
Amt für Volksschule
AVS-Direkt
St.Gallen, 5. Juni 2025
Ausgabe 2025-09
Geht an:
- Schulpräsidien, Schulverwaltungen, Schulleitungen der Regelschulen
- Sonderschulen
- Privatschulen

Allgemeine Informationen
Reduktion Lektionentafel – Hinweise zur Umsetzung
Die Reduktion der Lektionentafel in der Volksschule wurde durch den Bildungsrat beschlossen und durch die Regierung genehmigt. Sie wird im kommenden Schuljahr umgesetzt. Der Bildungsrat hat eine Begleitgruppe eingesetzt, welche die Umsetzung der Reduktion der Lektionentafel an den Regelschulen begleiten soll. Diese besteht aus Delegationen des Verbandes St.Galler Volksschulträger, des Verbandes Schulleiterinnen und Schulleiter St.Gallen, des Kantonalen Lehrerverbandes und des Amtes für Volksschule. In einer Gesamtbetrachtung hat die Begleitgruppe festgehalten, dass es trotz reduzierter Lektionentafel keine Anpassungen am Lehrplan braucht. Die zur Verfügung stehende Zeit ist nach wie vor ausreichend, die Inhalte des Lehrplans zu vermitteln. Die zur Verfügung stehenden Lehrmittel unterstützen dabei, indem sie Hinweise geben, wie die Kompetenzen mit einer angepassten Anzahl Lektionen erreicht werden können. Zu berücksichtigen sind zudem die nachfolgenden Hinweise, welche die Begleitgruppe gemeinsam erarbeitet hat. Aufgrund dieser Feststellung und dem Verfassen der vorliegenden Hinweise hat die Begleitgruppe ihre Arbeit abgeschlossen.
Strukturelle Anpassungen greifen in den Schulalltag ein und verändern die bisher bekannte Ausgangslage. Für die Lehrpersonen bedeutet dies eine Umstellung in der Planung, der Organisation und in der Durchführung des Unterrichts. Diese Veränderungen erfordern Zeit, Sorgfalt und fachliche Kompetenzen.
Gerade deshalb ist die Expertise der Lehrpersonen unverzichtbar. Diese wissen, wie man trotz veränderter Rahmenbedingungen qualitativ hochwertigen Unterricht gestaltet. Sie kennen die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und sie gestalten Lernprozesse.
In diesem Sinn bedanken wir uns bei allen Lehrpersonen für die Professionalität, die Anpassungsfähigkeit und den täglichen Einsatz zu Gunsten der Schülerinnen und Schüler in unserem Kanton.
Hinweise für den Unterricht:
- Die Lektionentafel des Schuljahres 2025/26 bewegt sich im Grossteil der Fächer nach wie vor im empfohlenen Umfang der Grundlage Lehrplan 21 (Richtwerte). Die Pensen der Schülerinnen und Schüler liegen in allen Klassenstufen innerhalb der vorgeschlagenen Spannweite – in einzelnen Fällen minimal darunter oder sogar darüber.
- Das einleitende Kapitel «Rahmenbedingungen» mit integrierter Lektionentafel wird im Lehrplan Volksschule auf den 1. August 2025 in der gültigen Fassung aktualisiert.
- Der Lehrplan Volksschule gibt die zu erreichenden Kompetenzen vor. Diese werden in den Lehrmitteln aufgearbeitet und mit aufbereiteten Inhalten im Unterricht umgesetzt.
In unterrichtsleitenden Lehrmitteln sind Hinweise integriert, wie mit einer angepassten Anzahl an Wochenlektionen die Kompetenzen erreicht werden.
– Französisch: Jahresplanung neues Fenster «dis donc! 5» ausgerichtet auf 2 und 3 Wochenlektionen
– Englisch: Jahresplanung neues Fenster «young world 3» ausgerichtet auf 2 und 3 Wochenlektionen
– NMG: Lektionsempfehlungen neues Fenster «NaTech 3/4» mit Bandbreiten
- Heutige Lehrmittel sind als Dienstleistung zur Abdeckung des Lehrplans wie auch als Unterstützung zur Gestaltung des Unterrichts umfangreich, oft in einem Medienmix, mit Inhalten zum Üben und möglichen inhaltlichen Alternativen gestaltet. Diese Inhalte müssen und können nicht alle im Unterricht umgesetzt werden. Es ist durch die Lehrmittelverlage beabsichtigt, dass Lehrpersonen eine gezielte, fachkundige Auswahl im Lehrmittel treffen.
- Fächerübergreifendes Arbeiten ermöglicht die Bearbeitung von Themen und Inhalten über die Grenzen einzelner Fächer hinaus. Dies ermöglicht die exemplarische Erarbeitung von Inhalten im Rahmen eines anderen Faches.
→ Musizieren im Rahmen von Fremdsprachenunterricht oder Bewegung und Sport, immersiver Unterricht wie Rechnen in einer Fremdsprache, exemplarisches Lernen in einem Fach mit Anwendung in anderen Fächern - Im Wahlfach Arbeitsstunde auf der Oberstufe erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre Lernkompetenz. Überfachliche Kompetenzen sind seit dem Lehrplan Volksschule in den Fächern verankert und werden in allen Fachbereichen und Lehrmitteln einbezogen.
→ Die Arbeitsstunde auf der Oberstufe ist nicht als Vorbereitungsstunde für Aufnahmeprüfungen an weiterführende Schulen konzipiert. - Die Berufliche Orientierung in der Oberstufe hat seit jeher einen grossen Stellenwert in der Volksschule St.Gallen. Selbst nach der erfolgten Reduktion stehen einiges mehr an Lektionen als im Lehrplan 21 angedacht zur Verfügung.
→ Ausgewählte Inhalte können auch im Fach Deutsch erarbeitet werden. - Für Abnehmende Schulen und Aufnahmeprüfungen bilden die Lehrplaninhalte die Basis zur Gestaltung des Anschlusses. Da die Steuerung und Auswahl der Lehrmittel bei den Gemeinden liegen, referenzieren die Aufnahmeprüfungen auf den Lehrplaninhalt. Auch wenn in der 5. Klasse der Primarschule mit dem Lehrmittel «dis donc! 5» mit 2 Wochenlektionen gearbeitet wird, ist das Einhalten des Lehrplans gewährleistet.
Erfassen der Berufsaufträge bis 15. August 2025 in PUPIL@SG
Ab Schuljahr 2025/26 arbeiten alle St.Galler Schulträger der Regelschule mit dem strategischen eGov Service PUPIL@SG. Auf der gemeinsamen Datenbasis können nun übergeordnete Prozesse wie zum Beispiel die Erstellung diverser Statistiken (NFA, Bildungsstatistiken etc.) optimiert und effizienter gestaltet werden. Die Daten der Schulträger bilden auch die Grundlage für das Kontaktdatenmanagement des Schulpersonals. Das Amt für Volksschule versendet beispielsweise Newsletter oder verwaltet die Teilnehmenden von Weiterbildungsveranstaltungen. Zentral ist dabei, dass Datenqualität bzw. -aktualität und -vollständigkeit durch die Schulträger sichergestellt werden.
Damit der Vollbetrieb reibungslos funktioniert, ist es entscheidend, die Daten in PUPIL aktuell zu halten und sorgfältig zu pflegen. Davon profitieren sowohl die Schulträger als auch die übergeordneten Prozesse: Wenn die Daten von Anfang an korrekt und vollständig erfasst werden, sparen sowohl die Schulträger als auch übergeordnete Beteiligte in nachfolgenden Arbeitsschritten Zeit, da Korrekturen und Rückfragen entfallen.
Der Bezug der relevanten Daten setzt voraus, dass die Berufsaufträge der Lehrpersonen bei den Schulträgern erfasst sind. Die Schulträger sind deshalb angehalten, die Berufsaufträge aller Lehrpersonen bis zum 15. August 2025 zu erfassen. Der Export der Daten erfolgt ab dem 01.09.2025 periodisch durch das Amt für Volksschule. So können die Daten rechtzeitig in die Datenbank des Weiterbildungsprogramms eingepflegt werden.
Für Hilfeleistungen können die Dokumentation (BISTA Lehrpersonen neues Fenster, Berufsauftrag neues Fenster) von Pupil beigezogen werden.
Es ist zusätzlich zu beachten, dass die Verträge und damit auch die Berufsaufträge von Klassenlehrpersonen per Schuljahr 2025/26 bedingt durch die zweite Entlastungslektion ab 1. August 2025 neu erstellt werden müssen.
Lokaler Umsetzungsprozess der digitalen Transformation (LUP-DT)
Fremdeinschätzung
Der Bildungsrat beauftragte 2021 das Amt für Volksschule vor dem Hintergrund der IT Bildungsoffensive (ITBO) den lokalen Umsetzungsprozess der digitalen Transformation in den Schulen vor Ort zu begleiten. Die Fremdeinschätzung ist ein Element der Prozessbegleitung und steht im direkten Zusammenhang mit den vor- und nachgelagerten Selbsteinschätzungen der Schulen. Im September 2024 nahm der Bildungsrat den Projektauftrag der Fremdeinschätzung zur Kenntnis und an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 verabschiedete er die definitive Umsetzungsplanung.
Die Durchführung der Fremdeinschätzung ist für die Regelschulen der Volksschule obligatorisch. Jeder Schuleinheit wird vom Amt für Volksschule eine Durchführung finanziert. Die Schulen buchen im Herbst 2025 einen Slot zwischen Januar 2026 und Dezember 2028 und führen die Fremdeinschätzung dann durch. Sie erfolgt im Grundsatz dann, wenn sie sich selbst im Selbsteinschätzungsraster LUP-DT auf der Stufe drei oder vier einschätzt. Sonderschulen, die Ende 2024 eine Zwischenberichterstattung eingereicht haben, können fakultativ ebenfalls von diesem Angebot einer Fremdeinschätzung Gebrauch machen.
Die Fremdeinschätzung soll den Schulen die Möglichkeit bieten in den Teilbereichen Unterricht und Schulkultur mit einer externen Einschätzung den schuleigenen Qualitätsentwicklungsprozess zu spiegeln und an ihren Fragestellungen zu arbeiten.
Die Schulführung wird Mitte August 2025 über das AVS-Direkt und AVS-Online vom 20. August 2025 8.30-9.30 Uhr ausführlich über Inhalt und Umsetzung informiert. Ab diesem Zeitpunkt sind die Unterlagen für alle Interessierten auf der kantonalen Website zugänglich.
Orientierungsrahmen
Der Bildungsrat hat zusätzlich einen Orientierungsrahmen LUP-DT verabschiedet, welcher den Schulen ab Juli 2025 zur Verfügung steht. Er ist eine Weiterentwicklung des Selbsteinschätzungsrasters und steht den Digital Leaders als eine detaillierte Grundlage zur Verfügung, um ihren schulinternen Umsetzungsprozess anhand von Aspekten und Indikatoren zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Empfehlungen zur digitalen Transformation in der Volksschule
Nutzung privater digitaler Geräte in der Schule
Der Bildungsrat hat sich an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 mit dem Thema «Umgang mit privaten Smartphones in der Schule» befasst. Dazu hat er vorgängig auch die Meinung der Pädagogischen Kommission Volksschule (PKV) abgeholt. Die PKV ist der Auffassung, dass die Verbannung von privaten digitalen Geräten aus dem Schulalltag mittels eines kantonalen Verbots nicht zielführend sei, der Gebrauch privater Smartphones, Smartwatches und dergleichen im Unterricht und während der Pausen jedoch in der Schulordnung oder einem kommunalen Reglement geregelt werden soll. Der bewusste Umgang mit privaten digitalen Geräten soll in der Schule thematisiert und geregelt werden. Dies erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen Kontrolle und Förderung digitaler Kompetenzen. Durch die Vermittlung von Medien-, Informatik- und Anwendungskompetenzen wird der Lehrplan der Volksschule in allen Zyklen verbindlich umgesetzt. Der Bildungsrat weist darauf hin, dass der Umgang mit Smartphones und allen anderen digitalen Geräten ein erhebliches Ablenkungs- und Suchtpotential darstellt. Medienprävention soll negativen Folgen des Medienkonsums wie Beeinträchtigungen der hirnphysiologischen Entwicklung und sozialem Rückzug entgegenwirken.
Alle Beteiligten einer Schule und die Erziehungsberechtigten sollen zusammenarbeiten, um Grundsätze bzw. Vorgaben zu diskutieren, damit daraus klare und verbindliche Regeln für die eigene Schule entwickelt werden können, die den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien fördern. Entsprechende Regeln müssen in der Schulordnung oder einem anderen kommunalen Reglement erlassen werden. Der Bildungsrat kommt zum Schluss, auf ein generelles Verbot zu verzichten, hält die Schulen jedoch an, verbindliche Regelungen zu treffen. Er ist der Meinung, dass bei der Umsetzung der empfohlenen Infrastruktur ein Verzicht auf private, digitale Geräte möglich sei. Die «Empfehlungen zur digitalen Transformation in der Volksschule» werden auf das Schuljahr 2025/26 mit dem Kapitel 3.6 «Private digitale Geräte in der Schule» ergänzt.
Empfehlungen zur digitalen Transformation in der Volksschule neues Fenster
Movetia - Förderung von Austausch und Mobilität
Movetia, die nationale Agentur zur Förderung von Austausch und Mobilität, organisiert vom 24. bis 28. November 2025 die dritte nationale Austauschwoche.
Das Amt für Volksschule des Kantons St.Gallen und die Regionalen Didaktischen Zentren (RDZ) der Pädagogischen Hochschule St.Gallen führen aufgrund des grossen Interesses im vergangenen Jahr ihr Angebot fort und unterstützen Lehrpersonen weiterhin bei digitalen Austauschmöglichkeiten.
Detaillierte Informationen zum Angebot und allgemeine Hinweise zum Thema «Austauschaktivitäten» sind via Link verfügbar.
Termine
Einführung für ausländische und ausserkantonale Lehrpersonen und Schulleitende
Di, 5. August 2025
Am Dienstag, 5. August 2025, vormittags, findet im Bildungsdepartement in St.Gallen die jährliche Einführung in die kantonalen Gegebenheiten der St.Galler Volksschule statt. Eingeladen sind ausserkantonale und ausländische Lehrpersonen und Schulleitende, welche erstmals im Kanton St.Gallen arbeiten. Wir bitten die Schulleitenden, diese Einführung als verpflichtend zu erklären.
Anmeldungen werden bis 30. Juni 2025 unter wbs.sg.ch > Veranstaltungen (Link) entgegengenommen. Abgängerinnen und Abgänger der Pädagogischen Hochschule St.Gallen werden im Rahmen der Berufseinführung informiert. Sie besuchen diese Einführung nicht zusätzlich.
Kurs Nr. 117 Schulrecht – Basics für Schulbehörden
Mi, 10. September 2025
In einem halben Tag lernen die Teilnehmenden die essenziellen Vorschriften des Verfahrensrechts kennen. Dies dient der Vorbereitung und dem Erlass von Verfügungen. Ergänzend dazu werden Rechtsmittelwege und Stolpersteine in den Verfahren von Schulbehörden thematisiert. Die Teilnehmenden erlangen so mehr Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Fragen.
Anmeldung: falls vorhanden per Login ansonsten per Mail an wbs@sg.ch mit Betreff: Kurs Nr. 117
Funktionsbezogene Einführung für neue Schulleitende
Mi, 24. September 2025
Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu in dieser Funktion gestartet sind, werden durch das Amt für Volksschule begrüsst und aus Führungsperspektive in ausgewählte kantonale Rahmenbedingungen eingeführt. An diesem Nachmittag besteht zusätzlich Raum für konkrete Fragestellungen der Teilnehmenden und für einen Austausch zu spezifischen Themen. Schulleitende, die in den letzten beiden Jahren mit ihrer Funktion gestartet sind, sind ebenfalls herzlich zu dieser Einführung eingeladen.
Die Schulpräsidien sind gebeten, neue Schulleitende auf das Angebot hinzuweisen.
Schulleitungswechsel – Information für Behördenmitglieder
Mi, 23. Oktober 2025
Ein Schulleitungswechsel stellt für jede Schule eine bedeutende Veränderung dar, die sowohl Chancen als auch Risiken mit sich bringt. Einerseits bietet er die Möglichkeit, frische Impulse zu setzen, innovative Konzepte zu etablieren und die Schulentwicklung positiv zu gestalten. Andererseits kann ein Wechsel auch Unsicherheiten hervorrufen, gewohnte Strukturen aufbrechen und anfängliche Herausforderungen für das Kollegium mit sich bringen. Entscheidend für einen erfolgreichen Übergang ist eine gute Kommunikation, eine klare Vision und die Bereitschaft aller Beteiligten, den Veränderungsprozess aktiv mitzugestalten.
Der Beratungsdienst Schule stellt dazu ein Konzept neues Fenster zur Verfügung, das im Idealfall bereits vor dem Stellenantritt einsetzt und die Schulleitung als auch das Team die ersten Monate begleitet. Der erste Infoanlass für Behördenmitglieder findet am Mittwoch, 23, Oktober 2025, von 10.00 bis 12.00 Uhr in St.Gallen statt.
Personelles aus dem Amt
«100 Tage im Amt», Eindrücke neuer Mitarbeitenden
Ralph Gämperle
Pädagogischer Mitarbeiter, Abteilung Schule und Unterricht
Die professionelle Einführung, die von einer positiven und wertschätzenden Grundhaltung des gesamten Teams mitgetragen wurde, hat mich positiv überrascht. Die Aufgabengebiete, mit denen ich betraut wurde, fordern mich in einem idealen Mass: In den einen Feldern kann ich meine Stärken einbringen, in anderen lerne ich viel Neues dazu. Der Kanton St.Gallen positioniert sich mit seinen Zielsetzungen in der Personalpolitik neues Fenster als attraktiver Arbeitgeber – und wird diesem Anspruch bislang auch gerecht.
Die Vielzahl an Gremien und Anspruchsgruppen, mit denen das Amt für Volksschule in Zusammenarbeit steht, wirkte auf mich zu Beginn ebenso beeindruckend wie einschüchternd.
Alexander Griesser
Wissenschaftlicher Stabsmitarbeiter, Amtsleitung
In meinen ersten 100 Tagen im AVS hat mich die abteilungsübergreifende Kollegialität und Hilfsbereitschaft beeindruckt. Zurzeit arbeite ich an der Weiterentwicklung der Kommunikationsprozesse und kann dabei wertvolle Erfahrungen aus der Industrie und Hochschullehre einbringen. Die grösste Herausforderung war, mich in die verschiedenen Themenbereiche der Volksschule und die kantonalen Strukturen einzuarbeiten, gleichzeitig durfte ich viel lernen und erlebte viel Unterstützung aus dem Amt.
Engin Kiran
Leiter Lernfördersysteme, Lehrmittelverlag
Nun ist es schon so weit: Meine ersten 100 Tage sind an mir vorbeigerast, genauso wie der Bewerbungsprozess selbst. Als Nachzügler beworben, das erste Kennenlerngespräch im Urlaub über Teams geführt, dann das zweite Gespräch vor Ort – und kaum zehn Tage nach dem Erstkontakt war alles unter Dach und Fach. Es war ein schneller, intensiver Start, aber einer, der sich von Anfang an richtig angefühlt hat. Ich wusste: Das ist meine neue Aufgabe, mein neues Ziel.
Als «Leiter Lernfördersysteme» betreue ich gemeinsam mit engagierten Kolleginnen und Kollegen die Plattform der Lernfördersysteme, besser bekannt unter Stellwerk, Lernpass plus, Lernlupe und Jobskills. Mein Aufgabenfeld umfasst nicht nur den Betrieb und die Weiterentwicklung dieser Plattformen, sowohl technisch als auch inhaltlich, sondern auch den technisch anspruchsvollen Neubau der Lernfördersysteme. Gerade dieses breite Aufgabenfeld und die mit dem Neubau einhergehende Komplexität in einem mir bisher nicht bekannten schulischen Umfeld sind einerseits die grösste Herausforderung, andererseits aber auch der Motor für meine Motivation. Die Vielfalt der Anforderungen, das ständige Dazulernen und die Chance, Bekanntes mit neuen Perspektiven zu verknüpfen, erfüllen mich und treiben mich an.
Die Kombination aus strategischer Gestaltung und operativer Verantwortung sowie die Zusammenarbeit im Team ist sehr erfüllend, zumal ich von Kolleginnen und Kollegen umgeben bin, die nie müde werden, Fragen zu beantworten, ihr Wissen zu teilen und mich zu unterstützen. Für mich überraschend war die Erkenntnis, dass wir bei einem staatlichen Lehrmittelverlag so innovativ und kreativ an die Arbeit gehen können, wie wir es jeden Tag tun.