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Das Amt für Soziales berät und informiert angehende und bereits aktive Pflegeeltern über ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten. Kindern, die nicht in ihrer Familie leben können, ist ein besonderer Schutz zu gewähren. Um ein Kind in seine Familie aufzunehmen, ist eine Bewilligung notwendig.

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Abteilung Familie und Sozialhilfe

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen