen für Schulleitungen geplant. Die Treffen bieten Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen im Schulbereich auszutauschen, voneinander zu lernen und wertvolle Impulse für die eigene Führungstätigkeit mitzunehmen. Gleichzeitig stehen der persönliche Austausch und die Vernetzung unter Kolleginnen und Kollegen im Mittelpunkt.
Wir bieten Ihnen die Gelegenheit, sich aus einer Auswahl von aktuellen Themen (Oberstufenmodelle, Fremdsprachen, Schulpersonal, Eltern usw.) in zwei bis drei Schwerpunkten fachlich auszutauschen und neue Inputs zu gewinnen. Haben Sie sich bereits angemeldet?
Rorschach Dienstag, 10. Februar 2026, 17.00–19.30 Uhr
Flawil Dienstag, 17. Februar 2026, 17.00–19.30 Uhr
Jona Mittwoch, 18. Februar 2026, 14.00–16.30 Uhr
Heerbrugg Mittwoch, 25. Februar 2026, 14.00–16.30 Uhr
Trübbach Donnerstag, 26. Februar 2026, 17.00–19.30 Uhr
Kurse für Stellvertretungen ohne Lehrdiplom
Personen ohne Lehrdiplom übernehmen zunehmend Stellvertretungen an der Volksschule und tragen damit eine wichtige Verantwortung im Schulalltag. Um sie in dieser Rolle gezielt zu unterstützen, lanciert das Amt für Volksschule im Frühling 2026 eine entsprechende Weiterbildungsreihe.
Die Kurse richten sich gezielt an Personen ohne Lehrdiplom, die aktuell oder künftig eine Stellvertretung mit Unterrichtsverantwortung an einer Schule übernehmen. Eine Anstellung bei einem Volksschulträger muss für die Kursteilnahme nicht vorliegen.
Ziel ist es, Kenntnisse zu grundlegenden didaktischen, pädagogischen und organisatorischen Kompetenzen zu erlangen, die für einen erfolgreichen Unterricht und einen professionellen Umgang mit schulischen Anforderungen notwendig sind.
Samstag 7. März 2026: Beurteilung im Kontext von Förderung und Differenzierung für Einsätze als Stellvertretung - Anmeldung neues Fenster
Samstag, 28. März 2026: Rollenfindung – Entwicklung eines beruflichen Selbstverständnisses - Anmeldung neues Fenster
Samstag, 25. April 2026: Klassenführung und allgemeine Didaktik - Anmeldung neues Fenster
Schulbestellungen - Kick-off-Veranstaltung
Am 25. Februar 2026 lädt der Lehrmittelverlag St.Gallen alle Lehrmittelverantwortlichen zur alljährlichen Informationsveranstaltung im Haus Würth in Rorschach ein. Tragen Sie sich den Termin jetzt schon in Ihrem Kalender ein.
Wichtige Termine
25. Februar 2026: Kick-off Veranstaltung Schulbestellungen
2. April 2026: Bestellschluss Primarschule
24. April 2026: Bestellschluss Oberstufe