Amt für Volksschule
AVS-Direkt - Ausgaben 2026
Geht an:
- Schulpräsidien, Schulverwaltungen, Schulleitungen der Regelschulen
- Sonderschulen
- Privatschulen
- weitere Interessierte
St.Gallen, 21. April 2026
Ausgabe 2026-04
- Sonderschulplätze
- Orientierungshilfe «Umgang mit herausforderndem Verhalten in der Schule»
- PUPIL: Formular «Gesamteinschätzung Schullaufbahnentscheid»
- LUP-DT, Berichterstattung
- Vernetzungstreffen Peer-to-Peer
- Aufsicht Volksschule, jährliche Berichterstattung
- Kontaktdaten «Aufsicht und Schulqualität»
- AVS-Online
- 53. Jugendsession; Vernehmlassung neues Volkschulgesetz
- Peer-to-Peer, 20. Mai 2026
- Personelles aus dem Amt
Allgemeine Informationen
Sonderschulplätze und Beschulung im Einzelfall (BiE)
Auch in diesem Jahr wurde eine hohe Zahl von Kindern und Jugendlichen beim Schulpsychologischen Dienst mit der Fragestellung zu einem möglichen Sonderschulbedarf abgeklärt. Diese Abklärungen konnten Ende März abgeschlossen werden und es zeigt sich, dass auch in diesem Jahr der Bedarf nach Sonderschulplätzen gross ist.
Erfreulich ist, dass sich die Sonderschulen im Kanton St.Gallen mit hohem Engagement darum bemüht haben, nochmals zusätzliche Schulplätze auf das Schuljahr 2026/27 bereitzustellen. In der Region Werdenberg und Sarganserland werden zusätzliche Plätze für Kindergartenkinder im Heilpädagogischen Zentrum des Fürstentums Liechtenstein (Schaan) und ein neuer Standort der Sprachheilschule St.Gallen in Walenstadt mit vorläufig einer Unterstufenklasse zur Verfügung stehen. In der gleichen Region plant das Heilpädagogische Zentrum Seidenbaum, Trübbach zusätzliche Plätze an der Heilpädagogischen Schule. Auch die beiden Heilpädagogischen Schulen Flawil und Heerbrugg planen den Ausbau von Plätzen. In der Region St.Gallen hat das Evangelische Schulheim Langhalde, Abtwil, bereits über das ganze Schuljahr hinweg Externatsplätze ausgebaut. In Uznach wird die Stiftung Hochsteig neu eine Klasse im Bereich Lernen/Verhalten für den ersten Zyklus eröffnen.
Zudem sind Erweiterungen an verschiedenen Sonderschulen auf das Schuljahr 2027/28 geplant.
Die Sonderschulen werden die Schulträger direkt informieren, ob eine angemeldete Schülerin bzw. ein angemeldeter Schüler definitiv aufgenommen werden kann. Die Entscheidung über eine Aufnahme basiert insbesondere auf dem heilpädagogischen Bedarf des Kindes bzw. Jugendlichen, einer allfälligen Absage im Vorjahr mit entsprechendem Eintrag auf der Warteliste inkl. Beschulung im Einzelfall, der Klassenzusammensetzung sowie der Zielgruppe und den Möglichkeiten der jeweiligen Sonderschule.
Wenn für eine Schülerin oder einen Schüler trotz verfügter Sonderschulung kein Platz in einer Sonderschule bereitgestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, einen jährlichen kantonalen Beitrag für die Beschulung im Einzelfall (BiE) zu beantragen. Mit den 15'000 Franken für ein ganzes Jahr wird der Schulträger unterstützt, ein alternatives Setting für das betroffene Kind zu organisieren. Dies kann beispielsweise in Form eines integrativen Settings in der Regelschule oder durch die Bildung einer separaten Lerngruppe erfolgen, gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit anderen Schulträgern in der Region. Weitere Informationen zum BiE finden Sie auf der entsprechende Webseite des Kantons.
Kantonsbeitrag an die Beschulung im Einzelfall (BiE) neues Fenster
Orientierungshilfe «Umgang mit herausforderndem Verhalten in der Schule»
Aufgrund einer Neuauflage wurde unter Mitwirkung von Fach- und Praxispersonen die bestehende Orientierungshilfe aus dem 2021 überprüft und überarbeitet. Die Orientierungshilfe «Umgang mit herausforderndem Verhalten in der Schule» richtet sich an Schulleitungen sowie Lehr- und Fachpersonen und kann eine Hilfestellung im Alltag sein. Sie ist nicht als Handlungsanweisung zu verstehen.
Neben einer Aktualisierung der bestehenden Inhalte sind folgende Themen neu enthalten:
- Kapitel 2 «Grundlagen für wirkungsvolles Handeln»
- Kapitel 3.2 «Ansätze zur Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung»
- Kapitel 3.5 «Soziales Lernen»
- Kapitel 4 «Intervention bei akuten Situationen, Deeskalation»
Die Orientierungshilfe beschreibt Grundlagen für wirkungsvolles Handeln, zeigt Möglichkeiten der Prävention und Intervention auf und gibt Hinweise zur lokalen Ausgestaltung sowie zur Zusammenarbeit mit Fachstellen. Die Orientierungshilfe dient den Schulen als Grundlage, um den Umgang mit herausforderndem Verhalten zu klären, gemeinsame Vorgehensweisen zu entwickeln und die Handlungssicherheit im Schulalltag zu stärken.
Die Orientierungshilfe wurde am 11. März 2026 vom Bildungsrat zur Kenntnis genommen. Die Schulen sowie weitere Anspruchsgruppen werden Ende April mit einer gedruckten Version bedient.
PUPIL: Formular «Gesamteinschätzung Schullaufbahnentscheid»
Seit Ende Februar 2026 ist in PUPIL die Formularvorlage «Gesamteinschätzung für einen Schullaufbahnentscheid» verfügbar. Die Vorlage bezieht sich auf das Kapitel 3 «Schullaufbahnentscheide» der kantonalen Handreichung Schullaufbahn (2025) neues Fenster. Klassenlehrpersonen können damit einen Antrag für einen Schullaufbahnentscheid zuhanden der zuständigen Stelle des Schulträgers erstellen. Die Vorlage ist in der Dokumentenverwaltung neues Fenster von PUPIL unter «Kantonale Vorlagen» unter «Schulalltag» zu finden.
Lokaler Umsetzungsprozess der digitalen Transformation (LUP-DT)
Berichterstattung an den Bildungsrat
Am 4. März 2026 behandelte der Bildungsrat zentrale Elemente des lokalen Umsetzungsprozesses der digitalen Transformation (LUP-DT).
Fremdeinschätzung ist gut gestartet
Am 4. März 2026 erstattete das Amt für Volksschule dem Bildungsrat erstmals Bericht zum aktuellen Stand der Fremdeinschätzung. Die Einschätzungen aus den ersten fünf Schulen zeigen, dass sich das Selbst- und Fremdbild in den drei Handlungsfeldern (Schulentwicklung, Unterrichtsgestaltung und Lernprozessbegleitung) mehrheitlich deckt und hauptsächlich Aspekte aus dem Teilbereich Unterricht gewichtet werden.
Das Einschätzungsteam sieht aktuell Potenzial darin, Lehrpersonen stärker in die Entwicklung einer gemeinsamen Schulkultur und Vision einzubeziehen und stellten fest, dass die PICTS eine wichtige Rolle spielen. Im Teilbereich Unterricht teilen die Einschätzungspersonen die Meinung, dass digitale Tools sehr unterschiedlich genutzt werden und oft gemeinsame Absprachen fehlen. Umso wichtiger ist es, ein gemeinsames Verständnis von Begriffen wie «Lernprozess» oder «digitale Beurteilung» zu entwickeln.
Die beteiligten Schulleitungen empfanden den Aussenblick insgesamt als sehr wertvoll und hoben insbesondere den gewinnbringenden Austausch sowie die konkreten Entwicklungshinweise hervor. Kleinere Optimierungsvorschläge der Schulleitungen werden im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung zurzeit eingearbeitet.
Der Bildungsrat nahm diese Erkenntnisse auf und hielt fest, dass die Fremdeinschätzung gut angelaufen ist und massgeblich dazu beiträgt, den lokalen Entwicklungsprozess bei LUP-DT zielgerichtet zu begleiten.
PICTS-Rolle als zentraler Treiber
Der Bildungsrat empfahl die Organisation des pädagogischen Supports - in Abgrenzung zum technischen Support - bereits im Jahr 2021 in den «Empfehlungen zur digitalen Transformation in der Volksschule» neues Fenster. Im Hinblick auf den in der Fremdeinschätzung gesetzten Schwerpunkt erachtet er die Tätigkeit des pädagogischen ICT-Supports (PICTS) im lokalen Umsetzungsprozess als zentral. Dies zeigte sich bereits in den Ergebnissen des Zwischenberichts vom März 2025. Er beabsichtigt, die Rolle und Funktion der PICTS an Schulen künftig weiter zu stärken.
Parallel dazu reagiert die Kerngruppe PICTS, die seit März 2022 die Interessen des pädagogischen ICT-Supports im Kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverband vertritt, auf die steigende Bedeutsamkeit ihrer Rolle. Sie veröffentlichten Ende 2025 ein Pflichtenheft, das der Schulführung Orientierung geben und die heterogenen Anstellungsbedingungen reduzieren kann. Sie unterscheiden dabei zwischen allgemeinen Pflichten und leitenden Aufgaben.
Aufsicht Volksschule, jährliche Berichterstattung
Der Bildungsrat hat an seiner Sitzung vom 11. März 2026 vom Bericht über die Schulaufsicht 2025 Kenntnis genommen. Die Schulaufsicht legt im Bericht Rechenschaft über die vielfältige Tätigkeit ab. Der Bericht zeigt die Ergebnisse und Erkenntnisse über die Beaufsichtigung der verschiedenen Beschulungsformen auf und gibt Hinweise zur Tätigkeit der reaktiven Schulaufsicht.
Abteilung Aufsicht und Schulqualität: Anpassungen Zuständigkeiten und Erreichbarkeit
Infolge personeller Veränderungen im Herbst 2025 haben sich in den Zuständigkeiten im Bereich der reaktiven Schulaufsicht (u.a. Aufsichtsbeschwerden und Auskünfte zu personalrechtlichen Fragen) Anpassungen ergeben. So ist die Erreichbarkeit der beiden juristischen Mitarbeiterinnen in der Abteilung neu wie folgt gewährleistet:
E-Mail ausq@sg.ch
Telefon +41 58 229 38 28
Wir bitten Sie, bei künftigen Anfragen die erwähnte E-Mailadresse oder Telefonnummer zu verwenden.
Termine
AVS-Online vom 29. April 2026**
** für Schulpräsidien und Schulleitungen der Regelschulen sowie Institutionsleitungen der Sonderschulen
Gerne stellen wir Ihnen den Link für das AVS-Online vom Mittwoch, 29. April 2026, 08.30 bis 09.30 Uhr zu. Ihre Teilnahme freut uns.
Die Schwerpunktthemen des AVS-Online werden anhand der geplanten und laufenden Projekte seitens AVS festgelegt. Am Mittwoch, 29. April 2026, sind dies Informationen zur Vernehmlassung «Totalrevision Volksschulgesetz – Demokratis» und zur Orientierungshilfe «Umgang mit herausforderndem Verhalten». Laufende Geschäfte und Projekte ergänzen die Ausführungen.
Sollten Sie Interesse haben, das AVS-Online zu besuchen, aber zum Zeitpunkt der Durchführung verhindert sein, tragen Sie sich bitte hier neues Fenster ein. Wir werden Ihnen den Link im Nachgang per E-Mail zustellen.
Jetzt an der Besprechung teilnehmen
neues FensterBesprechungs-ID: 315 223 386 406 472
Passcode: jY6XU6u6
Daten künftige AVS-Online:
- Mittwoch, 19. August 2026, 08.30 bis 09.30 Uhr
- Mittwoch, 28. Oktober 2026, 08.30 bis 09.30 Uhr
53. Jugendsession mit Workshop zur Vernehmlassung neues Volksschulgesetz (nVSG)
Jugendliche können sich im Rahmen der 53. Jugendsession aktiv in den Vernehmlassungsprozess zum totalrevidierten Volksschulgesetz einbringen. Schulleitungen sind eingeladen, interessierte Schülerinnen und Schüler auf dieses Mitwirkungsangebot aufmerksam zu machen. Die Session findet am Samstag, 9. Mai 2026, in Appenzell statt.
- Weitere Informationen: 53. Jugendsession des Jugendparlaments SG AI AR neues Fenster
- Öffentliche Vernehmlassung: Totalrevision Volksschulgesetz – Kanton St. Gallen Vernehmlassung neues Fenster
Vernetzungsanlass Peer-to-Peer – 20. Mai 2026**
** für «Digital Leader» (Schulleitungen, PICTS)
Wir laden Sie zum nächsten Vernetzungsanlass Peer-to-Peer mit den Themenschwerpunkten «Künstliche Intelligenz» und «Elternarbeit / Medienprävention» ein:
am Mittwoch, 20. Mai 2026
von 14.00 bis 16.30 Uhr, mit anschliessendem Apéro
im Restaurant Lagerhaus, Stadtsaal (1. Stock), Davidstrasse 42, 9000 St.Gallen neues Fenster
Im Mittelpunkt stehen Austausch, Inspiration und Mitgestaltung zu den Themen «Künstliche Intelligenz» und «Elternarbeit / Medienprävention». Sie erhalten die Gelegenheit, sich mit anderen Schulen über Erfahrungen und Erfolgsgeschichten auszutauschen, Unterstützungsangebote kennenzulernen, neue Impulse zu erhalten und eigene Ideen einzubringen.
Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung bis spätestens Freitag, 1. Mai 2026, vorzunehmen. Gerne dürfen Sie die Einladung auch an andere «Digital Leader» Ihrer Schule weitergeben.
Ideenbörse – Mittwoch, 27. Mai 2026
Suchen Sie einen Referenten, eine Referentin für Ihren nächsten Elternbildungsanlass oder für einen Elternabend? Die Ideenbörse 2026 präsentiert Ihnen 6 Referierende und ihre Angebote. Vorgestellt werden Themen zu Familie, Erziehung, Lernen und sexuelle Bildung. Das Programm finden Sie unter elternbildung.sg.ch.
Die Ideenbörse findet am Mittwoch, 27. Mai 2026, 18.30 Uhr online via Teams statt.
Personelles aus dem Amt
Austritt
Monika Bicker
Monika Bicker startete am 1. Mai 2005 im Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen und ist seit dem 1. September 2012 als Leiterin des Amtssekretariates im Amt für Volksschule tätig. Monika Bicker hat in ihrer Funktion als zentrale Nahtstelle zwischen kantonaler Verwaltung und Volksschulträgern unzählige Anfragen bearbeitet, beantwortet und alle Beteiligten mit vielfältigen Dienstleistungen unterstützt.
Monika Bicker hat all die Jahre mit viel Freude und grossem Engagement ihre Aufgaben erledigt. Viele von Ihnen haben sie entweder in Sitzungen oder an Veranstaltungen persönlich kennengelernt, per Mail bzw. telefonisch mit ihr Kontakt gehabt. Speziell zu erwähnen gilt es ihr Organisationstalent, welches in die Gestaltung und Durchführung vieler Veranstaltungen floss. Die Anliegen der Kundschaft nahm sie sehr ernst, erkannte schnell deren Bedürfnisse und sorgte für eine sachkundige Beratung. Sie war ausserdem verantwortlich für die Kommunikation nach aussen und hat stets alle Betroffenen zeitgerecht mit den erforderlichen Informationen bedient. Innerhalb des Amtes war sie unser finanzielles Gewissen.
Monika Bicker verlässt uns per 30. April 2026, um in den wohlverdienten Ruhestand zu treten. Wir danken Monika Bicker für die wertvolle, langjährige Zusammenarbeit und wünschen ihr, dass sie den neuen Lebensabschnitt bei bester Gesundheit, aktiv und mit Freude geniessen kann.
Eintritt
Priska Manser
Ab 1. Mai 2026 übernimmt Priska Manser die Leitung des Amtssekretariates Amt für Volksschule (AVS).