
Amt für Volksschule
AVS-Direkt
Geht an:
- Schulpräsidien, Schulverwaltungen, Schulleitungen der Regelschulen
- Sonderschulen
- Privatschulen

- Lokaler Umsetzungsprozess (LUP-DT), Fremdeinschätzung
- PUPIL@SG; Anbindung edulog
- Lehrplan 21 für Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen
- Handreichung Unterrichtsorganisation, Klassenbildung und Personalpool
- Neues Aufnahmereglement der Mittelschulen
- HSK-Unterricht
- Unfall-Versicherungspflicht
- Schülerinnen- und Schülerbefragung
- Zähneputzen im Kindergarten
- Peer-to-Peer, 24. September 2025
- Weiterbildungsprogramm 2026
- Personelles aus dem Amt
Allgemeine Informationen
Lokaler Umsetzungsprozess der digitalen Transformation (LUP-DT) – Fremdeinschätzung
Wir haben bereits im AVS-Online vom 20. August 2025 über das Vorgehen der Fremdeinschätzung informiert. Sämtliche Informationen sind auf der Webseite Fremdeinschätzung LUP-DT neues Fenster ersichtlich. In einem sechsminütigen Erklärvideo Fremdeinschätzung neues Fenster werden das Ziel, der grobe Ablauf und die Eckwerte aufgezeigt.
Inhaltlich bietet die Fremdeinschätzung den Schulen eine Spiegelung ihres Selbstbildes durch externe Einschätzungspersonen. Sie erhalten Hinweise zur Weiterentwicklung in den Bereichen Unterricht und Schulkultur. Acht unabhängige Fachpersonen aus Schul- und Unterrichtsentwicklung, Evaluation, Qualitäts- und Projektmanagement sowie Führungs- und Organisationsberatung begleiten den Prozess.
Sloteingabe durch Schulträger bis Ende Oktober
Allen Schulpräsidien und Institutionsleitungen wurde am 22. August 2025 ein Informationsmail zugestellt. Bis Ende Oktober 2025 geben die Schulträger ihre Schuleinheiten sowie die gewünschten Zeitfenster (Slots) für die Durchführung zwischen Januar 2026 und Dezember 2028 ein. Die Grösse der Schuleinheit für die Fremdeinschätzung wird durch die Schulträger bestimmt. Bei kleineren und mittleren Schulträgern kann der gesamte Schulträger als eine Schuleinheit definiert werden. Die Einheit kann sich aber auch auf eine Führungseinheit der Schulleitung oder des zuständigen PICTS beziehen. Die Zuteilung der Slots wird im Dezember 2025 bekanntgegeben.
PUPIL@SG; Anbindung an Edulog Föderation
Im Rahmen des eGov digital Projekts PUPIL@SG wird in den kommenden Monaten die Anbindung an die Edulog Föderierung bei den Volksschulträgern angestossen. Edulog ist eine zentrale Massnahme der Digitalisierungsstrategie der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK). Die Fachagentur Educa betreibt die Geschäftsstelle von Edulog.
Edulog ist eine Single Sign-on-Lösung (SSO). SSO ermöglicht es Nutzenden, sich durch ein einziges Login – in Form eines Benutzernamens oder Pseudonyms und Passworts – bei mehreren Plattformen, wie beispielsweise bei den Fördersystemen, anzumelden. Der Schulträger fungiert als Identitäsanbieter. Er verwaltet und speichert die Daten der Nutzenden (Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Mitarbeitende der Schulverwaltung). Bei der Anmeldung bei einem Online-Dienst (z.B. Lehrmittel) übermittelt Edulog neben einem Pseudonym die wesentlichen Daten, welche der Dienst zur Nutzung fordert. Edulog speichert selbst keine Informationen. Diese bleiben unter der Kontrolle der Identitätsanbieter (Schulträger).
Die Regierung des Kantons St.Gallen nahm in diesem Zusammenhang zur Interpellation 51.24.64 neues Fenster «Für eine zukunftsfähige Volksschule: Lehrpersonen entlasten, Single Sign-on vorantreiben» Stellung. Sie ist sich der Dringlichkeit und der Komplexität des Themas bewusst und verweist auf die geplante Anbindung aller Volksschulträger an Edulog.
So wird künftig auch die Anmeldung der Lehrpersonen zum Weiterbildungsprogramm des Kantons St.Gallen mit Edulog möglich sein. Auch der Lehrmittelverlag St.Gallen wird künftig alle neu publizierten, digitalen Produkte über Edulog einbinden, darunter die Lernmedien «appolino®2.0» und «stitch!».
Derzeit testen vier Schulträger die technische Anbindung mittels einer umfassenden Anleitung. Es ist vorgesehen, dass die restlichen Schulträger ab Oktober 2025 in Slots die Anbindung ausführen können. Eine Einladung inkl. Anmeldung zu den Slots und ausführliche Informationen dazu erhalten die Schulträger per Ende September 2025 über info.pupil@sg.ch.
Interpellation 51.24.64 «Für eine zukunftsfähige Volksschule...» neues Fenster
Anwendung des Lehrplans 21 bei Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen
Die Kompetenzen des Lehrplans Volksschule bzw. Lehrplan 21 gelten im Grundsatz für alle Kinder und Jugendlichen. Damit er auch bei Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen als verbindlicher Rahmen genutzt werden kann, haben 19 Kantone und das Fürstentum Liechtenstein das Projekt «Befähigungsbereiche zum Lehrplan 21» unterstützt.
Die dazu erarbeitete Broschüre zeigt, wie der Bildungsauftrag auch bei angepassten Lernzielen umgesetzt werden kann. Sie richtet sich an Kantone, Schulleitungen sowie Lehr- und Fachpersonen und bietet auch Eltern und Bezugspersonen wertvolle Orientierung. Die Broschüre kann sowohl in Sonder- als auch in Regelschulen eingesetzt werden und unterstützt die Planung sowie die Überprüfung von Bildungssettings, Inhalten und Zielen.
Das Amt für Volksschule des Kantons St.Gallen empfiehlt Fachpersonen an Sonderschulen und an Regelschulen die Broschüre als Orientierung bei der Förderplanung zu nutzen.
Gerne weisen wir auf eine Weiterbildung im Januar 2026 hin. Ariane Bühler, Mitarbeiterin am Institut für Behinderung und Partizipation der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich, wird im Rahmen der St.Galler kantonalen Weiterbildungsangebote Lehrpersonen in das Thema einführen.
Handreichung Unterrichtsorganisation, Klassenbildung und Personalpool – aktualisiert
Infolge des lll. Nachtrags zu den Weisungen zur Unterrichtsorganisation, zur Klassenbildung und zum Personalpool, dem lV. Nachtrag zum Reglement Berufsauftrag für Volksschullehrpersonen und der Anpassung der Lektionentafel vom Bildungsrat im Dezember 2024 beschlossen und durch die Regierung im Januar 2025 genehmigt, wurde die Handreichung Unterrichtsorganisation, Klassenbildung und Personalpool neues Fenster vom 20. Mail 2020 redaktionell aktualisiert.
Keine Anpassung der Bandbreiten im Pool Regelunterricht trotz Reduktion der Lektionentafel
Die Pro-Kopf-Faktoren im Personalpool basieren auf einer durchschnittlichen Lektionenzahl (gemäss Lektionentafel des Lehrplans inkl. Klassenteilungslektionen) sowie auf den Klassengrössen. Der Personalpool dient dem Schulträger als Orientierung und stellt keine verbindliche Vorgabe dar. Da die Entscheidung über den Einsatz von Klassenteilungslektionen in der Zuständigkeit des Schulträgers liegt und sich mögliche Abweichungen durch die Reduktion der Lektionentafel lediglich im Hundertstelbereich bewegen würden, wurde bewusst auf eine Anpassung der Faktoren bzw. Bandbreiten im Pool Regelunterricht verzichtet.
Somit bleiben die Richtwerte im Pool Regelunterricht unverändert:
- Kindergarten 1.04 bis 1.81
- Primarschule 1.41 bis 1.69
- Oberstufe 1.48 bis 1.99
Neues Aufnahmereglement der Mittelschulen
Der Bildungsrat hat an seiner letzten Sitzung gestützt auf Art. 35 Abs. 1 des Mittelschulgesetzes (sGS 215.1; abgekürzt MSG) das neue Aufnahmereglement erlassen. Die Regierung hat es mittlerweile gemäss Art. 35 Abs. 3 MSG genehmigt. Das Reglement ist im Handbuch Mittelschulen aufgeschaltet: 3.1.101 Aufnahmerglement der Mittelschule (sGS 215.110).pdf neues Fenster, die Veröffentlichung in der Gesetzsammlung erfolgt auf den Oktober 2025 hin.
Ab dem Jahr 2026 zählen auch die schulischen Leistungen aus der Oberstufe – ein Schritt hin zu einer ganzheitlichen Beurteilung. Wer bis jetzt ins Gymnasium eintreten wollte, musste eine Prüfung bestehen. Diese bestand aus einer schriftlichen Prüfung in Deutsch, Französisch und Mathematik sowie allenfalls einer mündlichen Prüfung in Deutsch und Französisch. Im Gegensatz zu anderen Kantonen spielten die Vornoten bei der Aufnahme ins Gymnasium nur bei den so genannten Bandbreiten-Fällen eine Rolle. Dies ändert sich auf das Jahr 2026. Künftig fliessen Vornoten aus der Oberstufe in die Beurteilung ein. Massgebend sind die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen (Durchschnitt aus Französisch und Englisch) und Natur, Mensch, Gemeinschaft (NMG) – wobei der Durchschnitt aus den Fächern Natur und Technik (NT) und Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG) zählt. Wer in diesen vier Vornotenbereichen und in der Aufnahmeprüfung eine Notensumme von mindestens 34 erreicht, erfüllt die Aufnahmebedingungen. Wer sehr gute Vornoten mitbringt, kann auch eine weniger erfolgreiche Prüfung ausgleichen – oder umgekehrt. Die statistische Auswertung der Aufnahmeprüfung 2025 nach den neuen Regeln zeigt deutlich, dass vor allem Schülerinnen und Schüler mit einem Notenschnitt von 5 in der Oberstufe die geforderte Notensumme von 34 auch wirklich erreichen.
Mit dem neuen Aufnahmeverfahren wird die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler von der reinen Tagesform entkoppelt. Damit soll sichergestellt werden, dass alle für den gymnasialen Weg geeigneten Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können und niemand unnötig scheitert. Neu werden nur noch schriftliche Prüfungen durchgeführt, auf mündliche Prüfungen wird verzichtet. Im Fach Deutsch wird der bisherige 90-minütige Aufsatz durch eine 60-minütige Textproduktion ersetzt. Es hat sich gezeigt, dass auf der Sekundarstufe I kaum mehr so lange Texte verfasst werden und die Schülerinnen und Schüler vermehrt handlungsbezogene, kürzere Texte, zum Beispiel Bildbeschreibungen oder Berichte, verfassen müssen. Dies soll nun auch in der Prüfung berücksichtigt werden. Auf eine Prüfung im Fach Englisch wird auch in Zukunft verzichtet. Damit soll zum einen verhindert werden, dass die Prüfung überfrachtet und zu sprachenlastig wird. Zum anderen haben die Auswertungen der bisherigen Prüfungen gezeigt, dass die Leistungen bzw. die Oberstufennote im Fach Französisch am deutlichsten sowohl mit dem Gesamtergebnis der Prüfung als auch mit dem Bestehen der Probezeit korrelieren. Schliesslich wird es keine Bandbreite mehr geben. Der ausführliche Bericht der abgebenden Schule und deren Empfehlung entfallen. Prüfungskonferenzen sind nicht mehr notwendig, da keine Bandbreitenfälle mehr zu besprechen sind. Allerdings soll den Rektorinnen und Rektoren der Mittelschulen bei knappen Prüfungsergebnissen ein Ermessensspielraum eingeräumt werden. Damit können besondere Umstände der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden, zum Beispiel eine längere Krankheit oder ein Todesfall in der Familie.
HSK-Unterricht – Neue Anmeldeplattform
Eine neue Anmeldeplattform auf dem Online-Stundenplan für heimatliche Sprache und Kultur (kurz HSK) steht ab sofort zur Verfügung. Der HSK-Unterricht richtet sich an mehrsprachige Schülerinnen und Schüler. Eltern können ihre Kinder nun direkt über die Webseite anmelden. Der Unterricht unterstützt sie dabei, ihre Kompetenzen in der Erstsprache zu erweitern und ihr Wissen über ihre Herkunftskultur zu vertiefen. Damit ergänzt er den Sprachunterricht der Volksschule auf wertvolle Weise.
Auf dem HSK Online-Stundenplan sind die angebotenen Sprachen und Unterrichtszeiten übersichtlich einsehbar. Der Unterricht wird von den Botschaften, Konsulaten der Herkunftsländer oder von privaten Trägerschaften organisiert und teils finanziert. Diese sind verpflichtet, politisch und konfessionell neutral zu sein und für die Qualität des Unterrichts zu sorgen. Der Unterricht steht in der Regel Kindern und Jugendlichen offen, welche in ihrer Familie diese Herkunftssprache sprechen und/oder das Staatsbürgerrecht des Herkunftsstaates besitzen.
Der besuchte Unterricht kann im Zeugnis Volksschule auf dem Beiblatt als besucht eingetragen werden. Dazu geben die Trägerschaften, welche im HSK Online-Stundenplan vermerkt sind, per 20. Juni das entsprechende Formular an die Klassenlehrperson ab.
Die neue Anmeldeplattform erleichtert nicht nur den Eltern die erste Kontaktaufnahme mit den Trägerschaften, sondern trägt auch zur besseren Übersicht über das gesamte Angebot bei. So ist es auch Ihnen möglich, bei Anfragen zur Schulraumnutzung einfach nachzuschauen, ob dieser HSK-Anbieter auf der kantonalen Plattform aufgeführt ist.
Wir bitten Sie, die Lehrpersonen Ihrer Schule über die neue Anmeldemöglichkeit und die Informationen zum HSK-Unterricht zu informieren, damit interessierte Familien rechtzeitig davon profitieren können.
Unfall-Versicherungspflicht der Praktikas während des Studiums
Die ARBENZ RVT AG, St. Gallen (zuständig für die Versicherungspools öffentlicher Institutionen) hat das Amt für Volksschule informiert, dass Praktikantinnen und Praktikanten aus den Pädagogischen Hochschulen vom Schulträger gemäss Art. 1a Abs. 1 Bst. a des Unfallversicherungsgesetzes (SR 832.20; abgekürzt UVG) obligatorisch gegen Unfall zu versichern sind.
Gemäss Art. 23 Abs. 6 der Verordnung über die Unfallversicherung (SR 832.202; abgekürzt UVV) wird bei nicht entlöhnten Praktikas ab dem vollendeten 20. Altersjahr von einem prämienpflichtigen Tagesverdienst von mindestens 20 Prozent des Höchstbetrages (Basis CHF 148'200) des versicherten Tagesverdienstes ausgegangen. Die Deklaration erfolgt durch den Arbeitgeber, welcher das wirtschaftliche Interesse des Praktikums hat. Demzufolge hat der Schulträger Praktikas in nicht entlöhnten Arbeitseinsätzen der Studentinnen und Studenten der Pädagogischen Hochschule für die Unfallversicherung in der Rubrik «Nicht AHV-pflichtige Lohnsumme» pro geleisteten Arbeitstag mit CHF 81.20 zu deklarieren. Ab acht Stunden pro Woche sind die Praktikantinnen und Praktikanten der Pädagogischen Hochschule gegen Nichtbetriebsunfall (NBU) zu versichern (Art. 13 Abs. 1 UVV).
Als Beispiel: Gemäss der ARBENZ RVT AG berechnet sich aufgrund des folgenden Tarifs (z.B. Versicherungspool Bodensee Fürstenland): (BU: 0.213 % / NBU: 1.023 % / Total 1.237 %) bei einem prämienpflichtigen Verdienst von CHF 81.20 pro geleisteten Arbeitstag eine Prämie von rund CHF 1.00 pro Tag, welche durch den Schulträger zu übernehmen ist.
Bitte wenden Sie sich für zusätzliche Fragen direkt an ihren Versicherungsberater.
Schweizerische Schülerinnen und Schülerbefragung zur Gesundheit
Im Jahr 2026 wird in der Schweiz bereits zum elften Mal die internationale Monitoring-Studie Health Behaviour in School-aged Children (HBSC) durchgeführt. Die HBSC-Studie untersucht die Gesundheit und das Alltagsleben von 11- bis 15-jährigen Schülerinnen und Schülern und findet unter der Schirmherrschaft der Weltgesundheitsorganisation in über 50 Ländern statt.
Im Kanton St.Gallen werden 130 Klassen nach dem Zufallsprinzip für die Teilnahme an der Studie ausgewählt. Ab Mitte September werden die ausgewählten Schulen kontaktiert, um die nötigen Angaben für den Versand des Studienmaterials einzuholen. Im Januar 2026 erhalten die Schulleitungen der betroffenen Klassen ein Informationsschreiben. Im Februar wird ein Paket mit dem Studienmaterial (Papierfragebogen, Informationsblatt für die Eltern, Protokoll usw.) direkt an die Klassenlehrpersonen adressiert und versandt.
Die Lehrpersonen haben bis Ende Mai Zeit, die Befragung mit ihrer Klasse durchzuführen und das Paket zu retournieren. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler ist freiwillig, die Anonymität wird garantiert.
Wir danken bereits jetzt für die Unterstützung und die Teilnahme.
Zähneputzen im Kindergarten
Das neue Schuljahr hat bereits begonnen und wir hoffen, Sie hatten einen guten Start! Gerne schicke wir Ihnen einige Informationen rund ums Zähneputzen im Kindergarten zu.
Neuer Videoclip
Uns ist bewusst, dass das Zähneputzen in Schulen Zeit und Organisation erfordert. Dennoch ist es besonders für jene Kinder wichtig, die zu Hause wenig über Mundhygiene erfahren. Mit einem kurzen Videoclip neues Fenster unterstützen wir Lehrpersonen deshalb. Eine Prophylaxefachfrau zeigt, wie das Zähneputzen im Schulalltag umgesetzt werden kann.
Wöchentliches Zähneputzen bis zur 3. Klasse
Wie im Kreisschreiben vom 8. Mai 2024 festgelegt, soll das wöchentliche Zähneputzen im Schulumfeld weiterhin bis zur 3. Klasse durchgeführt werden. Neu entfällt nur die Verwendung des hochfluoridhaltigen Gels. Die Bestellungen von Zahnputzsets können weiterhin ganz einfach über den Lehrmittelverlag neues Fenster getätigt werden.
Bitte leiten Sie diese Informationen an die entsprechenden Lehrpersonen weiter. Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen unter gesundheitsvorsorge@sg.ch selbstverständlich gerne zur Verfügung. Für Ihre wertvolle Unterstützung danken wir Ihnen.
Termine
Vernetzungsanlass Peer-to-Peer am 24. September 2025 – Reminder
Für «Digital Leader» (z.B. Schulleitungen und PICTS) der Volksschule des Kantons St.Gallen
Wir erinnern Sie gerne an den kommenden Vernetzungsanlass Peer-to-Peer vom
- Mittwoch, 24. September 2025
- 14.00 bis 16.30 Uhr, mit anschliessendem Apéro
- Aula, Schulhaus Grünau, 9630 Wattwil neues Fenster
Im Mittelpunkt stehen Austausch, Inspiration und Mitgestaltung. Sie erhalten die Gelegenheit, sich mit anderen Schulen über Erfahrungen und Erfolgsgeschichten auszutauschen, Unterstützungsangebote kennenzulernen, neue Impulse zu erhalten und eigene Ideen einzubringen.
Besonders thematisiert werden die drei Handlungsfelder aus dem Orientierungsrahmen, die auch in der Fremdeinschätzung gespiegelt werden: Schulentwicklung, Unterrichtsgestaltung und Lernprozessbegleitung.
Anmeldung bitte bis Dienstag, 16. September 2025. neues Fenster
Weiterbildungsprogramm 2026
Die Weiterbildungsprogramme 2026 sind dieses Jahr im Zeitraum vom Montag, 10. November, bis Freitag, 14. November 2025, bei der Schulleitung bzw. Schulverwaltung zu erwarten. Online erscheint das Weiterbildungsprogramm 2026 unter wbs.sg.ch bereits am Dienstag, 4. November 2025. Die Anmeldung ist jedoch erst am Tag der Portalöffnung am Mittwoch, 19. November 2025, 17.00 Uhr, möglich.
Dieses Jahr wird die Anmeldung an die Kurse erstmals via TrainingPlus abgewickelt. Die Zugangsdaten und die Anleitung zum Anmeldeverfahren werden wir Ihnen rechtzeitig mitteilen.
Für Fragen wenden Sie sich an Weiterbildung Schule WBS, Davidstrasse 31, 9001 St.Gallen, T 058 229 44 45, wbs@sg.ch.

Personelles aus dem Amt
Austritt
Irène Schmid
Irène Schmid verlässt das Amt für Volksschule nach über 13 Jahren und tritt in den wohlverdienten Ruhestand.
Sie hat als juristische Mitarbeiterin zu Beginn ihrer Anstellung in der Stabsstelle Schulorganisation und ab 2016 in der Abteilung Aufsicht und Schulqualität die Bereiche Lohn- und Personalrecht der Lehrpersonen verantwortet. Irène Schmid war Auskunfts- und Ansprechperson für die Schulverwaltungen und Schulträger bei Fragen zu Anstellungsbedingungen, Lohn und allgemeinen Anliegen im Personalrecht der Lehrpersonen. Zudem unterstützte sie die Abteilung Aufsicht und Schulqualität bei der Prüfung der personalrechtlichen Schwerpunkte. Sie wirkte in diversen Gremien mit und war in Weiterbildungsveranstaltungen involviert, in welchen sie ihr enormes Fachwissen praxisnah weitergab.
Mit Irène Schmid verlässt uns eine Mitarbeiterin, welche mit Engagement, fundiertem Fachwissen und Kompetenz das AVS unterstützt hat.
Für den Schritt in den Ruhestand wünschen wir ihr alles Gute und sagen herzlich Dankeschön für die langjährige Zusammenarbeit sowie die engagierte und grosse geleistete Arbeit.
Eintritt
Alexandra Tinner
Alexandra Tinner startet am 1. Oktober 2025 als Juristin in der Abteilung Aufsicht und Schulqualität mit einem Pensum von 80 Prozent.