Falls Sie im Kanton St. Gallen wohnhaft sind und die Schiesspflichtaufforderung verloren oder nicht erhalten haben, können Sie diese hier erneut bestellen.
Bitte beachten
- Im Entlassungsjahr sind Sie nicht mehr Schiesspflichtig und erhalten keine Aufforderung. Sie können trotzdem das Schiessen absolvieren (zusätzlich DB mitnehmen). Weitere Informationen zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht
- Die Schiesspflichtaufforderung kann beim Kreiskommando des Wohnortkantons bestellt werden (Adressen der kantonalen Militärbehörden)
Noch offene Fragen?
Simon Traby
Kreiskommando
Burgstrasse 50
9000 St. Gallen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.30 - 11.30 und 13.30 - 16.30
Donnerstag bis 18.00 geöffnet