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Die Sprache ist der Schlüssel zur Integration.
Sie öffnet den Zugang zu den Menschen.
Sprechen wir die Sprache im neuen Land?
Dann können wir mit den Menschen reden.
Und wir können am Leben der Gesellschaft teilhaben.

Deutsch lernen lohnt sich.
Der Kanton unterstützt den Besuch von Deutsch·kursen.
Migrantinnen und Migranten bekommen Unterstützung, wenn sie

  • im Kanton St.Gallen wohnen.
  • weniger als 40'000 Franken im Jahr verdienen.
    Bei verheirateten Personen sind es weniger als 55'000 Franken.
  • weniger als 50'000 Franken Vermögen besitzen.
  • einen Ausländer·ausweis L, B oder C haben.
    Oder Schweizerin oder Schweizer sind.
    Zum Beispiel durch Heirat.
  • keine andere Stelle den Deutsch·kurs bezahlt.
    Zum Beispiel die AHV oder die IV.
    Oder der Arbeit·gebende.

Das ist wichtig:
Der Kanton unterstützt nur Kurse bei bestimmten Schulen.
Hier finden Sie eine Liste mit den Schulen:
Anerkannte Schulen

Hier finden Sie eine Liste mit Deutsch·kursen:
Deutsch·kurse
Die Deutsch·kurse sind nach Sprach·niveau sortiert:
Die Kurse A1 und A2 sind für Anfängerinnen und Anfänger.
Die Kurse B1 und B2 sind für Fortgeschrittene.
Der Kurs C1 ist für Könnerinnen und Könner.

Das Amt für Soziales hat einen Flyer gemacht.
Im Flyer stehen die Regeln,
wann es einen Rabatt gibt.
Und wie man einen Antrag auf den Rabatt stellen kann.
Der Flyer ist nicht in Leichter Sprache
Es gibt den Flyer in vielen verschiedenen Sprachen.

Quartier·schulen und andere Angebote

Verschiedene Gemeinden haben eine Quartier·schule.
Die Quartier·schulen bieten Deutsch·kurse.
Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde.

Viele Gemeinden und Städte bieten andere Deutsch·angebote.
Manche Angebote sind gratis.
Fragen Sie Ihre Gemeinde.

Hier finden Sie Informationen zu Deutsch·kursen in der Stadt St.Gallen:
Deutsch·kurse St.Gallen

Deutsch·kurse in Betrieben

Manche Betriebe bieten intern Deutsch·kurse an.
Das Amt für Berufs·bildung unterstützt solche Betriebs·kurse.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website
vom Amt für Berufsbildung:
Firmen·kurse
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.

Freiwillige Integrations·vereinbarung

Manche Personen aus dem Ausland haben eine Schweizerin
oder einen Schweizer geheiratet.
Sie bekommen eine Aufenthalts·bewilligung,
damit sie in die Schweiz einreisen können.

Es gibt eine Bedingung für die Aufenthalts·bewilligung:
Die Person aus dem Ausland muss Deutsch lernen.
Oder die Person muss nachweisen,
dass sie bereits Deutsch kann.
Zum Beispiel mit einem Zertifikat.
Das Zertifikat bestätigt den Besuch von einem Deutsch·kurs.

Die Person aus dem Ausland kann eine Integrations·vereinbarung unterschreiben.
Das ist eine Art Vertrag.
Die Person bestätigt, dass sie sich in der Schweiz integriert.
Die Vereinbarung ist freiwillig.

Hat die Person die Integrations·vereinbarung unterschrieben?
Dann erhält sie vielleicht Geld für die Kosten vom Deutsch·kurs zurück.

Mehr Informationen zur Integrations·vereinbarung finden Sie
auf der Website vom Migrations·amt:
Integration und Sprache
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.

Noch offene Fragen?

Daniela Eigenmann

Projekt·leiterin

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen